So einfach verwaltest du dein Team in Malta
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Beendigung des Arbeitsverhältnisses
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Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Malta
Arbeitsverhältnisse können aus wichtigem Grund beendet werden, etwa bei Fahrlässigkeit, Untreue oder grobem Ungehorsam, oder wenn Mitarbeiter:innen das Rentenalter erreichen.
Das maltesische Arbeitsrecht schreibt vor, dass Mitarbeiter:innen vor der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses rechtzeitig informiert werden, damit sie geeignete Vorkehrungen für den Übergang treffen können.
Während der Probezeit können Mitarbeiter:innen mit einer Kündigungsfrist von einer Woche entlassen werden, wenn sie mindestens einen Monat beschäftigt waren. Die Kündigungsfristen staffeln sich wie folgt:
- ein Monat bis sechs Monate: eine Woche
- sechs Monate bis zwei Jahre: zwei Wochen
- zwei Jahre bis vier Jahre: vier Wochen
- vier Jahre bis sieben Jahre: acht Wochen
- mehr als sieben Jahre: acht Wochen plus eine Woche für jedes weitere Jahr
Im maltesischen Arbeitsrecht ist keine gesetzlich vorgeschriebene Abfindung vorgesehen.
Die Probezeit kann von einer Woche bis zu zwölf Monaten dauern, vorausgesetzt, sie wird im Voraus von beiden Parteien vereinbart.