LänderleitfadenPolen

So einfach verwaltest du dein Team in Polen

Einfache Einstellung in Polen. Wir übernehmen für dein Team in Polen die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.

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Beschäftigen in Polen

Mitarbeiter:innen in Polen müssen vor der Einstellung eine arbeitsmedizinische Untersuchung sowie eine verpflichtende Gesundheits‑ und Sicherheits­schulung absolvieren. Remote kann beide Anforderungen für dein Team übernehmen. In Polen sind sowohl befristete als auch unbefristete Arbeitsverträge möglich. Es gibt außerdem formale Probezeiten, die auf drei Monate begrenzt sind. Arbeitgeber sollten stets schriftliche Arbeitsverträge verwenden, damit Unternehmen und Mitarbeiter:innen wissen, worauf sie sich verlassen können.

Kontaktiere Remote, um mehr darüber zu erfahren, wie du in Polen Beschäftigte einstellen kannst.

Der Mindestlohn in Polen beträgt 4.806,00 PLN pro Monat, gültig ab Januar 2026.

Wettbewerbsfähiges Benefitspaket in Polen

Kranken­versicherung

Zahn­zusatz­versicherung

Seh­zusatz­versicherung

Unterstützung für psychische Gesundheit

Betriebliche Altersvorsorge

Lebensversicherung und Berufsunfähigkeits­versicherung

Fakten & Statistiken

Polen liegt in Zentraleuropa und grenzt an sieben Nachbarländer. Das Land schneidet gut in Bereichen wie Bildung, Gesundheitswesen, Sicherheit und Lebensstandard ab, hat aber gleichzeitig einige der niedrigsten Löhne in Europa. Polen ist 2004 der Europäischen Union beigetreten.

Hauptstadt

Warschau

Sprachen

Polnisch

Währung

Polnischer Złoty

Einwohnerzahl

37846611

Lebenshaltungskostenindex

Platz 82 von 139 Nationen

BIP – reales Wachstum

4,5%

Payroll-Turnus

Monatlich

Umsatzsteuer – Standardsatz

23%

Geschäftsfreundlichkeit

Sehr einfach

Beschäftigen in Polen

Mitarbeiter:innen in Polen müssen vor der Einstellung eine arbeitsmedizinische Untersuchung sowie eine verpflichtende Gesundheits‑ und Sicherheits­schulung absolvieren. Remote kann beide Anforderungen für dein Team übernehmen. In Polen sind sowohl befristete als auch unbefristete Arbeitsverträge möglich. Es gibt außerdem formale Probezeiten, die auf drei Monate begrenzt sind. Arbeitgeber sollten stets schriftliche Arbeitsverträge verwenden, damit Unternehmen und Mitarbeiter:innen wissen, worauf sie sich verlassen können.

Kontaktiere Remote, um mehr darüber zu erfahren, wie du in Polen Beschäftigte einstellen kannst.

Polen unterscheidet, wie viele andere Länder auch, zwischen Selbstständigen/Freelancer:innen und festangestellten Mitarbeiter:innen. Eine falsche Einstufung von Freelancer:innen kann für das betreffende Unternehmen Bußgelder und Sanktionen nach sich ziehen.

Steuern in Polen

Lohnsteuern und gesetzliche Abgaben wirken sich sowohl auf deine Gehaltsabrechnung als auch auf die Gehaltsschecks deiner Mitarbeiter:innen in Polen aus. Beachte, dass deine Mitarbeiter:innen zusätzlichen lokalen Steuern unterliegen können.

Arbeitgeber

0 %

Rentenversicherung

0 %

Berufsunfähigkeitsversicherung

0 bis 3,33 %

Unfallversicherung

0 %

Arbeitsfonds

0 %

Konkursfonds

0 bis 22,14 %

Gesamtbeschäftigungskosten

Abgaben für Arbeitnehmer:innen

0 %

Rentenversicherung

0 %

Nationales Gesundheitswesen

0 %

Berufskrankheitsversicherung

0 %

Berufsunfähigkeitsversicherung

Einkommenssteuer für Arbeitnehmer:innen

Bis zu einer Bemessungsgrundlage von 120.000 PLN: 12 % - 3.600 PLN

Bemessungsgrundlage über 120.000 PLN: 32 % + 10.800 PLN

Freistellungsarten in Polen

Gesetzlicher Urlaub

Beschäftigte in Polen haben in den ersten 10 Jahren ihres Beschäftigungsverhältnisses Anspruch auf 20 Tage bezahlten Urlaub im Jahr. Nach 10 Jahren erhöht sich der Anspruch auf 26 Tage. In Polen wird die Ausbildung auf die Gesamtbeschäftigungszeit angerechnet. Zusätzlich stehen allen Beschäftigten 13 bezahlte Feiertage zu.

Mutterschaftsurlaub und Elternzeit

Insgesamt besteht Anspruch auf 52 Mutterschaftsurlaub und Elternzeit, aufgeteilt in drei Teile. Der erste Teil ist der eigentliche Mutterschaftsurlaub. Er dauert 20 Wochen und beginnt 6 Wochen vor dem Geburtstermin. Mütter dürfen frühestens 14 Wochen nach der Geburt wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren. Im Anschluss an die ersten 20 Wochen können weitere 6 Wochen beantragt werden, die der Arbeitgeber gewähren muss. Nach Ablauf dieser ersten 26 Wochen können Arbeitnehmer:innen dann 26 Wochen Elternzeit beantragen, die auf beide Elternteile aufgeteilt werden können. Im Falle des Todes eines Neugeborenen haben Mütter Anspruch auf mindestens 8 Wochen Freistellung. Wenn das Kind zum Todeszeitpunkt älter als 8 Wochen war, reduziert sich dieser Anspruch auf 7 Tage. Arbeitnehmerinnen haben die Wahl, ob sie in den ersten 20 Wochen 80 oder 100 % ihres durchschnittlichen Gehalts aus dem letzten Jahr beziehen möchten. Dieser Betrag ist nicht gedeckelt. Bei der 80-%-Variante wird auch nach dem Ende des Mutterschaftsurlaubs die gesamte Elternzeit mit 80 % abgegolten. Bei der 100-%-Variante Lohn beziehen sie in den darauffolgenden 6 Wochen ebenfalls 100 % ihres Durchschnittsgehalts, während der verbleibenden 26 Wochen Elternzeit jedoch nur mehr 60 %. Diese Leistungen werden von der Sozialversicherung bezahlt, nicht vom Arbeitgeber. Bei Mehrlingsgeburten besteht Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage, abhängig von der Anzahl der geborenen Kinder.

Partner-/Vaterschaftsurlaub

In Polen können Väter 2 Wochen bezahlten Urlaub mit 100 % Lohnfortzahlung beantragen. Für die Höhe der Bezüge gibt es keine Obergrenze. Das polnische Recht erkennt LGBTQ+-Beziehungen nicht an und erlaubt gleichgeschlechtlichen Paaren nicht, ein Kind zu adoptieren.

Elternzeit

Zusätzlich zum regulären Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub können sich die Eltern bis zu 32 Wochen Elternzeit teilen. Dazu müssen sie innerhalb von 3 Wochen nach der Geburt einen schriftlichen Antrag stellen. Die Vergütung während der Elternzeit hängt davon ab, welches Vergütungsmodell für den Mutterschaftsurlaub gewählt wurde (siehe oben).

Krankenurlaub

Beschäftigte unter 50 Jahren haben das Recht auf 33 bezahlte Krankentage pro Kalenderjahr. Die Bezahlung wird vom Arbeitgeber übernommen. Wenn der Krankenstand länger als 33 Tage andauert, übernimmt die polnische Sozialversicherung (ZUS). Beschäftigte, die 50 Jahre oder älter sind, erhalten 14 bezahlte Krankentage pro Kalenderjahr. Diese müssen auch hier vom Arbeitgeber bezahlt werden. Nach 14 Tagen übernimmt wiederum die Sozialversicherung. Arbeitnehmer:innen im Krankenstand erhalten im Regelfall 80 % der Vergütungsgrundlage. Wenn die Erkrankung während einer Schwangerschaft, infolge eines Arbeitsunfalls oder aufgrund eines Unfalls auf dem Weg von oder zur Arbeit auftritt, besteht Anspruch auf 100 % % der Vergütungsgrundlage. Bei Arbeitsunfällen zahlt von Anfang an die Sozialversicherung.

Sonderurlaub

-Kinderbetreuung:Zur Betreuung von Kindern bis 14 Jahren können Beschäftigte 2 Tage bzw. 16 Arbeitsstunden freinehmen. -Heirat:Beschäftigte haben Anspruch auf 2 Tage Urlaub für ihre eigene Hochzeit bzw. 1 Tag für die Hochzeit eines Kindes. -Geburt eines Enkelkindes:Zur Geburt eines Enkelkindes haben Beschäftigte Anspruch auf 2 Tage Urlaub. -Todesfall:Beim Tod des oder der Ehepartner:in, eines Kindes oder eines Elternteils erhalten Beschäftigte 2 Tage Freistellung. 1 Tag Freistellung steht beim Tod von Geschwistern oder Schwiegereltern zu.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Polen

Ablauf einer Kündigung

In Polen ist es üblich, einen schriftlichen Grund für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses anzugeben. Es gilt eine Kündigungsfrist.

Gründe für eine Kündigung wären etwa Verstöße gegen den Arbeitsvertrag oder mangelnde Arbeitsleistung.

Kündigungsfrist

In Polen haben Arbeitnehmer mit einem (befristeten oder unbefristeten) Arbeitsvertrag Anspruch auf eine Kündigungsfrist, deren Dauer von der Anzahl der Dienstjahre abhängt. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate für Beschäftigte, die länger als drei Jahre im Unternehmen gearbeitet haben. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat für Beschäftigte, die zwischen sechs Monaten und drei Jahren Dienstzeit haben. Bei weniger als einer Woche beträgt die Kündigungsfrist normalerweise eine Woche.

Arbeitgeber in Polen müssen auch während der Probezeit eine Kündigung aussprechen. Diese Kündigungsfrist muss je nach Vertragsbedingungen zwischen drei Tagen und zwei Wochen betragen.

Abgangsentschädigung

Abfindungen sollten in Polen immer in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden. Die Abfindung wird in der Regel fällig, wenn der Arbeitgeber die Kündigung veranlasst. Bei Beschäftigten, die länger als acht Jahre im Unternehmen gearbeitet haben, entspricht die Abfindung drei Monatsgehältern. Für Beschäftigte, die zwischen zwei und acht Jahren im Unternehmen gearbeitet haben, beträgt die Abfindung zwei Monatsgehälter. Für Beschäftigte, die weniger als zwei Jahre im Unternehmen gearbeitet haben, beträgt die Abfindung ein Monatsgehalt.

Bewährungszeiten

Die maximale Dauer einer Probezeit in Polen beträgt drei Monate. Polnische Unternehmen haben das Recht, Arbeitsverhältnisse mit formellen "Probeverträgen" zu beginnen, die in der Regel nach drei Monaten auslaufen. Am Ende eines solchen Vertrags kann der Arbeitgeber entweder das Arbeitsverhältnis beenden oder dem Arbeitnehmer einen neuen befristeten oder unbefristeten Vertrag anbieten.

Pläne von Remote Benefits

Bei Remote bieten wir maßgeschneiderte Sozialleistungen, damit alle Mitarbeiter:innen bei Remote eine umfassende Abdeckung von führenden Anbietern erhalten. Unsere Pläne bieten wettbewerbsfähige Konditionen für größere Gruppen – selbst wenn das Team noch im Aufbau ist. Im Rahmen des Onboardings meldet Remote Mitarbeiter:innen für die Sozialleistungen an und informiert sie detailliert über ihren Versicherungsschutz. Remote übernimmt alle administrativen Aufgaben, sodass du dich auf den Ausbau deines globalen Teams konzentrieren kannst. Um Gleichbehandlung bei Sozialleistungen sicherzustellen, gelten angebotene Leistungen für alle Mitarbeiter:innen im jeweiligen Land und sorgen für eine einheitliche Abdeckung und Unterstützung im Team.

Payroll-Services in Polen

Polen hat eine starke Wirtschaft mit wichtigen Branchen in der Fertigung, Technologie und im Finanzwesen. Aufgrund spezifischer Arbeitsgesetze und Steuervorschriften musst du als Arbeitgeber sicherstellen, dass du die lokalen Anforderungen an die Lohn- und Gehaltsabrechnung einhältst, einschließlich Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitsverträge und Steuerpflichten. Das Verständnis dieser Regelungen ist entscheidend für reibungslose Payroll-Abläufe und rechtliche Compliance.

Payroll-Aufschlüsselung in Polen

Als Arbeitgeber in Polen musst du die nationalen Vorschriften zur Lohn- und Gehaltsabrechnung in Bezug auf Löhne, Steuern und Sozialabgaben einhalten. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Payroll-Bestandteile:

Mindestlohn und Arbeitszeit

  • Mindestlohn: Der Mindestlohn in Polen beträgt 4.242 PLN pro Monat.

  • Auszahlungsrhythmus: Gehälter werden in der Regel monatlich ausgezahlt.

  • Reguläre Arbeitszeit: Die normale Arbeitswoche in Polen beträgt 40 Stunden, typischerweise verteilt auf fünf Tage.

  • Überstunden: Mitarbeiter:innen haben Anspruch auf zusätzliche Vergütung für Überstunden. Zusätzliche Stunden werden mit 150 % des regulären Lohns vergütet und Arbeit an Feiertagen mit 200 %.

Steuern und Sozialversicherungsbeiträge

  • Einkommensteuer: Polen hat ein progressives Einkommensteuersystem mit Sätzen von 12 % und 32 % abhängig vom Einkommen.

  • Arbeitgeberbeiträge:

  • Arbeitnehmer:innenbeiträge:

  • Körperschaftsteuer: Der Körperschaftsteuersatz in Polen beträgt 19 %. Für kleine Unternehmen gilt 9 %.

  • Steuererklärung: Als Arbeitgeber musst du die Lohn- und Gehaltsabgaben regelmäßig beim polnischen Steueramt (KAS) und bei der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) melden.

  • Sozialversicherungsbeiträge: etwa 19,48 % des Bruttogehalts.

  • Krankenversicherung: 9 % des Bruttogehalts.

  • Sozialversicherungsbeiträge: etwa 13,71 % des Bruttogehalts.

  • Krankenversicherung: 9 % des Bruttogehalts.

Payroll-Compliance in Polen

  • Arbeitsverträge müssen schriftlich vorliegen und Bedingungen wie Gehalt, Arbeitszeit und Aufgabenbeschreibung enthalten.

  • Lohnabzüge: Als Arbeitgeber musst du korrekte Abzüge für Sozialversicherungsbeiträge, Krankenversicherung und Einkommensteuer sicherstellen.

  • Du musst über Änderungen im polnischen Arbeits- und Steuerrecht informiert bleiben, um Strafen zu vermeiden.

Payroll in Polen mit Remote verwalten

Die Verwaltung der Lohn- und Gehaltsabrechnung in Polen erfordert genaue Beachtung von Steuervorschriften, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsanforderungen. Du musst über Steuersätze, Lohnvorschriften und Meldefristen informiert sein, um eine reibungslose Abwicklung sicherzustellen und Strafen zu vermeiden.

Die gute Nachricht ist, dass du jede:n, überall bezahlen kannst – von deinem Team im Büro bis zu deinem Team im Ausland, alles mit Remote Payroll. Um zu sehen, wie einfach globale Payroll mit Remote sein kann, Jetzt Demo buchen.

Contractor Management in Polen

Auftragnehmer:innen in Polen zu beauftragen kann für Unternehmen strategisch und kosteneffizient sein. So lassen sich Projekte abschließen, ohne Verpflichtungen einzugehen, die mit der Einstellung von Vollzeitbeschäftigten verbunden sind. Ganz gleich, ob du unabhängige Auftragnehmer:innen für spezialisierte Leistungen einsetzt oder Subunternehmer:innen für befristete Projekte hinzuziehst, das Verständnis des polnischen Arbeitsrechts und der gesetzlichen Regelungen ist entscheidend.

Mit Remotes Contractor Management rechtskonform bleiben

Remote hilft Unternehmen, beim globalen Einsatz von Auftragnehmer:innen rechtskonform zu bleiben, mit diesen Kernfunktionen:

  • Globale Compliance-Unterstützung – Gewährleistet die Einhaltung des polnischen Arbeitsrechts durch lokalisierte Verträge und vollständige Dokumentation.

  • Schutz vor Fehlklassifizierung – Enthält integrierte Compliance‑Prüfungen und eine nahtlose Umwandlung von Auftragnehmer:in zu Mitarbeiter:in.

  • Zentrale Dokumentation – Führt alle relevanten Unterlagen für Prüfungen und automatisiert Steueranmeldungen.

  • Rechtliche Expertise – Bietet rechtliche Expertise und Orientierung bei komplexen lokalen Arbeitsgesetzen und vereinfacht so die internationale Einstellung.

Remotes schlanke Vorgehensweise minimiert Compliance‑Risiken und vereinfacht das Contractor Management für Unternehmen.

Nahtlose Zahlungen an Auftragnehmer:innen mit Remote

Remote vereinfacht Zahlungen an Auftragnehmer:innen durch:

  • Automatisierte Verarbeitung – Ein-Klick-Freigaben, gleichzeitige Bezahlung mehrerer Rechnungen, wiederkehrende Rechnungen und Echtzeitverfolgung.

  • Weltweite Abdeckung – Zahlungen in über 200 Ländern, mehrere Zahlungsmethoden und Währungsflexibilität.

  • Kosten und Compliance – Preisgarantie: du zahlst nur für aktive Auftragnehmer:innen, integrierte Compliance gemäß regionaler Vorschriften und lokalisierte Verträge.

Erfahre, wie Remote Contractor Management in Polen vereinfacht. Starte jetzt kostenlos.

Employer of Record in Polen (EOR)

Unser Employer-of-Record-(EOR)-Service ermöglicht es dir, in Polen schnell und unkompliziert Top‑Talente einzustellen, zu verwalten und zu bezahlen.

Was ist ein EOR – und was tut er?

Remote als EOR erlaubt deinem Unternehmen, Mitarbeiter:innen legal in Polen einzustellen, ohne eine lokale juristische Person zu gründen. Auf dem Papier ist Remote der offizielle Arbeitgeber, und wir übernehmen Compliance, Payroll, Benefits, einschließlich Remote Equity, und andere HR‑Prozesse – du behältst jedoch die volle Kontrolle über das tägliche Management und die Arbeitsaufgaben. Mehr erfahren.

Für wen ist ein EOR in Polen sinnvoll?

Ein EOR ist möglicherweise die ideale Lösung, wenn du:

  • Mitarbeiter:innen in Polen einstellen möchtest, ohne eine lokale juristische Person zu gründen

  • einen lokalen Markt testen möchtest, bevor du dich für eine vollständige Expansion entscheidest

  • die Einhaltung lokaler Arbeits- und Steueranforderungen sicherstellen möchtest

  • Mitarbeiter:innen in Polen schnell und kosteneffektiv onboarden möchtest

  • eine temporäre Lösung für Einstellungen benötigst, bevor du eine juristische Person gründest

Warum Remote als EOR in Polen nutzen?

Wenn du Talente in Polen einstellen möchtest, dort aber keine juristische Person hast, bietet Remote als EOR eine Lösung, die vollumfänglich Compliance gewährleistet und zugleich effizient ist. Polen hat strenge Vorschriften im Arbeits- und Lohnsteuerrecht. Remote als EOR sorgt dafür, dass du diese rechtlichen Pflichten erfüllst und gleichzeitig schnell wachsen kannst.

Die wichtigsten Vorteile von Remote als EOR in Polen:

  • Schnellere Markteinführung. Du kannst Talente rasch einstellen, ohne monatelang auf die Gründung einer lokalen juristischen Person warten zu müssen.

  • Volle Compliance mit lokalen Arbeitsgesetzen. Vermeide die rechtlichen Risiken durch Nichteinhaltung und Fehlklassifizierung.

  • Vereinfachtes Payroll‑Management. Wir automatisieren die Lohnsteuerberechnungen und stellen gesetzeskonform sicher, dass du alle Abgabenpflichten erfüllst, auch wenn sich Gesetze ändern.

  • Niedrigere Kosten. Die Gründung einer juristischen Person in Polen kann teuer und zeitaufwändig sein. Ein EOR macht die Registrierung einer juristischen Person überflüssig und reduziert die Gemeinkosten.

  • Weniger benötigte Ressourcen. Wenn HR, Payroll und Compliance vom EOR gemanagt werden, kannst du dich auf das Wachstum deines Geschäfts konzentrieren und Ressourcen anders einsetzen.

Wichtig ist auch zu beachten, dass Remote über eine eigene juristische Person in Polen verfügt. Daher sind wir nicht auf Drittanbieter angewiesen, die Verzögerungen und zusätzliche Kosten verursachen und zu einer negativen Erfahrung für Mitarbeiter:innen führen können. Alle unsere EOR‑Dienste – einschließlich der Unterstützung durch unsere lokalen Spezialist:innen – werden intern erbracht.

Erfahre mehr und sieh unsere EOR‑Plattform in Aktion: Buche eine Demo mit einer unserer freundlichen Expert:innen.

Aktienoptionen für Mitarbeiter:innen in Polen

Aktienbasierte Anreize sind ein wertvolles Mittel, um Spitzenkräfte für dein Unternehmen zu gewinnen, zu motivieren und zu halten. Überschreitest du jedoch nationale Einstellungsgrenzen, werden sie schnell komplex.

Remote ermöglicht es dir, deinen Mitarbeiter:innen in Polen Non-qualified Stock Options (NSOs) einfach anzubieten. Es entstehen keine Compliance-Probleme oder administrativen Aufwände, sondern transparente und einfache Abläufe für dich und dein Team in jedem Schritt.

Was sind NSOs?

Non-qualified Stock Options (NSOs) sind eine Form aktienbasierter Anreize. Sie geben deinen Mitarbeiter:innen das Recht, eine festgelegte Anzahl von Aktien deines Unternehmens zu einem festen Preis, dem Ausübungspreis, zu kaufen.

Das erfolgt typischerweise nach Ablauf eines Vesting-Zeitraums, der oft an die Dauer der Anstellung deiner Mitarbeiter:innen gebunden ist. Dadurch fördern NSOs langfristige Bindung und richten die Interessen der Mitarbeiter:innen auf die strategischen Ziele deines Unternehmens aus.

Wer kann NSOs in Polen erhalten?

Es ist wichtig zu beachten, dass das Risiko einer Fehlklassifizierung von Freelancer:innen in Polen steigen kann, wenn du ihnen Aktienoptionen gewährst, auch wenn dies nicht der Hauptfaktor ist. Erfahre, wie Remote dich vor Fehlklassifizierung schützt.

Wie werden NSOs in Polen besteuert?

In Polen werden NSOs wie folgt besteuert:

Steuerliche Vorteile für dein Team

Voraussetzungen für die Nutzung von Remote Equity Advanced

Wenn du Remote Equity Advanced nutzen willst, um deinen in Polen ansässigen Mitarbeiter:innen Aktienoptionen anzubieten, muss deine oberste Gesellschaft, also deine Muttergesellschaft, in Delaware (USA) gegründet sein und dein Unternehmen muss privat sein. Dein Unternehmen darf außerdem nicht börsennotiert sein.

Transparente Preise in Polen

  • USD
  • EUR
  • GBP
  • CAD
  • AUD
  • NZD
  • SGD
  • CHF
  • JPY
  • SEK
  • NOK
  • DKK

Employer of Record

645 €

pro Mitarbeiter:in/Monat

  • Einstellung von Mitarbeiter:innen ohne eigene Niederlassung in über 90 Ländern

  • Onboarding mit der Unterstützung engagierter Spezialist:innen

  • Lokale Payroll und pünktliche Bezahlung

  • Garantierte Rechtskonformität durch integrierten Schutz

  • Wettbewerbsfähige, flexible auf das jeweilige Land zugeschnittene Benefits

  • Personalisierter Support durch hauseigene Expert:innen

  • Wesentliche HR-Funktionen standardmäßig enthalten

Payroll

27 €

pro Mitarbeiter:in/Monat

  • Effiziente und transparente internationale Payroll

  • Benutzerfreundliche Self-Service-Plattform

  • Individueller Support durch engagierte Expert:innen

  • Einhaltung länderspezifischer Payroll-Vorschriften

  • Integriertes Benefits-Management

  • Enthält standardmäßig HR Core

Contractor Management

27 €

pro Freelancer:in/Monat

  • Bezahle nur für aktive Freelancer:innen

  • Zusammenarbeit mit internationalen Freelancer:innen

  • Erstellung, Bearbeitung und Unterzeichnung lokaler, rechtssicherer Verträge

  • Genehmigung von Rechnungen mit einem Klick oder automatische Zahlung

  • Transparente Zahlungen mit lückenloser Verfolgbarkeit

  • Enthält standardmäßig HR Core