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Urlaubsarten in Mexiko
Die bundesstaatlichen Arbeitsgesetze in Mexiko sehen einen Mindesturlaubsanspruch vor, den alle Arbeitgeber ihren Beschäftigten gewähren müssen. Die Anzahl der Mindesturlaubstage hängt von der Betriebszugehörigkeit der Mitarbeiter:innen ab, wie nachstehend beschrieben:
Ein Jahr Betriebszeit: 12 Tage
Zwei Dienstjahre: 14 Tage
Drei Dienstjahre: 16 Tage
Vier Dienstjahre: 18 Tage
Fünf Jahre Betriebszugehörigkeit: 20 Tage
Ab dem 6. Dienstjahr erhöht sich der Urlaubsanspruch alle 5 Dienstjahre um jeweils 2 Tage.
Urlaubsbonus: Arbeitnehmer erhalten ab einem Jahr Beschäftigung einen Urlaubsbonus in Höhe von mindestens 25% ihres Tagesgehalts multipliziert mit der Anzahl der Urlaubstage.
Weihnachtsgeld: Das Weihnachtsgeld in Mexiko, das bis zum 20. Dezember ausgezahlt wird, entspricht 15 Arbeitstagen für ein ganzes Arbeitsjahr und beinhaltet Verdienste wie Zulagen und Provisionen.
Nach den Bundesarbeitsgesetzen und dem Sozialversicherungsgesetz können schwangere Arbeitnehmerinnen bis zu 12 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub nehmen. 6 Wochen vor der Geburt und 6 Wochen danach, aber auf Anforderung der Mutter und Genehmigung durch das mexikanische Sozialversicherungsinstitut (IMSS) können bis zu 4 Wochen der 6 Wochen nach der Geburt verschoben werden. In den ersten 6 Monaten nach der Geburt haben Mütter außerdem Anspruch auf zusätzliche Ruhepausen (Stillzeit).
Männliche Arbeitnehmer erhalten 5 Arbeitstage bezahlten Vaterschaftsurlaub bei Geburt oder Adoption.
Adoption: Frauen haben Anspruch auf sechs Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub ab dem Tag der Adoption. Vater haben Anspruch auf fünf Tage nach der Adoption des Kindes.