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Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Malaysia

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Beendigung des Prozesses

Arbeitsverträge können gekündigt werden, wenn ein triftiger Grund vorliegt, z. B. Unehrlichkeit, Fahrlässigkeit, Betrug oder andere arbeitsbezogene Vergehen, und die Beschäftigten behalten sich das Recht vor, ihre Kündigung als ungerechtfertigt anzufechten.

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Kündigungsfrist

Nach malaysischem Arbeitsrecht gibt es keine vorgeschriebene Kündigungsfrist.

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Abgangsentschädigung

Beschäftigte, die zu Unrecht entlassen werden (d. h. aus Gründen, die nicht mit ihrer Leistung oder ihrem Verhalten zusammenhängen), haben Anspruch auf eine Abfindung, die ihrer Betriebszugehörigkeit entspricht.

  • Bis zu zwei Jahre Beschäftigung: 10 Tage Lohn für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit
  • 2 - 5 Jahre: 15 Tage Lohn für jedes Dienstjahr
  • 5+ Jahre: 20 Tage Lohn für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit
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Bewährungszeiten