Jamaika
Die Einstellung von Mitarbeiter:innen in Jamaika muss nicht kompliziert sein. Wir übernehmen für dein Team in Jamaika die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.
- Hauptstadt
Kingston
- Währung
Jamaikanischer Dollar ($, JMD)
- Sprachen
Englisch
- Bevölkerung
2,726,667
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Beendigung des Prozesses
Jamaikanische Beschäftigte können nach Belieben gekündigt werden, sei es aus geschäftlichen Gründen oder wegen eines Fehlverhaltens des/der Beschäftigten; die Beschäftigten müssen im Voraus informiert werden und eine schriftliche Kündigung erhalten, bevor sie entlassen werden.
Kündigungsfrist
Jamaikanische Arbeitnehmer/innen müssen eine Kündigungsfrist einhalten, bevor sie entlassen werden können, je nachdem, wie lange sie bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind:
Bis zu fünf Jahre Beschäftigungsdauer: zwei Wochen Kündigungsfrist
5 - 10 Jahre Beschäftigung: vier Wochen Kündigungsfrist
10 - 15 Jahre Beschäftigung: sechs Wochen Kündigungsfrist
20+ Jahre Beschäftigung: zwölf Wochen Kündigungsfrist
Abgangsentschädigung
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nur dann Anspruch auf Abfindungen, wenn sie aufgrund einer Entlassung entlassen werden. In einem solchen Fall werden Abfindungen in Höhe von zwei Wochenlöhnen pro Jahr für die ersten zehn Jahre der Beschäftigung und drei Wochenlöhnen für jedes weitere Jahr berechnet.
Bewährungszeiten
Es gibt keine obligatorische Probezeit, obwohl sie in der Regel tarifvertraglich auf 3 bis 6 Monate begrenzt ist.