So einfach verwaltest du dein Team in

Kosovo
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Die Einstellung von Mitarbeiter:innen in Kosovo muss nicht kompliziert sein. Wir übernehmen für dein Team in Kosovo die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.

In diesem Land verfügbare Dienstleistungen:
Employer of RecordContractor Management
  • Hauptstadt

    Pristina

  • Währung

    Euro (€, EUR)

  • Sprachen

    Albanisch and Serbisch

  • Bevölkerung

    1,761,985

In diesem Land verfügbare Dienstleistungen:
Employer of RecordContractor Management

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Kündigung

Arbeitgeber müssen einen triftigen Grund für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses haben und die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Während des Mutterschaftsurlaubs, einer Schwangerschaft oder der Beurlaubung zur Betreuung eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen ist die Kündigung unzulässig.

Abfindung

Die Höhe der Abfindung richtet sich nach der Beschäftigungsdauer im Unternehmen.

Bei unbefristeten Verträgen:

  • Bei einer Betriebszugehörigkeit von mindestens zwei und weniger als vier Jahren: Ein Monatsgehalt

  • Bei einer Betriebszugehörigkeit von mindestens vier und weniger als zehn Jahren: Zwei Monatsgehälter

  • Bei einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 10 und weniger als 20 Jahren: Drei Monatsgehälter

  • Bei einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 20 und weniger als 29 Jahren: Sechs Monatsgehälter

Bei befristeten Verträgen:

  • Bei einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 3 Jahren: Ein Monatsgehalt

  • Bei einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 5 Jahren: Zwei Monatsgehälter

Gekündigte Mitarbeiter:innen haben Anspruch auf Auszahlung ihrer noch offenen Urlaubstage.



Kündigungsfrist

Bei der schriftlichen Kündigung durch den Arbeitgeber sind die folgenden Fristen einzuhalten:

  • Bei befristeten Verträgen: 30 Tage

  • Bei unbefristeten Verträgen nach einer Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten bis zwei Jahren: 30 Tage

  • Bei unbefristeten Verträgen nach einer Betriebszugehörigkeit von zwei bis zehn Jahren: 45 Tage

  • Bei unbefristeten Verträgen nach einer Betriebszugehörigkeit von mehr als zehn Jahren: 60 Tage

Probezeit

Die maximal zulässige Dauer der Probezeit beträgt sechs Monate. Während der Probezeit kann jede Partei den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen kündigen.