So einfach beschäftigst und bezahlst du Mitarbeiter:innen in

Slowakei
slovakia flag

Die Einstellung von Mitarbeiter:innen in Slowakei muss nicht kompliziert sein. Wir übernehmen für dein Team in Slowakei die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.

In diesem Land verfügbare Dienstleistungen:
Employer of RecordContractor ManagementPayroll
  • Hauptstadt

    Bratislava

  • Währung

    Euro (€, EUR)

  • Sprachen

    Slowakisch

  • Bevölkerung

    5,464,060

In diesem Land verfügbare Dienstleistungen:
Employer of RecordContractor ManagementPayroll

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Ablauf einer Kündigung

Mitarbeiter:innen können aus gerechtfertigten Gründen gekündigt werden, beispielsweise wegen Unehrlichkeit, Fahrlässigkeit, Betrug oder Straftaten im Zusammenhang mit ihrer Arbeit. Außerhalb der Probezeit muss die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten werden.

Kündigungsfrist

Die Kündigungsfristen in der Slowakei hängen davon ab, wie lange ein Arbeitnehmer bereits beim Arbeitgeber beschäftigt ist.

Der Arbeitgeber muss nach slowakischem Arbeitsrecht die folgenden Kündigungsfristen einhalten:

  • 1 Monat für einen Arbeitnehmer, der weniger als 1 Jahr arbeitet

  • 2 Monate für einen Arbeitnehmer, der mindestens 1 Jahr, aber weniger als 5 Jahre arbeitet

  • 3 Monate für Arbeitnehmer, die seit mindestens 5 Jahren arbeiten

Abgangsentschädigung

Die Beschäftigten haben Anspruch auf eine Abfindung, die je nach den Umständen der Entlassung zwischen einem und zehn Monatsgehältern liegt.

Für Arbeitnehmer, die gekündigt werden, kann die Abfindung zwischen:

  • 2 - 5 Jahre: ein Monatsgehalt

  • 5 - 10 Jahre: zwei Monatsgehälter

Kündigt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aufgrund einer während der Arbeit erworbenen Berufsunfähigkeit (durch Unfall usw.), hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von 10 Monatsgehältern.

Bewährungszeiten

In einem Arbeitsvertrag kann eine Probezeit von drei Monaten festgelegt werden, bei der Einstellung von Führungskräften sogar von sechs Monaten.