LänderleitfadenSpanien

So einfach verwaltest du dein Team in Spanien

Einfache Einstellung in Spanien. Wir übernehmen für dein Team in Spanien die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.

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In Spanien einstellen

Das spanische Arbeitsrecht ist nicht in einem einzigen Gesetz zusammengefasst. Es wird durch verschiedene Rechtsvorschriften geregelt, unter anderem durch das spanische Zivilgesetzbuch und das Estatuto de los Trabajadores. Das Estatuto de los Trabajadores regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Arbeitsverhältnisse, den Willen der Vertragsparteien in Arbeitsverträgen, lokale und berufliche Gepflogenheiten sowie Tarifverträge.

Das spanische Arbeitsrecht gewährt starke Schutzrechte und Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter:innen, weshalb die Beschäftigung von Personen in der Regel eine bedeutende Investition und Verpflichtung darstellt.

Zeitarbeitsfirmen sind beliebte Optionen für flexiblere Beschäftigungsmodelle. Aus diesen und vielen anderen Gründen sind die folgenden Angaben nur allgemeine Richtlinien. Wir empfehlen professionelle Rechtsberatung, wenn du in Spanien einstellen möchtest.

Der Mindestlohn in Spanien beträgt 1.221,00 € pro Monat und 40,70 € pro Tag.

Wettbewerbsfähiges Benefitspaket in Spanien

Kranken­versicherung

Zahn­zusatz­versicherung

Augen­versicherung

Unterstützung für psychische Gesundheit

Rente oder Betriebliche Altersvorsorge

Lebens­versicherung und Berufs­unfähig­keits­versicherung

Fakten & Statistiken

Spanien (Spanisch: España), offiziell das Königreich Spanien (Spanisch: Reino de España), ist ein Land in Südwesteuropa mit einigen Exklaven an der Meerenge von Gibraltar und im Atlantischen Ozean. Spanien ist eine säkulare parlamentarische Demokratie und eine parlamentarische Monarchie, deren Staatsoberhaupt König Felipe VI. ist. Es ist ein bedeutend entwickeltes Land und ein Land mit hohem Einkommen, mit der vierzehntgrößten Volkswirtschaft der Welt nach nominalem BIP und der sechzehntgrößten nach Kaufkraftparität.

Hauptstadt

Madrid

Sprachen

Baskisch, Katalanisch, Spanisch, Galizisch

Währung

Euro

Einwohnerzahl

47329981

Lebenshaltungskostenindex

Platz 44 von 139 Nationen

BIP – reales Wachstum

2.58%

Payroll-Turnus

Monatlich

Umsatzsteuer – Standardsatz

21%

Geschäftsfreundlichkeit

Sehr einfach

Skaliere dein Team in Spanien mit Remote

Möchtest du in Spanien Mitarbeiter:innen beschäftigen? Unternehmen, die in Spanien einstellen, müssen in der Regel entweder eine lokale juristische Person besitzen oder mit einer globalen Beschäftigungs­dienst­leis­tungsplattform wie Remote zusammenarbeiten, die in dem Land rechtlich Beschäftigungsdienstleistungen anbieten kann.

Remote kann Mitarbeiter:innen in Spanien beschäftigen und sorgt dafür, dass du Compliance einhältst. Remote kann dein Team in Spanien einstellen, onboarden und bezahlen, sodass du keine lokalen HR‑Services in der Region einrichten musst. Remote macht es außerdem einfach, Freelancer:innen in Spanien zu bezahlen. Melde dich jetzt an, um loszulegen, odersprich mit unseren Expert:innenfür mehr Details.

Spanien behandelt, wie viele andere Länder auch, Selbstständige oder Freelancer:innen und vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter:innen unterschiedlich. Eine falsche Einstufung von Freelancer:innen in Spanien kann für das betreffende Unternehmen zu Bußgeldern und Sanktionen führen.

Steuern in Spanien

Lohnsteuern und gesetzliche Abgaben wirken sich sowohl auf deine Gehaltsabrechnung als auch auf die Gehaltsschecks deiner Mitarbeiter:innen in Spanien aus. Beachte, dass deine Mitarbeiter:innen zusätzlichen lokalen Steuern unterliegen können.

Arbeitgeberseitige Sozialversicherungsabgaben (31,55 %)

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Die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung sind monatlich auf 4139,40 EUR begrenzt. Darüber hinaus gibt es eine neue Verordnung, Richtlinie über Solidaritätsbeiträge, die eine zusätzliche Sozialversicherungsabgabe auf Gehaltsanteile vorsieht, die über die maximale Beitragsgrundlage hinausgehen (für 2025 auf 4.909,60 EUR monatlich festgelegt); 83,39 % dieser Beiträge werden vom Arbeitgeber gezahlt.

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Allgemeine Eventualitäten (contingencias comunes)

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Arbeitslosigkeit für Festangestellte (Zeitarbeiter:innen: 6,7 %)

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Beitrag für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

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Berufsausbildung

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Lohnausgleichsfonds

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MEI (Intergenerational Equity Mechanism)

Mitarbeiter:innen

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Sozialbeiträge

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Arbeitslosigkeit

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Berufsausbildung

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MEI (Intergenerational Equity Mechanism)

Mitarbeiter:in Einkommensteuern

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Bis zu 12.450

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12,451 - 20,200

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20,201 - 35,200

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35,201 - 60,000

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Über 60.000

Urlaubsarten in Spanien

Gesetzlicher Urlaubsanspruch

Vollzeitbeschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf 23 Tage bezahlten Urlaub im Jahr. Darüber hinaus gibt es 14 bezahlte Feiertage pro Jahr.

Mutterschaftsurlaub

Der Mutterschaftsurlaub beträgt 19 Wochen bei vollem Gehalt, das von der Sozialversicherung übernommen wird. Die ersten 6 Wochen sind verpflichtend und müssen unmittelbar nach der Geburt oder Adoption genommen werden, gefolgt von 11 flexiblen Wochen, die im ersten Jahr des Kindes genutzt werden können. Die letzten 2 Wochen können jederzeit genutzt werden, bis das Kind 8 Jahre alt ist, was den Eltern mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Familienzeit gibt. Diese zwei Wochen können auch rückwirkend auf Kinder angewendet werden, die ab dem 2. August 2024 geboren oder adoptiert wurden.

Eltern- und Vaterschaftsurlaub

Der Vaterschaftsurlaub gewährt angestellten und sozialversicherungspflichtigen Eltern nach der Geburt, Adoption oder Pflege bis zu 16 Wochen bezahlten Urlaub, wobei altersabhängige spezifische Beitragsanforderungen gelten. Der Urlaub beinhaltet einen verpflichtenden 6-wöchigen Zeitraum unmittelbar nach der Geburt und flexible Optionen für die verbleibenden 10 Wochen, mit möglichen Verlängerungen bei Mehrlingsgeburten, Berufsunfähigkeit oder verlängerten Krankenhausaufenthalten für Neugeborene.

Stillurlaub

Neben dem Elternurlaub besteht auch Anspruch auf einen zusätzlichen Stillurlaub. Dieser Stillurlaub kann auf zwei Arten in Anspruch genommen werden: - eine Stunde Freistellung tagsüber, bis das Kind 9 Monate alt ist (entweder eine Stunde oder eine halbe Stunde zu Beginn und gegen Ende des Arbeitstages) - 15 aufeinanderfolgende Kalendertage nach dem Elternurlaub Der Stillurlaub gilt als Arbeitszeit, d. h. die Mitarbeiter:innen erhalten nichts von der Sozialversicherung und werden zu vollen Bezügen von der Sozialversicherung bezahlt.

Sonstige Freistellungen

-Adoption:Bei der Adoption eines Kindes oder der Aufnahme eines Pflegekindes haben Arbeitnehmer:innen die gleichen Rechtsansprüche wie bei der Geburt eines leiblichen Kindes. Kurze Abwesenheit imNotfall:Bei unvorhergesehenen persönlichen Umständen können Mitarbeiter:innen sofort eine Auszeit nehmen. Dies gilt etwa bei einem Todesfall in der Familie oder auch für dringende Vorkehrungen für die Pflege eines oder einer kranken Angehörigen. Bis zu 4 Tage pro Jahr, wenn eine Reise erforderlich ist. -Freistellung für Aufgabendes öffentlichen Interesses: Mitarbeiter:innen können bestimmte Aufgaben erfüllen, die dem öffentlichen Interesse dienen, z. B. Tätigkeiten in Gemeinde- oder Schulräten oder auch in Gewerkschaften. -Langzeitpflegeurlaub:Wenn ein Kind, Partner oder Elternteil schwer (d. h. lebensbedrohlich) erkrankt und Pflege benötigt, können Mitarbeiter:innen Langzeitpflegeurlaub beantragen. -Unbezahlter Urlaub:Mitarbeiter:innen können in Absprache mit dem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub auf Vollzeit- oder Teilzeitbasis nehmen. Unbezahlte Freistellungen müssen im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt sein. Unbezahlter Urlaub ist nicht gesetzlich geregelt.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Spanien

Ablauf einer Kündigung

Grundsätzlich können Arbeitgeber in Spanien einen beliebigen gerechtfertigten Grund für die Kündigung angeben. Bei Arbeitnehmer:innen, die länger als 6 Monate im Betrieb beschäftigt waren, muss die Kündigung „sozial gerechtfertigt“ sein. Rechtfertigungsgründe sind:

Kündigungsfrist

Die arbeitgeberseitige Kündigungsfrist hängt vom Entlassungsgrund und den anzuwendenden Tarifverträgen ab.

Abgangsentschädigung

Bewährungszeiten

Die Festlegung einer Probezeit ist nach spanischem Arbeitsrecht nicht zwingend vorgeschrieben. Der geltende GAV enthält die maximalen Probezeiten, die mit den Beschäftigten vereinbart werden müssen. Es ist möglich, dass du für dieselbe Berufsgruppe unterschiedliche Probezeiten mit den Beschäftigten vereinbarst, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt (z. B. Erfahrung, Ausbildung, Sprachen usw.) und du die im Tarifvertrag festgelegten Grenzen für die Probezeit einhältst.

Pläne von Remote Benefits

Bei Remote bieten wir maßgeschneiderte Sozialleistungen, damit alle Mitarbeiter:innen bei Remote eine umfassende Abdeckung von führenden Anbietern erhalten. Unsere Pläne bieten wettbewerbsfähige Konditionen für größere Gruppen – selbst wenn das Team noch im Aufbau ist. Im Rahmen des Onboardings meldet Remote Mitarbeiter:innen für die Sozialleistungen an und informiert sie detailliert über ihren Versicherungsschutz. Remote übernimmt alle administrativen Aufgaben, sodass du dich auf den Ausbau deines globalen Teams konzentrieren kannst. Um Gleichbehandlung bei Sozialleistungen sicherzustellen, gelten angebotene Leistungen für alle Mitarbeiter:innen im jeweiligen Land und sorgen für eine einheitliche Abdeckung und Unterstützung im Team.

Payroll-Services in Spanien

Spanien hat eine starke Wirtschaft mit wichtigen Branchen wie Tourismus, Fertigung und Finanzwesen. Aufgrund spezifischer arbeitsrechtlicher Vorgaben und Steuervorschriften müssen Arbeitgeber in Spanien die lokalen Anforderungen an die Lohn- und Gehaltsabrechnung einhalten. Dazu gehören Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitsverträge und steuerliche Pflichten. Das Verständnis dieser Regelungen ist entscheidend für reibungslose Payroll-Abläufe und rechtliche Compliance.

Payroll-Aufschlüsselung in Spanien

Arbeitgeber in Spanien müssen nationale Vorgaben zu Löhnen, Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen beachten. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Payroll-Bestandteile:

Mindestlohn und Arbeitszeit

  • Minimum wage: Der Mindestlohn in Spanien beträgt 1.134 € pro Monat.

  • Payroll frequency: Die Gehälter werden in der Regel monatlich ausgezahlt.

  • Standard working hours: Die normale Arbeitswoche in Spanien beträgt 40 Stunden, typischerweise verteilt auf fünf Tage.

  • Overtime: Mitarbeiter:innen haben Anspruch auf zusätzliche Vergütung für Überstunden. Diese wird mit 125 % des regulären Stundenlohns für Zusatzstunden und 150 % für Arbeit an Feiertagen berechnet.

Steuern und Sozialversicherungsbeiträge

  • Personal income tax: Spanien hat ein progressives Einkommensteuersystem mit Steuersätzen von 19 % bis 47 % je nach Einkommenshöhe.

  • Employer contributions:

  • Employee contributions:

  • Corporate tax: Der Körperschaftsteuersatz in Spanien beträgt 25 %.

  • Tax reporting: Arbeitgeber müssen Lohnsteuer und Abgaben regelmäßig bei der spanischen Steuerbehörde Agencia Tributaria und bei der Sozialversicherungsbehörde melden.

Payroll-Compliance in Spanien

  • Arbeitsverträge müssen schriftlich vorliegen und Angaben zu Gehalt, Arbeitszeit und Aufgaben enthalten.

  • Payroll deductions: Arbeitgeber müssen korrekte Abzüge für Sozialversicherung, Krankenversicherung und Lohnsteuer sicherstellen.

  • Arbeitgeber müssen über Änderungen im spanischen Arbeitsrecht und in den Steuervorschriften informiert bleiben, um Strafen zu vermeiden.

Payroll in Spanien mit Remote verwalten

Die Verwaltung der Payroll in Spanien erfordert sorgfältige Beachtung von Steuervorschriften, Arbeitsgesetzen und Sozialversicherungsanforderungen. Du musst über Steuersätze, Lohnvorschriften und Meldefristen informiert sein, um reibungslose Zahlungen zu gewährleisten und Strafen zu vermeiden.

Die gute Nachricht ist, dass du mit Remote Payroll jede:n bezahlen kannst, egal ob dein Team im Büro oder im Ausland sitzt. Um zu sehen, wie einfach globale Payroll mit Remote ist, Jetzt Demo buchen.

Contractor Management in Spanien

Auftragnehmer:innen in Spanien zu beauftragen kann für Unternehmen eine strategische und kosteneffiziente Möglichkeit sein, Projekte abzuschließen, ohne die Verpflichtungen einer Festanstellung einzugehen. Ganz gleich, ob du unabhängige Auftragnehmer:innen für spezialisierte Leistungen einsetzt oder Subunternehmer:innen für temporäre Arbeiten hinzuziehst, ist das Verständnis des spanischen Arbeitsrechts und der gesetzlichen Regelungen entscheidend.

Mit Remotes Contractor Management rechtskonform bleiben

Remote hilft dir, beim Einsatz von Auftragnehmer:innen weltweit rechtskonform zu bleiben. Diese Hauptfunktionen unterstützen dich dabei:

  • Globaler Compliance-Support: Sorgt für die Einhaltung von Arbeitsgesetzen in über 200 Ländern mit lokalisierten Verträgen und korrekter Dokumentation.

  • Schutz vor Fehlklassifizierung: Beinhaltet integrierte Compliance‑Checks und eine nahtlose Umwandlung von Auftragnehmer:in zu Mitarbeiter:in.

  • Zentrale Dokumentation: Bewahrt wichtige Unterlagen für Prüfungen auf und automatisiert Steuererklärungen.

  • Rechtliche Expertise: Bietet dir Orientierung zu komplexen lokalen Arbeitsgesetzen und vereinfacht das internationale Einstellen.

Remotes schlanke Vorgehensweise minimiert Compliance-Risiken und vereinfacht das Contractor Management für dein Unternehmen.

Nahtlose Zahlungen an Auftragnehmer:innen mit Remote

Remote vereinfacht Zahlungen an Auftragnehmer:innen mit:

  • Automatisierte Verarbeitung: Ein-Klick-Freigaben, gleichzeitige Bezahlung mehrerer Rechnungen, wiederkehrende Zahlungen und Echtzeitverfolgung.

  • Weltweite Abdeckung: Zahlungen in über 200 Ländern, mehrere Zahlungsmethoden und Währungsflexibilität.

  • Kosten und Compliance: Faire Preisgarantie – du zahlst nur für aktive Auftragnehmer:innen, integrierte Compliance mit regionalen Vorschriften und lokalisierte Verträge.

Erfahre, wie Remote Contractor Management in Spanien vereinfacht. Starte jetzt kostenlos.

Aktienoptionen für Mitarbeiter:innen in Spanien

Aktienbasierte Anreize sind ein wertvolles Mittel, um Top‑Mitarbeiter:innen für dein Unternehmen zu gewinnen, zu motivieren und zu halten. Sobald du jedoch über Landesgrenzen hinweg einstellst, werden sie deutlich komplexer.

Remote ermöglicht es dir, Non-qualified Stock Options (NSOs) deinen Mitarbeiter:innen in Spanien einfach anzubieten. Es entstehen keine Compliance-Aufwände oder administrativen Hürden – nur Klarheit und Einfachheit für dich und dein Team in jedem Schritt.

Was sind Non-qualified Stock Options (NSOs)?

Non-qualified Stock Options (NSOs) sind eine Form aktienbasierter Anreize. Sie geben deinen Mitarbeiter:innen das Recht, eine bestimmte Anzahl von Aktien deines Unternehmens zu einem festen Preis zu kaufen, dem Ausübungspreis.

Dies erfolgt typischerweise nach einem Vesting-Zeitraum, der häufig an die Dauer der Anstellung deiner Mitarbeiter:innen im Unternehmen gekoppelt ist. Dadurch fördern NSOs langfristige Bindung und stimmen die Interessen der Mitarbeiter:innen auf die strategischen Ziele deines Unternehmens ab.

Wer kann NSOs in Spanien erhalten?

Direkte Mitarbeiter:innen

EOR-Mitarbeiter:innen

Freelancer:innen

Können NSOs erhalten?

Ja

Ja

Ja

Schwierigkeitsgrad

Schwierig

Schwierig

Einfach

Es ist wichtig zu beachten, dass das Risiko einer Fehlklassifizierung von Freelancer:innen in Spanien steigen kann, wenn du ihnen Aktienoptionen gewährst, auch wenn dies nicht der Hauptfaktor ist. Erfahre, wie Remote dich vor Fehlklassifizierung schützt.

Wie werden NSOs in Spanien besteuert?

In Spanien werden NSOs wie folgt besteuert:

Direkte Mitarbeiter:innen

EOR-Mitarbeiter:innen

Freelancer:innen

Bei Gewährung

Keine Besteuerung bei Gewährung

Keine Besteuerung bei Gewährung

Keine Besteuerung bei Gewährung

Bei Ausübung

Besteuerung der Differenz zwischen dem fairen Marktwert der Aktien und dem Ausübungspreis zu progressiven Einkommensteuersätzen, abhängig vom steuerlichen Wohnsitz der Mitarbeiter:innen, Sozialversicherungspflicht

Besteuerung der Differenz zwischen dem fairen Marktwert der Aktien und dem Ausübungspreis zu progressiven Einkommensteuersätzen, abhängig vom steuerlichen Wohnsitz der EOR-Mitarbeiter:innen, Sozialversicherungspflicht

Besteuerung der Differenz zwischen dem fairen Marktwert der Aktien und dem Ausübungspreis zu progressiven Einkommensteuersätzen, abhängig vom steuerlichen Wohnsitz der Freelancer:innen, Sozialversicherungspflicht

Beim Verkauf

Besteuerung des Gewinns als Einkünfte aus Kapitalvermögen

Besteuerung des Gewinns als Einkünfte aus Kapitalvermögen

Besteuerung des Gewinns als Einkünfte aus Kapitalvermögen

Hinweis: Bei Ausübung über einem bestimmten Wert müssen Begünstigte möglicherweise einen jährlichen Steuerinformationsbericht bei den Steuerbehörden einreichen. Dies ist nur eine Meldepflicht; es fallen keine Steuern an.

Steuerliche Vorteile für dein Team

Direkte Mitarbeiter:innen

EOR-Mitarbeiter:innen

Freelancer:innen

Deine Mitarbeiter:innen können unter bestimmten Voraussetzungen von einer teilweisen Steuerbefreiung des bei der Ausübung steuerpflichtigen Gewinns profitieren. Kapitalgewinne werden in der Regel niedriger besteuert als Gehaltseinkünfte. Steuerlich ist oft eine frühere Ausübung vorteilhaft, da Wertsteigerungen zwischen Ausübung und Verkauf einem niedrigeren Steuersatz unterliegen.

Unter bestimmten Bedingungen und Einschränkungen können EOR-Mitarbeiter:innen von einer teilweisen Steuerbefreiung des bei der Ausübung steuerpflichtigen Gewinns profitieren. Kapitalgewinne werden in der Regel niedriger besteuert als Gehaltseinkünfte. In der Regel ist eine frühere Ausübung steuerlich vorteilhaft, da Wertsteigerungen zwischen Ausübung und Verkauf einem niedrigeren Steuersatz unterliegen.

Unter bestimmten Bedingungen und Einschränkungen können deine Freelancer:innen von einer teilweisen Steuerbefreiung des bei der Ausübung steuerpflichtigen Gewinns profitieren. Kapitalgewinne werden in der Regel niedriger besteuert als Gehaltseinkünfte. In der Regel ist eine frühere Ausübung steuerlich vorteilhaft, da Wertsteigerungen zwischen Ausübung und Verkauf einem niedrigeren Steuersatz unterliegen.

Voraussetzungen für die Nutzung von Remote Equity Advanced

Wenn du Remote Equity Advanced nutzen möchtest, um deinen in Spanien ansässigen Mitarbeiter:innen Aktienoptionen anzubieten, muss deine oberste Kapitalgesellschaft (d. h. deine Muttergesellschaft) in Delaware (USA) eingetragen sein. Dein Unternehmen muss außerdem privat sein – es darf nicht börsennotiert sein. Dein Unternehmen darf außerdem nicht börsennotiert sein.

Transparente Preise in Spanien

  • USD
  • EUR
  • GBP
  • CAD
  • AUD
  • NZD
  • SGD
  • CHF
  • JPY
  • SEK
  • NOK
  • DKK

Employer of Record

645 €

pro Mitarbeiter:in/Monat

  • Einstellung von Mitarbeiter:innen ohne eigene Niederlassung in über 90 Ländern

  • Onboarding mit der Unterstützung engagierter Spezialist:innen

  • Lokale Payroll und pünktliche Bezahlung

  • Garantierte Rechtskonformität durch integrierten Schutz

  • Wettbewerbsfähige, flexible auf das jeweilige Land zugeschnittene Benefits

  • Personalisierter Support durch hauseigene Expert:innen

  • Wesentliche HR-Funktionen standardmäßig enthalten

Payroll

27 €

pro Mitarbeiter:in/Monat

  • Effiziente und transparente internationale Payroll

  • Benutzerfreundliche Self-Service-Plattform

  • Individueller Support durch engagierte Expert:innen

  • Einhaltung länderspezifischer Payroll-Vorschriften

  • Integriertes Benefits-Management

  • Enthält standardmäßig HR Core

Contractor Management

27 €

pro Freelancer:in/Monat

  • Bezahle nur für aktive Freelancer:innen

  • Zusammenarbeit mit internationalen Freelancer:innen

  • Erstellung, Bearbeitung und Unterzeichnung lokaler, rechtssicherer Verträge

  • Genehmigung von Rechnungen mit einem Klick oder automatische Zahlung

  • Transparente Zahlungen mit lückenloser Verfolgbarkeit

  • Enthält standardmäßig HR Core