So einfach beschäftigst und bezahlst du Mitarbeiter:innen in

Luxemburg
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Die Einstellung von Mitarbeiter:innen in Luxemburg muss nicht kompliziert sein. Wir übernehmen für dein Team in Luxemburg die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.

In diesem Land verfügbare Dienstleistungen:
Employer of RecordContractor ManagementPayroll
  • Hauptstadt

    Luxemburg

  • Währung

    Euro (€, EUR)

  • Sprachen

    Luxemburgisch, Französisch, and Deutsch

  • Bevölkerung

    626,108

In diesem Land verfügbare Dienstleistungen:
Employer of RecordContractor ManagementPayroll
A castle on a hill surrounded by trees with vianden castle in the background.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Beendigung des Prozesses

Arbeitsverträge können gekündigt werden, wenn ein triftiger Grund vorliegt, z. B. Unehrlichkeit, Fahrlässigkeit, Betrug oder andere arbeitsbezogene Vergehen. Davon abgesehen sollte die Kündigung im Voraus erfolgen - vorausgesetzt, beide Parteien sind damit einverstanden.

Kündigungsfrist

Die erforderliche Kündigungsfrist in Luxemburg hängt auch von der Dauer der Beschäftigung ab:

  • Weniger als 5 Jahre Beschäftigung: 2 Monate Kündigungsfrist

  • 5-10 Jahre Beschäftigung: 4 Monate Kündigungsfrist

  • 10+ Jahre Beschäftigung: 6 Monate Kündigungsfrist

Abgangsentschädigung

Ohne eine entsprechende Kündigung haben die Beschäftigten Anspruch auf eine Abfindung in Höhe eines Monatsgehalts, multipliziert mit der Anzahl der Jahre, die sie beim Arbeitgeber beschäftigt waren, bis zu 25 Jahren.

  • Weniger als 5 Jahre-: Keine Abfindung

  • 5-10 Jahre: 4 Monate Abfindung oder Verlängerung der Kündigungsfrist um 5 Monate für Arbeitgeber mit weniger als 20 Beschäftigten

  • 10-15 Jahre: 2 Monatsabfindungen oder Verlängerung der Kündigungsfrist um 8 Monate für Arbeitnehmer mit weniger als 20 Beschäftigten

  • 15-20 Jahre: 3 Monate Abfindung oder Verlängerung der Kündigungsfrist um 9 Monate für Arbeitgeber mit weniger als 20 Beschäftigten

  • 20-25 Jahre: 6 Monate Abfindung oder Verlängerung der Kündigungsfrist um 12 Monate für Arbeitgeber mit weniger als 20 Beschäftigten

  • 25-30 Jahre: 9 Monate Abfindung oder die Kündigungsfrist kann um 15 Monate verlängert werden

  • 30+ Jahre: 12 Monate Abfindung oder die Kündigungsfrist kann um 18 Monate verlängert werden.