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Die Beschäftigung von Mitarbeiter:innen im Ausland kann kompliziert sein – und großen Anteil daran haben die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialleistungen und gängigen Benefits, die nicht unbedingt jenen in deinem Land entsprechen müssen. Zu den Leistungen, auf die Arbeitnehmer:innen in Spanien Anspruch haben, zählen allgemeine gesetzliche Urlaubsansprüche und eine ganze Reihe speziellerer Bestimmungen.
Mindestlohn, Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub, bezahlter Urlaub, Überstunden, Krankengeld und verschiedene Versicherungen finden Platz im spanischen Arbeitsrecht.
In diesem Leitfaden zu den Sozialleistungen und Benefits in Spanien erklären wir dir, welche Leistungen dein Unternehmen unbedingt anbieten muss und welche zusätzlichen Vergünstigungen du anbieten kannst, um spanische Spitzenkräfte zu gewinnen und zu halten.
Im Allgemeinen sieht das spanische Arbeitsrecht vor, dass Festangestellte und Zeitarbeitskräfte laut dem spanischen Arbeitnehmerstatut (Estatuto de Los Trabajadores) Anspruch auf dieselben Leistungen haben. Freie Mitarbeiter:innen und selbstständige Auftragnehmer:innen haben in Spanien keinen Anspruch auf Sozial- oder andere Zusatzleistungen.
Wir haben weiter oben bereits erwähnt, welche Kriterien Arbeitnehmer:innen erfüllen müssen, um Benefits zu erhalten. Es gibt einige gesetzlich vorgeschriebene und übliche Benefits, die du deinen Beschäftigten in Spanien anbieten musst bzw. solltest.
Spanischen Arbeitnehmer:innen habe Anspruch auf einen garantierten Mindesturlaub von 22 Arbeitstagen, was 30 Kalendertagen entspricht. Dieser Urlaub kann über das Jahr aufgeteilt werden, muss aber jeweils mindestens zwei Wochen am Stück betragen. Beachte, dass in Spanien Urlaubsansprüche nicht finanziell abgegolten werden können. Du musst deine Mitarbeiter:innen also ermutigen, ihre bezahlten Urlaubstage tatsächlich zu nehmen.
Zusätzlich zu einem Monat bezahlten Urlaub gibt es nationale und lokale Feiertage, an denen bei vollen Bezügen nicht gearbeitet wird. Das sind bei 10 landesweit gültigen Feiertagen insgesamt zwischen 20 und 30, je nach Region.
Während des bezahlten Urlaubs haben die Beschäftigten Anspruch auf das reguläre Gehalt und alle Benefits, die ihnen zustehen würden, wenn sie arbeiten würden, einschließlich Kranken- und Lebensversicherung, Firmenfahrzeuge usw.
Unternehmen dürfen Urlaube offiziell zwar nicht finanziell abgelten, aber es gibt einige Umgehungsmöglichkeiten. Urlaubsansprüche dürfen auf die nächsten Jahre übertragen werden. Das kann praktisch sein, wenn du in Spanien einige besonders wichtige Mitarbeiter:innen beschäftigst, die sich bereit erklären, vorübergehend auf den Urlaub zu verzichten. Allerdings ist die Übertragung nicht unbegrenzt möglich.
Schwangeren Mitarbeiterinnen wird ein 16-wöchiger Mutterschaftsurlaub garantiert, der unmittelbar nach der Entbindung beginnt. Bei Mehrlingsgeburten oder medizinischen Komplikationen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt erhöht sich der Mutterschaftsurlaub um zwei Wochen. Bei Mehrlingsgeburten gilt dies pro weiteres Kind. Eine Mutter von Drillingen hätte demnach Anspruch auf 20 Wochen Mutterschaftsurlaub.
Zusätzlich zu den vorgeschriebenen 16 Wochen Mutterschaftsurlaub können Arbeitnehmerinnen bei medizinischer Notwendigkeit eine zusätzliche Auszeit beantragen.
Arbeitnehmerinnen im Mutterschaftsurlaub haben in einigen Fällen auch Anspruch auf Sozialleistungen. Dafür müssen sie für einen Mindestzeitraum gearbeitet haben, der sich nach ihrem Alter richtet.
Für Arbeitnehmerinnen unter 21 Jahren gibt es keinen Mindestzeitraum: Der Anspruch beginnt mit dem Antritt der Arbeitsstelle.
Mitarbeiterinnen zwischen 21 und 26 Jahren müssen eine Mindestbeschäftigungsdauer von entweder 90 Tagen in den letzten sieben Jahren oder von insgesamt 180 Tagen in ihrem bisherigen Leben nachweisen.
Beschäftigte, die über 26 Jahre alt sind, müssen innerhalb der letzten sieben Jahre mindestens 180 Tage lang einer bezahlten Beschäftigung nachgegangen sein. Die Leistungen werden auch dann gewährt, wenn die Arbeitnehmerin alternativ dazu seit ihrem Eintritt in den Arbeitsmarkt insgesamt 360 bezahlte Arbeitstage geleistet hat.
Der oder die Partner:in der Mutter eines neugeborenen Kindes hat Anspruch auf zwei Arbeitstage bezahlte Abwesenheit, und zwar unmittelbar nach der Geburt. Außerdem haben Partner:innen Anspruch auf 13 Tage Familienurlaub, der sich für jedes weitere Kind um zwei Tage erhöht. Er oder sie hat Anspruch auf Sozialleistungen, wenn innerhalb der letzten sieben Jahre nachweislich 180 Tage bezahlte Beschäftigung vorliegen.
Die Sozialleistungen für beide Elternteile entsprechen 100 % ihres jeweiligen Einkommens. Das spanische Gesetz erlaubt es Eltern in LGBT-Partnerschaften, Urlaub zu nehmen, ebenso wie Adoptiveltern.
Spanische Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf einen Mindestlohn von 1.108,30 € pro Monat. Der Mindestlohn sollte auch Leistungen wie Essensgutscheine, Krankenversicherung und Firmenfahrzeuge (für qualifizierte Beschäftigte) beinhalten, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Grundgehalt zahlt.
Das spanische Arbeitsrecht sieht vor, dass Beschäftigte im Durchschnitt nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten. Überstunden sind erlaubt, wenn sie die Grenze von 80 Überstunden pro Jahr nicht überschreiten. Überstunden werden mit mindestens 50 % über dem regulären Stundensatz abgegolten oder mit zusätzlichen bezahlten Urlaubstagen, für die derselbe Schlüssel gilt.
Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer sind verpflichtet, die geleisteten Überstunden aufzuzeichnen.
Das spanische Arbeitsrecht verlangt von den Arbeitgebern, dass sie ihre Mitarbeiter:innen krankenversichern müssen. Die Anmeldung der Arbeitnehmer:innen bei der staatlichen Sozialversicherungskasse(Tesoreria General de la Seguridad Social, TGSS) ist verpflichtend. In der Regel beträgt der Sozialversicherungsbeitrag 28,3 % des Gehalts, wobei 23,6 % auf den Arbeitgeber und die restlichen 4,7 % auf die Arbeitnehmer:innen entfallen.
Spanische Arbeitnehmer:innen haben nach den Bestimmungen des spanischen Arbeitsrechts Anspruch auf Krankengeld. Dieser verfällt jedoch bereits nach 3 Tagen Krankenstand. Zwischen dem 4. und dem 15. Tag obliegt die Zahlung des Krankengelds dem Arbeitgeber. Nach dem 15. Tag kann der Arbeitgeber die Zahlungen mit der Sozialbehörde verrechnen vorausgesetzt natürlich, der oder die betreffende Mitarbeiter:in ist angemeldet.
Nach 365 Tagen, in denen der Arbeitgeber das Krankengeld zahlt und von der Sozialbehörde erstattet bekommt, übernimmt schließlich die Sozialbehörde selbst die Zahlung.
Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge richtet sich nach dem Gehalt und der Position im Unternehmen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Arbeitgeber das Krankengeld gleich hoch ansetzen wie das reguläre Gehalt.
Spanier:innen genießen mit die höchsten Rentenbezüge der Welt: Der Staat zahlt rund 80 % ihres letzten Bruttojahresgehalts vor der Pensionierung.
Arbeitgeber sind nicht immer verpflichtet, Altersvorsorgeleistungen anzubieten, aber viele entscheiden sich dafür, um auf Spitzenkräfte attraktiv zu wirken.
Zusätzliche Rentenversicherungen sind so angelegt, dass sie im Ruhestand ein Gesamteinkommen (einschließlich der Sozialversicherungsleistungen) von 60 bis 80 % des letzten Gehalts gewährleisten können. Die Rente ist oft ein Prozentsatz des Verdienstes, unabhängig von der Dienstzeit.
Wenn die Dienstzeit berücksichtigt wird, beträgt die Höchstrente nach einer bestimmten Anzahl von Jahren (in der Regel 20 oder mehr) und der jährliche Prozentsatz der Rente, der für jedes Dienstjahr gutgeschrieben wird, 1,5 bis 2 % des Verdienstes.
Die maximale Rente (einschließlich Sozialversicherung) liegt zwischen 60 und 80 % des letzten Gehalts nach einen vollständigen Arbeitsleben bei einem Arbeitgeber.
Zusätzlich zum Grundgehalt haben spanische Beschäftigte Anspruch auf ein 14. Monatsgehalt, die so genannten pagas extraordinarias (Sonderzahlungen). Diese Sonderzahlungen in der Höhe von 1/14 des Jahresgehalts werden in der Regel im Sommer und um Weihnachten ausgezahlt.
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Die Bereitstellung von Sozialleistungen und Benefits für deine Mitarbeiter:innen in Spanien sollte gut geplant sein, denn sonst wird es kompliziert. Um die entsprechenden Leistungen anbieten zu können, hast du in der Regel zwei Möglichkeiten.
Erstens kann du dein Unternehmen eine juristische Person in Spanien gründen. Dann darf es legal Arbeitskräfte im Land beschäftigen. Aber um ihnen selbst Benefits anzubieten, muss dein Unternehmen lokale Anbieter finden, die die gewünschten Leistungen im Programm haben: Mitgliedschaften im Fitnessstudio, Altersvorsorge, Gesundheitsvorsorge usw.
Bei Vorgehensweise ist nicht nur die Gründung der Niederlassung sehr kostspielig, sondern auch die zeitintensive und ineffiziente Nutzung unterschiedlicher Benefits-Anbieter. Diese Option eignet sich am besten für Großunternehmen mit vielen Beschäftigten, die langfristig im Land verbleiben und den Aufwand dadurch rechtfertigen.
Ein einfache und leicht skalierbare Möglichkeit ist die Zusammenarbeit mit einem globalen Beschäftigungspartner wie Remote. Remote macht es einfach, Mitarbeiter:innen in Spanien innerhalb von wenigen Tagen einzustellen, und erledigt die gesamte Verwaltung für dich: Gehaltsabrechnung, Benefits, Steuern und die Einhaltung der lokalen Gesetze. Remote besitzt eine eigene Niederlassung in Spanien und kann dadurch sicherstellen, dass dein Unternehmen die lokalen Arbeitsgesetze einhält und allen Mitarbeiter:innen maßgeschneiderte Benefitspakete anbieten kann – weltweit.
Es mag kompliziert erscheinen, Mitarbeiter:innen in einem anderen Land zu beschäftigen. Aber mit Remote ist das ganz einfach. Wir helfen Unternehmen jeder Größe, ihren Beschäftigten in Spanien erstklassige Benefits anzubieten. Auch deinem Unternehmen können wir helfen, Spitzenfachkräfte zu gewinnen und im Unternehmen zu halten, ohne das Risiko, gegen gültiges spanisches oder EU-Recht zu verstoßen.
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