Ja, grundsätzlich ist das möglich, allerdings wachsen die Herausforderungen mit der geografischen Verteilung Ihres Teams. Wenn Sie Mitarbeiter:innen in anderen Ländern beschäftigen, haben Sie im Wesentlichen drei Optionen:
In jedem Land eine eigene Niederlassung gründen und Mitarbeiter:innen direkt einstellen
Personal über einen Employer of Record (EOR) wie Remote einstellen
Ausschliesslich mit selbstständigen Auftragnehmer:innen zusammenarbeiten
Die Gründung eigener Niederlassungen ist teuer und zeitintensiv. Zudem müssen Sie in diesem Fall die Payroll selbst verwalten oder an einen spezialisierten Dienstleister auslagern. Wenn Sie Aufgaben an selbstständige Auftragnehmer:innen vergeben, tragen Sie ein nicht zu unterschätzendes Risiko – Scheinselbstständigkeit.
Für mittelständische Unternehmen ist ein EOR daher häufig die effizienteste und praktischste Lösung. Mit einem EOR können Sie rechtskonform Mitarbeiter:innen in verschiedenen Ländern anstellen, ohne vor Ort Niederlassungen eröffnen oder sich um die lokalen arbeitsrechtlichen Bestimmungen kümmern zu müssen. Der EOR übernimmt die weltweite Gehaltsabrechnung und sämtliche Steuerangelegenheiten, verwaltet die Benefits Ihres globalen Teams und regelt alle weiteren rechtlichen und personellen Aspekte.