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Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Malta

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Kündigungsprozess

Arbeitsverhältnisse können aus wichtigem Grund beendet werden, etwa bei Fahrlässigkeit, Untreue oder grobem Ungehorsam, oder wenn Mitarbeiter:innen das Rentenalter erreichen.

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Kündigungsfrist

Das maltesische Arbeitsrecht schreibt vor, dass Mitarbeiter:innen vor der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses rechtzeitig informiert werden, damit sie geeignete Vorkehrungen für den Übergang treffen können.

Während der Probezeit können Mitarbeiter:innen mit einer Kündigungsfrist von einer Woche entlassen werden, wenn sie mindestens einen Monat beschäftigt waren. Die Kündigungsfristen staffeln sich wie folgt:

  • ein Monat bis sechs Monate: eine Woche
  • sechs Monate bis zwei Jahre: zwei Wochen
  • zwei Jahre bis vier Jahre: vier Wochen
  • vier Jahre bis sieben Jahre: acht Wochen
  • mehr als sieben Jahre: acht Wochen plus eine Woche für jedes weitere Jahr
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Abfindung

Im maltesischen Arbeitsrecht ist keine gesetzlich vorgeschriebene Abfindung vorgesehen.

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Probezeit

Die Probezeit kann von einer Woche bis zu zwölf Monaten dauern, vorausgesetzt, sie wird im Voraus von beiden Parteien vereinbart.