Südafrika 9 min

Empfohlene Benefits für Mitarbeiter:innen in Südafrika

Beitrag von Preston Wickersham
Preston Wickersham

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Welche Benefits solltest du deinen Mitarbeiter:innen in Südafrika anbieten?

In Südafrika sind zwar bestimmte Benefits gesetzlich vorgeschrieben, aber Unternehmen, die die besten Fachkräfte für sich gewinnen möchten, sollten schon etwas mehr bieten als dieses Mindestmaß. Der Remote-Leitfaden zur Einstellung von Fachkräften in Südafrika behandelt eine Reihe von Themen, darunter Arbeitsgesetze, Gehaltsabrechnungen und Benefits. In diesem Leitfaden wollen wir uns die Benefits in Südafrika einmal näher ansehen.

Wer hat Anspruch auf Benefits?

In Südafrika haben alle Vollzeitbeschäftigten Anspruch auf Benefits. Als Vollzeitbeschäftigung gilt in Südafrika eine wöchentliche Regelarbeitszeit von 40 bis 45 Stunden.

Arbeitgeber können Probezeiten nutzen, um sich vor der Festeinstellung ein Bild von ihren zukünftigen Mitarbeiter:innen zu machen. Allerdings haben diese bereits während der Probezeit Anspruch auf die gesetzlich vorgeschriebenen Benefits. Der einzige Unterschied zwischen der Probezeit und dem regulären Arbeitsverhältnis besteht darin, dass Beschäftigte in der Probezeit leichter gekündigt werden können.

Für Auftragnehmer:innen sind in Südafrika keine Benefits vorgesehen. Bei Beschäftigten mit befristeten Verträgen hängt es vom Vertrag ab, ob sie Zusatzleistungen erhalten. Arbeitgeber sollten unbedingt darauf achten, dass sie Auftragnehmer:innen nicht falsch einstufen und die südafrikanischen Arbeitsgesetze bezüglich des Abschlusses von befristeten Verträgen einhalten.

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Gesetzliche und übliche Zusatzleistungen für Mitarbeiter:innen in Südafrika

Überstundenvergütung in Südafrika

Beschäftigte, die Überstunden leisten, haben in Südafrika Anspruch auf eine Überstundenvergütung. Pro Tag sind nur drei Überstunden und pro Woche maximal 10 Überstunden gestattet. Für zwei Monate im Jahr können die Überstunden auf 15 Stunden pro Woche ausgeweitet werden, sofern die betroffenen Mitarbeiter:innen zustimmen.

Überstundenzuschläge müssen mindestens 150 % des regulären Gehalts betragen.

Für Sonntagsarbeit sind grundsätzlich Überstundensätze zu zahlen. Beschäftigte, die normalerweise sonntags arbeiten, müssen mindestens 150 % ihres Lohns erhalten, während Beschäftigte, die nicht regelmäßig sonntags arbeiten, mindestens 200 % ihres Lohns erhalten müssen.

Auf Wunsch der Beschäftigten können Überstunden in Südafrika durch zusätzliche bezahlte Freizeit abgegolten werden. Der Arbeitgeber kann von seinen Beschäftigten jedoch nicht verlangen, dass sie einen Freizeitausgleich anstelle einer Überstundenvergütung akzeptieren. Für den Freizeitausgleich wird derselbe Vergütungssatz zugrunde gelegt wie für die Überstunden: in der Regel 150 % für Beschäftigte, die sonntags arbeiten, und 200 % für Beschäftigte, die normalerweise nicht sonntags arbeiten.

Bezahlter Urlaub in Südafrika

Bezahlter Urlaub ist in Südafrika gesetzlich vorgeschrieben, d. h. Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeiter:innen eine Mindestanzahl an Urlaubstagen gewähren, um nicht gegen nationales Recht zu verstoßen.

Vollzeitbeschäftigten stehen mindestens 15 bezahlte Urlaubstage pro Jahr zu, auf die sie zusätzlich zur bezahlten Freizeit an allen gesetzlichen Feiertagen Anspruch haben. Fällt ein Feiertag auf ein Wochenende, wird dieser für die Beschäftigten am darauffolgenden Montag nachgeholt. In Südafrika gibt es jedes Jahr 12 Feiertage.

Arbeitgeber sind verpflichtet, ungenutzte Urlaubstage zu übertragen. Sie dürfen sie nicht streichen. Beim Ausscheiden aus dem Unternehmen haben Beschäftigte Anspruch auf Auszahlung aller nicht genutzten Urlaubstage.

Auch wenn diese Bestimmungen auf den ersten Blick so klingen, als könnten Beschäftigte unendlich viele Urlaubstage ansammeln, ist das in der Regel nicht der Fall. In vielen Situationen können Arbeitgeber Verfallsdaten für nicht genutzte Urlaubstage festlegen. Die Rechtsexperten:innen von Remote können deinem Unternehmen dabei helfen, eine rechtskonforme Urlaubsrichtlinie für Südafrika festzulegen.

Urlaub aus familiären Gründen in Südafrika

Arbeitgeber in Südafrika sind zudem verpflichtet, eine Art bezahlten Sonderurlaub aus familiären Gründen – den sogenannten Family Responsibility Leave – zu gewähren. Dieser Sonderurlaub steht Beschäftigten zu, die vier aufeinanderfolgende Monate durchschnittlich vier Tage pro Woche bei demselben Arbeitgeber gearbeitet haben.

Die südafrikanische Regierung legt strenge Kriterien für diesen Sonderurlaub fest. Er darf nur nach der Geburt eines Kindes, zur Pflege eines eigenen kranken Kindes oder beim Tod eines direkten Familienmitglieds in Anspruch genommen werden.

Zu den direkten Familienmitgliedern zählen in diesem Fall folgende Personen:

  • Ehe- oder Lebenspartner:in

  • Elternteil

  • Adoptivelternteil

  • Enkelkind

  • Großelternteil

  • Geschwister

Pro Jahr können Beschäftigte drei Tage Urlaub aus familiären Gründen erhalten. Ungenutzte Tage verfallen jedes Jahr zum Einstellungsdatum der betreffenden Person. Es ist nicht möglich, Urlaubstage im Rahmen dieses Sonderurlaubs anzusammeln oder zu übertragen. Arbeitgeber können zusätzliche Urlaubstage anbieten, auch wenn die gesetzlich vorgeschriebenen drei Tage die Regel sind.

Krankenurlaub in Südafrika

Krankenurlaub gehört in Südafrika nicht zum bezahlten Urlaub. Stattdessen müssen Unternehmen ihren Beschäftigten alle drei Jahre einen neuen Krankenurlaub anbieten.

In den ersten sechs Monaten ihres Arbeitsverhältnisses haben Beschäftigte Anspruch auf einen Tag Krankenurlaub pro 26 Arbeitstage. Nach den ersten sechs Monaten steht den Beschäftigten sofort ein Krankheitszeitkonto von mindestens 30 bezahlten Krankheitstagen zu. Beschäftigte, die normalerweise sechs Tage pro Woche arbeiten, erhalten 36 Tage in ihrem Krankheitszeitkonto.

Dieses Konto wird nach drei Jahren zum Einstellungsdatum der betreffenden Person zurückgesetzt. Ungenutzte Krankheitstage können nicht angesammelt und zum nächsten Dreijahreszeitraum hinzugerechnet werden.

Jeder Krankheitstag während der ersten sechs Monate wird vom Krankheitszeitkonto abgezogen. Beschäftigte, die ihr Krankheitszeitkonto aufgebraucht haben und vor Ablauf von drei Jahren aus dem Unternehmen ausscheiden, müssen dem Arbeitgeber die in Anspruch genommene Zeit nicht zurückzahlen.

Mitarbeiter:innen, die sich an zwei aufeinanderfolgenden Tagen krank melden, können vom Arbeitgeber aufgefordert werden, eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Freitag und Montag zählen dabei nicht als aufeinanderfolgende Tage.

Mutterschaftsurlaub in Südafrika

Mitarbeiterinnen in Südafrika haben Anspruch auf mindestens vier Monate unbezahlten Mutterschaftsurlaub. In der Regel werden Mitarbeiterinnen im Mutterschaftsurlaub nicht von ihrem Arbeitgeber bezahlt. Stattdessen erhalten sie aus der südafrikanischen Arbeitslosenversicherung UIF (Unemployment Insurance Fund) bis zu 121 Tage lang 60 % ihres Gehalts.

Der Mutterschaftsurlaub beginnt einen Monat vor dem errechneten Geburtstermin des Kindes. Mitarbeiterinnen, die gerade entbunden haben, müssen eine besondere ärztliche Genehmigung einholen, wenn sie vor Ablauf von sechs Wochen nach der Geburt an ihren Arbeitsplatz zurückkehren möchten.

Vaterschaftsurlaub und Elternzeit in Südafrika

In der Vergangenheit gab es für Partner von Arbeitnehmerinnen, die ein Kind zu Welt bringen, keinen gesetzlichen Anspruch auf Vaterschaftsurlaub. Im Jahr 2020 wurden in Südafrika jedoch neue Gesetze erlassen, die ein Recht auf Elternzeit vorsehen. Seitdem müssen Arbeitgeber Partnern nach der Geburt eines Kindes mindestens 10 Tage unbezahlte Elternzeit gewähren. Während dieser Zeit können Eltern Leistungen aus der UIF beantragen. Elternzeit kann nur einmal pro Kalenderjahr genommen werden.

Krankenversicherung in Südafrika

Obwohl das öffentliche Gesundheitssystem des Landes noch jung ist, steht allen Einwohnern eine kostenlose medizinische Versorgung zur Verfügung. Die öffentliche Krankenversicherung bietet jedoch nicht die gleichen medizinischen Standards wie die private Versicherung. Daher versuchen viele Arbeitgeber, Spitzenkräfte für sich zu gewinnen, indem sie ihnen eine bessere Absicherung im Krankheitsfall versprechen.

Arbeitgeber in Südafrika können zwischen zwei Arten von Krankenversicherungen wählen. Sie können mit einem Leistungsträger zusammenarbeiten, um eine Gruppenversicherung für alle Beschäftigten anzubieten. Viele größere Arbeitgeber entscheiden sich für diese Option. Kleinere Unternehmen mit weniger Beschäftigten tendieren eher dazu, ihren Beschäftigten einen Beitragszuschuss zu zahlen und ihnen die Wahl der Krankenversicherung zu überlassen.

Die Gesundheitsversorgung in Südafrika kann sehr teuer sein. Deshalb kommen für hoch qualifizierte Fachkräfte oftmals nur Arbeitgeber infrage, die eine zusätzliche Krankenversicherung anbieten.

13. Monatsgehalt in Südafrika

Wie in vielen anderen Ländern auch erhalten Beschäftigte in Südafrika am Ende des Jahres üblicherweise eine Bonuszahlung von ihrem Arbeitgeber. Diese gemeinhin als 13. Monatsgehalt bezeichnete Vergütung wird im Dezember ausgezahlt. Die Zahlung eines 13. Monatsgehalts ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber häufig erwartet.

Wenn dein Unternehmen ein 13. Monatsgehalt zahlt, musst du daran denken, dieses bei der Steuereinbehaltung zu berücksichtigen.

Pensionsfonds und Rentenversicherungen

Viele Arbeitgeber in Südafrika bieten ihren Mitarbeiter:innen eine Altersvorsorge in Form eines Pensionsplans oder in Form von Rentenbeitragszahlungen an. In bestimmten Branchen dürfen Arbeitgeber ihre Beschäftigten zur Teilnahme an diesen Programmen zur Altersvorsorge verpflichten. Die Programme sind sehr unterschiedlich und reichen von leistungs- bis hin zu beitragsorientierten Systemen. Die Beiträge sind bis zu einer bestimmten Höhe von der Steuer absetzbar.

Anspruchsberechtigte Personen, die älter als 60 Jahre sind, und Menschen mit einer dauerhaften Behinderung beziehen Rentenleistungen von der südafrikanischen Regierung. Dieses öffentliche Programm ist bedarfsorientiert und wird nicht durch die von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgebern gezahlten Beiträge finanziert.

Gesetzlich vorgeschriebene Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber in Südafrika

Arbeitslosenversicherung (UIF) in Südafrika

Arbeitgeber müssen sich bei der UIF in Südafrika registrieren lassen und Beiträge zahlen. Aus dem UIF-Fonds werden Zahlungen an Kurzzeitarbeitslose, frischgebackene Eltern und Menschen mit Behinderung geleistet.

Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber zahlen jeweils 1% des Gehalts als UIF-Beitrag. Die UIF-Beiträge sind monatlich fällig.

Ausbildungsabgabe (SDL) in Südafrika

Die SDL (Skills Development Levy) ist eine reine Unternehmenssteuer, die auf den vom Arbeitgeber gezahlten Bruttogehältern basiert. Die Abgabe wird zur Finanzierung der Ausbildung von Arbeitskräften genutzt. Die SDL-Beiträge belaufen sich ebenso wie die UIF-Beiträge auf 1 % der Bruttogehälter. Beschäftigte müssen von ihrem Gehalt keinen Beitrag zahlen.

Entschädigung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten (COIDA) in Südafrika

Das südafrikanische Entschädigungsprogramm COIDA (Compensation for occupational injuries and diseases) ist für Arbeitskräfte vorgesehen, die sich bei der Arbeit verletzen oder durch die Arbeit eine Krankheit zuziehen. Die Zahlungen, die im Rahmen des COIDA-Programms an verletzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geleistet werden, erfolgen verschuldensunabhängig, d. h. jeder, der sich bei der Arbeit verletzt, ist unabhängig davon, wie die Verletzung entstanden ist, anspruchsberechtigt. Die Beiträge sind je nach Branche und Unternehmen sehr unterschiedlich. Remote kann Unternehmen bei der Berechnung und Bezahlung ihrer obligatorischen COIDA-Beiträge in Südafrika helfen.

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