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Payroll-Management in China

China verfügt über eine schnell wachsende Wirtschaft mit Schwerpunkten in der Fertigung, Technologie und im Finanzwesen. Aufgrund spezifischer Arbeits- und Steuervorschriften müssen Arbeitgeber die Einhaltung lokaler Anforderungen an die Lohn- und Gehaltsabrechnung sicherstellen, darunter Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitsverträge und Steuerpflichten. Das Verständnis dieser Regelungen ist entscheidend für reibungslose Abwicklungen und rechtliche Compliance.

Payroll-Aufschlüsselung in China

Arbeitgeber in China müssen nationale Vorschriften zu Löhnen, Steuern und Sozialabgaben einhalten. Nachfolgend ein Überblick über wichtige Bestandteile der Lohn- und Gehaltsabrechnung:

Mindestlohn und Arbeitszeit

  • Mindestlohn: Der Mindestlohn in China variiert je nach Region, in Shanghai liegt er mit 2.590 CNY pro Monat am höchsten.
  • Auszahlungsrhythmus: Gehälter werden in der Regel monatlich gezahlt.
  • Reguläre Arbeitszeit: Die normale Arbeitswoche in China beträgt 40 Stunden, üblicherweise verteilt auf fünf Tage.
  • Überstunden: Mitarbeiter:innen haben Anspruch auf Mehrvergütung für Überstunden. Für zusätzliche Stunden beträgt die Vergütung das 1,5-Fache des regulären Lohns, für Arbeit an Ruhetagen das 2-Fache und für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen das 3-Fache.

Steuern und Sozialversicherungsbeiträge

  • Einkommensteuer: China hat ein progressives Einkommensteuersystem mit Sätzen von 3 % bis 45 % je nach Einkommenshöhe.
  • Arbeitgeberbeiträge:
    • Rentenversicherung: etwa 16 % der Bruttovergütung.
    • Krankenversicherung: 6 % der Bruttovergütung.
    • Arbeitslosenversicherung: 0,5 % der Bruttovergütung.
    • Arbeitsunfallversicherung: 0,16 % bis 1,52 % der Bruttovergütung, variiert je nach Region.
    • Wohnungsfonds: 5 % bis 12 % der Bruttovergütung, variiert je nach Stadt.
  • Arbeitnehmer:innenbeiträge:
    • Rentenversicherung: 8 % der Bruttovergütung.
    • Krankenversicherung: 2 % der Bruttovergütung.
    • Arbeitslosenversicherung: 0,5 % der Bruttovergütung.
    • Wohnungsfonds: 5 % bis 12 % der Bruttovergütung, variiert je nach Stadt.
  • Körperschaftsteuer: Der Körperschaftsteuersatz in China beträgt 25 %, mit Vorzugssätzen für kleine Unternehmen.
  • Steuererklärung: Arbeitgeber müssen Lohnsteuern und Beiträge regelmäßig bei den chinesischen Steuerbehörden einreichen.

Payroll-Compliance

  • Arbeitsverträge müssen schriftlich vorliegen und Bedingungen wie Gehalt, Arbeitszeit und Aufgabenbeschreibungen festlegen.
  • Abzüge: Arbeitgeber müssen korrekte Abzüge für Sozialversicherungsbeiträge und Einkommensteuer sicherstellen.
  • Arbeitgeber müssen über Änderungen im chinesischen Arbeits- und Steuerrecht auf dem Laufenden bleiben, um Strafen zu vermeiden.

Kurzinfos: Wichtige Punkte für Arbeitgeber:innen

  • Auszahlungsrhythmus: Gehälter werden in der Regel monatlich gezahlt.
  • Währung: Die Lohn- und Gehaltsabrechnung in China wird in chinesischen Yuan (CNY) abgewickelt.
  • Steuererklärung: Arbeitgeber müssen Lohnsteuern und Beiträge bei den chinesischen Steuerbehörden melden.
  • Abzüge: Arbeitgeber müssen korrekte Abzüge für Sozialversicherungsbeiträge und Einkommensteuer sicherstellen.
  • Payroll-Compliance: Arbeitgeber müssen über Änderungen der Steuersätze und Meldepflichten informiert bleiben.

Payroll in China mit Remote verwalten

Die Verwaltung der Lohn- und Gehaltsabrechnung in China erfordert genaue Beachtung von Steuervorschriften, Arbeitsgesetzen und Sozialversicherungsanforderungen. Arbeitgeber müssen über Steuersätze, Lohnvorschriften und Meldefristen informiert sein, um reibungslose Abwicklungen zu gewährleisten und Strafen zu vermeiden. 

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