Employer of Record und PEO — 18 min
In unserem Leitfaden zur hiring-guide-mexico findest du einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Arbeitsgesetze, Vorschriften und Payroll-Prozesse im Land. Erfahre in diesem Leitfaden, welche gesetzlichen Benefits Unternehmen ihren Mitarbeiter:innen anbieten müssen und welche freiwilligen Benefits sie anbieten können.
Per Definition müssen sind gesetzliche Benefits verpflichtend vom Arbeitgeber bereitzustellen. Wer unbefristete Mitarbeiter:innen in Mexiko beschäftigt, muss ihnen diese Benefits gewähren, um Strafen und Geldbußen zu vermeiden.
Mexiko sichert Arbeitnehmer:innen im Land solide gesetzliche Sozialleistungen zu. Deshalb gewähren viele Unternehmen – bis auf wenige rühmliche Ausnahmen – keine weiteren Benefits. Zu den gesetzlichen Benefits in Mexiko zählen:
Arbeitgeber in Mexiko müssen ihren Mitarbeiter:innen jedes Jahr im Dezember einen Weihnachtsbonus gewähren, den sogenannten „Aguinaldo“. Er muss mindestens ihrem Lohn für 15 Tage entsprechen, manche Arbeitgeber zahlen aber auch einen Bonus in Höhe von 20 Tageslöhnen aus. Der Weihnachtsbonus ist vor dem 20. Dezember auszuzahlen, damit die Mitarbeiter:innen ihn für die Weihnachtszeit verwenden können. Viele Unternehmen überweisen ihn deshalb in der zweiten Dezemberwoche.
Unbefristete Mitarbeiter:innen haben in Mexiko in ihrem ersten Beschäftigungsjahr Anspruch auf mindestens sechs Tage bezahlten Urlaub. Bis zu einer Beschäftigungsdauer von fünf Jahren erhöht sich der bezahlte Urlaub mit jedem Jahr der Betriebszugehörigkeit.
Ein Jahr Betriebszugehörigkeit: 12 Tage
Zwei Jahre Betriebszugehörigkeit: 14 Tage
Drei Jahre Betriebszugehörigkeit: 16 Tage
Vier Jahre Betriebszugehörigkeit: 18 Tage
Fünf Jahre Betriebszugehörigkeit: 20 Tage
Ab dem sechsten Jahr der Betriebszugehörigkeit erhöht sich der Jahresurlaub alle 5 Jahre um weitere 2 Tage.
Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter, der seit 20 Jahren für ein Unternehmen in Mexiko arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 20 Tage bezahlten Urlaub: 14 Tage nach den ersten fünf Jahren, plus zwei Tage jeweils nach dem 10., 15. und 20. Jahr.
In der Regel kann bezahlter Urlaub in Mexiko nicht auf das nächste Jahr übertragen werden. Bei Kündigung oder Entlassung muss den Mitarbeiter:innen der verbleibende Urlaub jedoch ausgezahlt werden.
Neben den eigentlichen Urlaubstagen erhalten Mitarbeiter:innen in Mexiko auch einen Bonus. Dieser „Prima“ genannte Bonus muss mindestens 25 % des Lohns betragen und ist zusätzlich zum regulären Lohn zu zahlen. Der Arbeitgeber kann diesen Bonus entweder zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Urlaubs oder am Ende des Jahres in Form einer Einmalzahlung leisten.
Unternehmen in Mexiko müssen jedes Jahr 10 % ihres Gewinns an ihre Mitarbeiter:innen ausschütten. Die Auszahlung muss bis spätestens Mai erfolgen. Führungskräfte, leitende Angestellte und andere hochrangige Beschäftigte erhalten keinen Anteil von diesen 10 %.
Der ausgeschüttete Gewinn wird in zwei gleich große Beträge aufgeteilt:
Eine Hälfte wird gleichmäßig auf alle Mitarbeiter:innen des Unternehmens anhand ihrer im jeweiligen Jahr geleisteten Arbeitsstunden aufgeteilt.
Bei der zweiten Hälfte wird neben den geleisteten Arbeitsstunden auch der Lohn der Mitarbeiter:innen berücksichtigt.
Neu gegründete Unternehmen sind im ersten Geschäftsjahr von der Gewinnbeteiligung befreit.
In Mexiko gibt es eine Sozialversicherung für alle Arbeitnehmer:innen. Die Arbeitgeber müssen die Beiträge vom Bruttogehalt abziehen und direkt einzahlen. Diese Beiträge decken die gesamte medizinische Grundversorgung ab, sodass Arbeitgeber ihren Mitarbeiter:innen in der Regel keine privaten Krankenversicherungen anbieten.
Die Höhe der Vergütung von Überstunden hängt in Mexiko davon ab, wann sie geleistet werden (Tagesarbeit, Nachtarbeit oder Wechselschichtbetrieb). In Mexiko gilt Arbeit, die zwischen 20 Uhr und 6 Uhr geleistet wird, als Nachtschicht.
Mitarbeiter:innen in der Tagesschicht, die an einem Tag über acht Stunden oder in einer Woche mehr als 48 Stunden arbeiten, erhalten 200 % ihres Lohns für die geleisteten Überstunden. Bei Nachtarbeiter:innen kommt der Überstundensatz von 200 % bereits nach sieben Stunden pro Tag oder 42 Stunden pro Woche zur Anwendung. Mitarbeiter:innen im Wechselschichtbetrieb erhalten nach 7,5 Stunden pro Tag oder 45 Stunden pro Woche bezahlte Überstunden.
Nach den ersten 9 Überstunden erhalten die Mitarbeiter:innen 300 % ihres Lohns für alle zusätzlich geleisteten Überstunden. Wer an einem Sonntag arbeitet, erhält unabhängig von der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden einen Bonus von 25 % und die Überstunden-Regelung tritt nach acht Stunden in Kraft. Mitarbeiter:innen müssen in Mexiko mindestens einen freien Tag pro Woche haben.
In unserem Leitfaden zur Kündigung von Mitarbeiter:innen in Mexiko gehen wir auf drei verschiedene Abfindungsarten ein. Wenn Mitarbeiter:innen selbst kündigen, haben sie Anspruch auf eine geringe Abfindung, bestehend aus einer anteiligen Auszahlung des Weihnachtsbonus und nicht in Anspruch genommener Urlaubstage. Im Falle einer begründeten Entlassung erhalten Mitarbeiter:innen für jedes Beschäftigungsjahr eine Abfindung in Höhe von 12 Tageslöhnen. Bei unbegründeten Entlassungen sind sehr hohe Abfindungen zu zahlen, die sich auf mindestens drei Monatsgehälter plus zusätzliche Vergütungen belaufen.
Die Sozial- und Krankenversicherung in Mexiko zahlt auch das Elterngeld für junge Eltern. Mütter haben Anspruch auf sechs Wochen bezahlten Mutterschutz vor dem Geburtstermin und sechs Wochen nach der Geburt. Väter können nach der Geburt des Kindes fünf Tage Elternzeit nehmen. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, mehr als diese vom Staat bezahlten Tage zu gewähren.
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Gesetzliche Benefits decken in Mexiko bereits viele Bedürfnisse der Mitarbeiter:innen ab. Wenn du aber die besten Talente anziehen möchtest, solltest du mehr als nur das Mindestmaß bieten.
Häufige freiwillige Benefits in Mexiko:
Viele Arbeitgeber in Mexiko bieten ihren Mitarbeiter:innen Essensgutscheine. Sie sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, werden aber häufig und gerne angeboten. Sie können in zahlreichen Lebensmittel- und Gemischtwarenläden eingelöst werden.
In Mexiko sind zwar alle durch die staatliche Krankenversicherung abgesichert, doch die angebotenen Leistungen sind häufig nicht so gut wie die, die man als Privatpatient:in bekommt. Mit einer zusätzlichen privaten Krankenversicherung können Arbeitgeber ihre Stellen für Top-Talente noch ansprechender machen. Sie erhalten damit Zugang zu besseren Krankenhäusern und müssen weniger lang auf eine Behandlung warten.
Unternehmen müssen sich aber nicht unbedingt selbst um einen guten Anbieter kümmern. Viele Arbeitgeber zahlen ihren Mitarbeiter:innen Zuschüsse, mit denen sie eine eigene private Krankenversicherung abschließen können. Das ist auch, wie Remote Unternehmen hilft, ihren Beschäftigten in Mexiko eine herausragende Gesundheitsversorgung zu bieten.
Viele Unternehmen schließen eine Lebensversicherung für ihre Mitarbeiter:innen ab, um ihre Familien im Fall der Fälle wenigstens finanziell abzusichern, unabhängig von den Todesumständen.
Manche Unternehmen behalten jeden Monat einen kleinen Teil des Lohns ihrer Mitarbeiter:innen ein und zahlen ihn auf ein Sparkonto ein. Der Betrag darf nicht höher als 13 % des Monatslohns sein. Das Unternehmen zahlt denselben Betrag noch einmal ein und zahlt dann einmal pro Jahr das gesamte Ersparnis aus.
Leistungsboni sind ein weltweit geschätzter optionaler Benefit. In Mexiko werden Beschäftigte mit Leistungsboni dazu angespornt, bestimmte Ziele zu erreichen, wobei es oft mehrere Bonusstufen gibt. Insbesondere Wissensarbeiter:innen erhalten diese Boni in Mexiko häufig.
Neben Essensgutscheinen bieten manche Unternehmen ihren Mitarbeiter:innen auch Tankgutscheine oder einen fixen Geldbetrag als Fahrtkostenzuschuss an. Gelegentlich betreiben Unternehmen auch eigene Transportdienste, die ihre Mitarbeiter:innen in der Früh abholen und am Ende des Tages wieder nach Hause bringen. Da das Parken in manchen Städten sehr teuer ist (bis zu 1.000 Pesos/Monat), sind bei Mitarbeiter:innen, die mit dem eigenen Auto zur Arbeit fahren, kostenlose Parkmöglichkeiten als Benefit besonders begehrt.
Gelegentlich gewähren Arbeitgeber in Mexiko ihren Mitarbeiter:innen Darlehen zu einem niedrigen Zinssatz, darunter persönliche Kredite, Gehaltsvorschüsse, Hypothekendarlehen oder Kfz-Darlehen. Wer diese Leistung anbieten möchte, sollte unbedingt darauf achten, die strengen Payroll-Vorschriften in Mexiko einzuhalten.
Hochrangigen Vertriebsmitarbeiter:innen, Führungskräften, Geschäftsführer:innen und anderen führenden Angestellten wird manchmal ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt. In der Regel können diese Autos sowohl für berufliche als auch für private Zwecke verwendet werden. Firmenwägen werden im Namen des Unternehmens angemeldet, damit es im Fall einer Kündigung die Rechte am Fahrzeug behält.
Mexikanische Unternehmen können ihren Mitarbeiter:innen Firmenhandys und Tarifpakete anbieten. Die Handys bleiben Eigentum des Unternehmens und die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Unternehmen.
Manche Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeiter:innen nicht nur ein Firmenhandy, sondern zahlen auch für ihren Internetanschluss. Da immer mehr Unternehmen auf Remote Work setzen, ist dies ein häufig gewährter optionaler Benefit. Wie bei den Firmenhandys läuft der Vertrag auf den Namen des Arbeitgebers und die Leistungen werden ihm direkt in Rechnung gestellt.
Du hast Fragen zu den Benefits für deine Mitarbeiter:innen in Mexiko? Du willst einen Benefit anbieten, der hier nicht auf gelistet wurde?
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