Philippinen — 10 min
In unserem Leitfaden zur Beschäftigung in Mexiko haben wir das Thema der Vergütung von Remote-Arbeitskräften im Land kurz angesprochen. Nun wollen wir einen näheren Blick auf die Details werfen und beleuchten, wie Unternehmen gewährleisten können, dass sie nicht gegen mexikanisches Arbeitsrecht verstoßen.
Im Jahr 2017 wurde das Arbeitsrechts in Mexiko reformiert. Seitdem müssen alle Vollzeit angestellten Arbeitskräfte mit Wohnsitz im Land gleich bezahlt werden wie mexikanische Staatsbürger. Für Expats und Einheimische gelten nun die gleichen Regeln. Das macht es den mexikanischen Behörden einfacher, ausländischen Arbeitgebern aber schwerer.
Arbeitgeber müssen ihre Angestellten in Mexiko über autorisierte mexikanische Banken in Pesos bezahlen. Die Angestellten können ihr Gehalt danach in eine andere Währung umtauschen. Sie dürfen aber nicht von vorneherein in US-Dollar, Euro oder einer anderen Währung bezahlt werden.
Üblicherweise eröffnen Arbeitgeber reine Gehaltskonten für ihre Arbeitnehmer:innen, auf die sie ihnen ihr Gehalt überweisen. Die Arbeitnehmer:innen erhalten eine EC-Karte von der Bank, um über ihr Gehalt verfügen zu können. Diese Konten bieten nicht den gleichen Leistungsumfang wie reguläre Bankkonten. Daher ist es sinnvoll, dass Arbeitnehmer:innen zusätzlich ein privates Konto besitzen.
Unternehmen, die in Mexiko Personal beschäftigen, müssen dafür Sorge tragen, dass ihren Arbeitskräften ein gleichbleibendes Gehalt ausgezahlt wird. Remote bietet umfassende Employer-of-Record-Services für Mexiko zu einem Pauschalpreis. Wir gewährleisten die Rechtskonformität mit dem mexikanischen Arbeitsrecht sowie die verlässliche und korrekte Bezahlung aller Remote-Beschäftigten im Land.
Bis 2017 mussten Arbeitgeber in Mexiko lediglich die Sozialabgaben und die Lohnsteuer einbehalten und abführen. Seit der Reform sind die Arbeitgeber zusätzlich für eine ganze Reihe weiterer Abzüge und Beitragszahlungen verantwortlich. Wir gehen in unserem Leitfaden zur Beschäftigung in Mexiko verstoßen.
Diese Reform des Arbeitsrechts und die Verpflichtung, Gehälter im Land zu bezahlen, wird verhindern, dass die Gehaltsabrechnung für in Mexiko beschäftigte Arbeitskräfte außerhalb des Landes erfolgt. In Mexiko können Arbeitnehmer:innen ihr Gehalt nicht auf zwei Länder aufteilen. Alle Abzüge müssen in Mexiko erfolgen und unterliegen den mexikanischen Vorschriften zur Gehaltsabrechnung.
Bei Verstößen drohen Unternehmen empfindliche Strafen und Bußgelder bis hin zum Entzug der Geschäftslizenz.
Bis 2017 mussten Arbeitgeber in Mexiko lediglich die Sozialabgaben und die Lohnsteuer einbehalten und abführen.
Seit der Reform sind die Arbeitgeber zusätzlich für eine ganze Reihe weiterer Abzüge und Beitragszahlungen verantwortlich.
Dazu zählen unter anderem:
Sozialbeiträge
Nationale und bundesstaatliche Lohnsteuer
Zusätzliche Lohnsteuern je nach Stadt und Bundesstaat
Dadurch wird verhindert, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter:innen, die im Land arbeiten, so bezahlen, als ob sie in einem anderen Land lebten. In Mexiko können Arbeitgeber die Gehaltsabrechnung also nicht auf zwei Länder aufteilen.
Alle Abzüge müssen in Mexiko erfolgen und unterliegen den mexikanischen Vorschriften zur Gehaltsabrechnung.
Außerdem gelten bei der Gehaltsabrechnung von mexikanischen Remote-Arbeitskräften folgende zusätzliche Vorschriften:
In Mexiko wird der Mindestlohn nicht pro Stunde, sondern pro Tag berechnet. Derzeit liegt der Mindestlohn in allen Bundesstaaten bei 248,93 MXN pro Tag. Einzige Ausnahme ist die Freie Wirtschaftszone an der Nordgrenze, wo ein Mindestlohn von 374,89 MXN pro Tag gilt.
Nachdem Arbeitnehmer:innen ein ganzes Jahr bei einem Unternehmen angestellt waren, haben sie Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt oder eine Zahlung zum Jahresende, die aus 15 Tagessätzen des Standardlohns entspricht.
Die normale Wochenarbeitszeit liegt bei 48 Stunden. Für darüber hinaus geleistete Arbeitsstunden haben Mitarbeiter:innen Anspruch auf bezahlte Überstunden. Die ersten neun Überstunden werden mit 200 % des regulären Lohns vergütet.
Nachdem Arbeitnehmer:innen mindestens ein Jahr bei ihrem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt waren, können sie bis zu 12 Stunden bezahlten Urlaub pro Jahr ansammeln. Für jedes weitere Beschäftigungsjahr wächst der Urlaubsanspruch schrittweise weiter an.
Frauen haben in Mexiko Anspruch auf insgesamt 12 Wochen Mutterschaftsurlaub, zwei bis sechs Wochen vor und sechs bis zehn Wochen nach der Geburt. Väter erhalten fünf Tage bezahlten Urlaub nach der Geburt.
Im Krankheitsfall haben Mitarbeiter:innen während der ersten drei Tage Anspruch auf Beurlaubung bei voller Lohnfortzahlung. Anschließend erhalten sie bis zu ein Jahr lang 60 % ihres Lohns. Voraussetzung dafür ist, dass sie mindestens einen Monat beschäftigt waren.
In Mexiko stehen allen Arbeitnehmer:innen sieben bezahlte Urlaubstage zu.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sofern der Arbeitgeber einen legitimen Grund wie beispielsweise Unredlichkeit oder grobes Fehlverhalten nachweisen kann, kann er Arbeitnehmer:innen fristlos und ohne Abfindung entlassen. Bei einer Entlassung ohne legitimen Grund ist eine Abfindung zu zahlen. Eine Kündigungsfrist muss der Arbeitgeber jedoch nicht einhalten.
Gehe die Checkliste durch, um auch bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen alle Vorschriften einzuhalten.
Unternehmen können in Mexiko nicht ohne Weiteres Gehälter zahlen, Sozialabgaben abführen Steuererklärungen einreichen. Die Arbeitgeber müssen die Gehaltszettel zunächst der mexikanischen Steuerbehörde SAT (Servicio de Administración Tributaria) zur Genehmigung vorlegen.
Erst nachdem die SAT den Gehaltszettel erhalten und genehmigt hat, kann er an den oder die Arbeitnehmer:in ausgehändigt werden. Die Behörde prüft, dass das Gehalt tatsächlich in voller Höhe ausgezahlt wird. Diese Regelung dient dazu, Arbeitnehmer:innen vor Ausbeutung zu schützen. Aus demselben Grund müssen übrigens auch die Gehaltszahlungen über autorisierte Banken abgewickelt werden.
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