In den meisten Fällen haben kleine und mittlere Unternehmen nicht die nötigen Ressourcen dafür. KMU haben im Allgemeinen drei Optionen, um rechtskonform mit Menschen in anderen Ländern zu arbeiten: eine eigene Niederlassung in jedem Land gründen, Menschen über einen Employer of Record anstellen oder nur mit selbständigen Auftragnehmer:innen arbeiten.
Viele Unternehmen entscheiden sich für die letzte Option, was aber leicht zu arbeitsrechtlichen Problemen führen kann. Das größte Risiko ist Scheinselbstständigkeit: Bei der Falschklassifizierung von De-facto-Angestellten als selbstständige Auftragnehmer:innen drohen langwierige Gerichtsverfahren und empfindlichen Strafen. Die Zusammenarbeit mit Auftragnehmer:innen im Ausland bietet enorme Vorteile. Es muss sich aber auch tatsächlich um Selbstständige handeln, die unter Einhaltung aller gültigen Gesetze über eine solide Plattform für internationale Auftragnehmer:innen verwaltet werden.
Immer wieder eröffnen KMU ein oder zwei Niederlassungen im Ausland, meist in Ländern, in denen sie besonders viele Mitarbeiter:innen beschäftigen und starke wirtschaftliche Beziehungen haben. Es gibt aber nur ganz wenige KMU, die Niederlassungen in allen Ländern gründen, wo sie Menschen beschäftigen. Der zeitliche und finanzielle Aufwand wäre einfach zu groß.
Die schnellste und einfachste Methode, Mitarbeiter:innen im Ausland anzustellen, ist zweifelsfrei ein Employer of Record. EORs sind ideal für kleine Unternehmen, weil sie ihnen alle administrativen Aufgaben abnehmen. Remote ist so ein EOR. Über unsere Global-Employment-Plattform kannst du Gehälter, Steuern und Abgaben abrechnen, gesetzliche Zusatzleistungen und freiwillige Benefits verwalten und sämtliche rechtliche Aspekte abdecken.