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Freistellungsarten in Peru

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Bezahlter Urlaub

In Peru haben Arbeitnehmer:innen Anspruch auf 30 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr. Davon müssen mindestens 15 tatsächlich freigenommen werden, die restlichen 15 dürfen ausgezahlt werden. Je nach den geleisteten Arbeitsstunden sind eventuell auch mehr Urlaubstage gesetzlich vorgeschrieben. Während früher die gesamten 30 Tage auf einmal genommen werden mussten, ist es mittlerweile möglich, die Urlaubstage aufzuteilen. Die ersten 15 Tage, einschließlich Wochenenden und Feiertage, müssen in einem Stück genommen werden. Die zweiten 15 Tage können hingegen tageweise genommen werden, wobei es eventuell einer schriftlichen Übereinkunft mit dem Arbeitgeber bedarf.

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Gesetzliche Feiertage

Es gibt 14 gesetzliche Feiertage im Jahr.

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Krankschreibung

Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf 20 Tage Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Höhe des vollen Gehalts, bezahlt vom Arbeitgeber. Ab dem 21. Tag der Krankschreibung bezahlt die Sozialversicherung ESSALUD (Seguro Social de Salud del Peru) ein Krankengeld für einen Zeitraum von höchstens 11 Monaten.

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Mutterschaftsurlaub

Mitarbeiterinnen haben Anspruch auf 98 Tage voll bezahlten Mutterschaftsurlaub, aufgeteilt auf je 49 Tage vor nach der Entbindung. Die Lohnfortzahlung in voller Höhe wird von der Sozialversicherung übernommen.

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Vaterschaftsurlaub/Elternzeit

Väter haben Anspruch auf 10 aufeinander folgende Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub bei der natürlichen Geburt eines Kindes. Bei Mehrlingsgeburten, Komplikationen bei der Geburt, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit der Mutter erhöht sich der Anspruch auf 30 Tage.

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Sonstige Freistellungen

- Adoptionsurlaub: Adoptiveltern erhalten für jedes adoptierte Kind unter 12 Jahren 30 Tage bezahlten Urlaub. - Pflegeurlaub: Mitarbeiter:innen haben Anspruch auf bis zu 7 Tage Urlaub zur Betreuung pflegebedürftiger oder verletzter Verwandter 1. Grades. - Staatsbürgerliche Pflichten: Feuerwehrleute und Angehörige der Streitkräfte können bezahlten Urlaub nehmen, wenn sie zum Dienst gerufen werden. - Stillpausen: Nach dem Ende des Mutterschaftsurlaubs haben Mitarbeiterinnen Anspruch auf 1 Stunde Stillpause pro Tag bei voller Bezahlung, bis das Kind ein Jahr alt ist. Bei Mehrlingen erhöht sich der Anspruch auf 2 Stunden pro Tag. - Vorsorgeuntersuchungen zur Prävention von Brust- und Gebärmutterhalskrebs: Mitarbeiterinnen haben Anspruch auf die bezahlte Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen zur Prävention von Brust- und Gebärmutterhalskrebs. Die Freistellung muss 3 Tage im Voraus beantragt und spätestens 3 Tage nach der Visite durch ein ärztliches Attest belegt werden.