Frankreich 13 min

Alles, was du über Benefits für Angestellte in Frankreich wissen musst

Beitrag von Preston Wickersham
Preston Wickersham

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Wenn du deine Recruiting-Strategie auch für Remote-Mitarbeiter:innen öffnest, verschaffst du deinem Unternehmen Zugang zu den besten Talenten der Welt. In diesem Artikel befassen wir uns mit einem Unterthema der Beschäftigung von Mitarbeiter:innen in Frankreich: den gesetzlichen Zusatzleistungen und üblichen Benefits für Angestellte.

Frankreich ist das perfekte Beispiel für ein Land mit hochqualifizierten Fachkräften, die in den unterschiedlichsten Unternehmenskulturen arbeiten. Viele französische Unternehmen sind multinational, und die Mitarbeiter:innen sind es gewohnt, mit Kunden und Kollegen auf Englisch zu kommunizieren. Tatsächlich liegt Frankreich im EF English Proficiency Index mittlerweile über dem Durchschnitt.

Ehrgeizige, wachstumsorientierte Unternehmen jeder Größe sollten nach Frankreich blicken, wenn sie ihrer Recruiting-Strategie Qualität hinzufügen und die Vielfalt ihrer Teams erhöhen möchten. Die Beschäftigung von Auftragnehmer:innen oder Angestellten in Frankreich ohne eigene juristische Person ist jedoch nicht so einfach wie zu Hause.

Wie sehen die Benefits in Frankreich aus?

Einer der wichtigsten Punkte bei der Personaleinstellung in Frankreich sind die gesetzlichen Zusatzleistungen, die für französische Angestellte vorgeschrieben sind. Wenn du die besten französischen Talente anziehen und binden willst, musst du darüber hinaus wissen, welche üblichen Benefits auf dem französischen Markt erwartet oder gewünscht werden.

Die Zusatzleistungen in Frankreich unterscheiden sich von denen in anderen Ländern. Die Gesetze über Zusatzleistungen sind die meisten Länder der EU zwar ähnlich, aber es gibt Unterschiede, über die du informiert sein musst.

Das mag kompliziert erscheinen, muss es aber nicht sein. Die Verwaltung der Benefits für französische Angestellte kann ganz einfach sein. Wenn du weißt, was sie erwarten und worauf sie Anspruch haben, kannst du relativ einfach ein Benefitspaket zusammenstellen, das den Unterschied ausmachen kann, ob französische Bewerber:innen deine Angebote annehmen oder jene eines Mitbewerbers.

In diesem Artikel erfährst du, welche Zusatzleistungen und Benefits du anbieten musst, um die besten französischen Bewerber:innen anzuziehen und mit den Gesetzen Frankreichs konform zu gehen.

Wer hat in Frankreich Anspruch auf Zusatzleistungen?

Alle französischen Staatsangehörigen, die in Frankreich leben und arbeiten, haben Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen. Das französische Sozialversicherungssystem ist in fünf Bereiche unterteilt, die verschiedene Bevölkerungsgruppen abdecken, von Angestellten über Studierende bis hin zu Arbeitssuchenden. Als Arbeitgeber wirst du dich mit dem ersten Unterbereich – dem allgemeinen System– befassen, der für die meisten Angestellten gilt.

Im Rahmen des allgemeinen Systems erhalten französische Staatsangehörige Krankenversicherungsschutz sowie Zusatzleistungen für Eltern und Familien aus der Sozialversicherung, die aus Beiträgen finanziert wird. Sowohl Arbeitgeber als Arbeitnehmer:innen leisten die Beiträge, die von der Regierung verwaltet werden.

Obligatorische und freiwillige Zusatzleistungen in Frankreich

Urlaubsanspruch

Französische Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf mindestens fünf Wochen bezahlten Urlaub im Jahr.

Langjährigen Mitarbeiter:innen wird oft noch mehr Urlaub gewährt. Die Mitarbeiter:innen bekommen auch Urlaub für Familienereignisse. Selbstständige Führungskräfte, deren Arbeitszeit nicht vorherbestimmt werden kann, bekommen ebenfalls oft viel zusätzlichen Urlaub: Sie handeln jedoch meist eine bestimmte Anzahl von Arbeitstagen pro Jahr aus.

Bei familienbedingten Ereignissen haben deine Mitarbeiter:innen in Frankreich Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Vier freie Tage für die eigene Hochzeit oder eingetragene Partnerschaft

  • Ein freier Tag für die Hochzeit ihres Kindes

  • Fünf freie Tage beim Tod eines Kindes

  • Drei freie Tage beim Tod des Partners oder der Partnerin

  • Drei freie Tage beim Tod von nahen Verwandten, z. B. eines Elternteils oder eines Geschwisters

In Frankreich gibt es zudem 10 gesetzliche Feiertage im Jahr, obwohl einige davon nicht zwingend arbeitsfrei sind. Der einzige arbeitsfreie Feiertag, der unbedingt eingehalten werden muss, ist der 1. Mai, der Tag der Arbeit. Zusätzlich zu diesen freien Tagen erhalten französische Angestellte aufgrund der RTT ( Reduction du temps de travail), auf die wir im nächsten Abschnitt näher eingehen werden, oft weitere Urlaubstage.

Weiterlesen: So funktioniert unbegrenzter Urlaub

Überstunden und RTT (Réduction du temps de travail)

Kein Artikel über Benefits in Frankreich wäre vollständig ohne eine Diskussion über die französische Arbeitswoche. Französische Angestellte haben bekanntermaßen eine kürzere Arbeitswoche als Arbeitnehmer:innen in vielen anderen Ländern. Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeiter:innen sind verpflichtet, eine 35-Stunden-Woche einzuhalten, aber das bedeutet nicht, dass jeder oder jede Angestellte in Frankreich nur 35 Stunden pro Woche arbeitet. Viele leisten zahlreiche Überstunden.

Wenn deine französischen Mitarbeiter:innen jedoch mehr als 35 Stunden pro Woche arbeiten, musst du sie entweder finanziell oder durch Freistellung entschädigen. Die in Frankreich üblichen Überstundenregelungen betragen 25 % des Stundenlohns für die ersten acht Überstunden in der Woche und danach 50 %.

Eine häufigere Vereinbarung ist der Tausch von Arbeitsstunden gegen mehr freie Tage im Jahr oder RTT (Réduction du temps de travail, Reduzierung der Arbeitszeit). Da viele Angestellte tatsächlich länger arbeiten, bedeutet dies, dass sie zusätzlich zu den bestehenden Urlaubsansprüchen eine bestimmte Anzahl von Ausgleichstagen im Jahr erhalten.

Das erlaubt ihnen, ihre Arbeitszeiten flexibler einzuteilen. Auch wenn es sich kompliziert anhört, kannst du bei der Ausarbeitung des Arbeitsvertrags individuelle Vereinbarungen treffen. Du kannst mit deinen neuen Mitarbeiter:innen aushandeln, wie viele Urlaubstage eingeplant werden sollen, und sie sogar bitten, sich für eine bestimmte Zeit im Voraus für RTT-Tage anzumelden oder während bestimmter arbeitsintensiver Jahreszeiten ganz auf RTT zu verzichten.

Trotz der Flexibilität der RTT gibt es einige Einschränkungen. Laut Gesetz dürfen französische Angestellte nicht mehr als durchschnittlich 44 Stunden pro Woche in 12 aufeinanderfolgenden Wochen, nicht mehr als 48 Stunden in einer Woche und nicht mehr als 10 Stunden pro Tag arbeiten.

Elternurlaub

Alle französischen Eltern haben Anspruch auf Urlaub für Geburt und Adoption, obwohl sich Mutterschafts-, Vaterschafts- und Adoptionsurlaub unterscheiden.

Mitarbeiterinnen, die ein Kind bekommen, erhalten 16 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. In vielen Fällen entscheidet sie mit ihrer Ärztin, wann sie aufhört zu arbeiten, was vor oder nach der Geburt der Fall sein kann.

Zusätzlicher Urlaub kann unter besonderen Umständen gewährt werden (etwa für medizinische Ursachen wie Schwangerschaft oder Geburtskomplikationen). Bei Mehrlingsgeburten wird eine zusätzliche Freistellung gewährt (24 Wochen statt 16). Zusätzliche Wochen können auch für Eltern gewährt werden, die noch weitere Kinder zu Hause haben.

Um Anspruch auf Mutterschaftsurlaub zu haben, muss die Angestellte vor der Entbindung 10 Monate lang bei der französischen Sozialversicherung angemeldet gewesen sein und in den drei vorangegangenen Monaten mindestens 200 Stunden für das Unternehmen gearbeitet haben.

Während des Mutterschaftsurlaubs erwarten die meisten französischen Spitzenkräfte ihr volles Gehalt, aber das französische Gesetz sieht lediglich vor, dass die Höhe des Tagegeldes dem durchschnittlichen Einkommen der letzten drei Monate vor dem Mutterschaftsurlaub entspricht. Für das französische Mutterschaftsgeld gibt es eine Beschränkung auf 10.284 € pro Quartal, sodass manche gut verdienende Mitarbeiterinnen durchaus eine Gehaltskürzung hinnehmen müssen. Während des Mutterschaftsurlaubs besteht ein Kündigungsschutz.

Die Partner von niedergekommenen Angestellten erhalten zwar nicht so viel Urlaub, haben aber trotzdem Anspruch auf mehrere Tage bezahlten Urlaub. Sie erhalten nach der Geburt 11 aufeinanderfolgende freie Tage, einschließlich der Wochenenden. Wenn die Familie Zwillinge hat, bekommen sie 18 Tage frei.

Der Adoptionsurlaub beträgt 10 Wochen für ein Kind und 22 Wochen für mehrere Kinder. Personen, die vor der Adoption bereits zwei oder mehr Kinder zu Hause haben, bekommen 18 Wochen Urlaub.

LGBT-Rechte in Frankreich

Frankreich hat einige der fortschrittlichsten Gesetze in Bezug auf die Anerkennung und den Schutz von LGBT-Rechten. Eltern in LGBT-Beziehungen haben in der Regel Anspruch auf vollen Elternurlaub.

Gesundheitsleistungen

Das Gesetz schreibt nicht vor, dass Angestellte eine bestimmte Anzahl von Krankheitstagen zusteht, aber es erlaubt Krankenurlaub, solange sowohl dem Arbeitgeber als auch der Sozialversicherung innerhalb von 48 Stunden nach dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorgelegt wird.

Das Krankentagegeld beträgt 50 % des Tagesgrundgehalts, aber nach einer bestimmten Anzahl von Krankheitstagen erhöht sich der Betrag. Wie stark, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, z. B. von der Dauer der Betriebszugehörigkeit, der Anzahl der Kinder und dem individuell ausgehandelten Benefitspaket. Weitere Informationen findest du hier.

Gesundheitsleitungen sind Teil des Sozialversicherungssystems in Frankreich und die meisten, aber nicht alle, medizinischen Kosten werden vom Staat übernommen. Für die volle Kostenerstattung haben viele Arbeitnehmer:innen eine private Zusatzversicherung, eine sogenannte „Mutuelle“.

Nach dem Gesetz tragen die Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Kosten für die Mutuelle, aber Top-Fachkräfte können von ihren Arbeitgebern erwarten, dass im Rahmen ihres Benefitspakets die gesamte Mutuelle abgegolten wird und auch Partner:innen und Familienangehörige abdeckt.

Altersvorsorge und Rentenbeiträge

Das französische Altersrentensystem für Angestellte besteht aus drei Komponenten, von denen zwei obligatorisch sind: die Grundrente und die Zusatzrente. Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber zahlen entsprechende Beiträge. Die dritte Art der Rente wird nur von den Angestellten finanziert.

Du kannst ein privates Altersvorsorgeprogramm anbieten und bezahlen, das in der Regel allerdings Führungskräften vorbehalten ist.

Weiterlesen: Leitfaden zur Verwaltung globaler Gehaltsabrechnungen

Mindestlohn

Der französische Mindestlohn wird nicht stundenweise, sondern auf Monatsbasis berechnet. Im Jahr 2021 beträgt der nationale Mindestlohn 1.554,6 € pro Monat bzw. 18.655 € pro Jahr. Die Lohnzahlung erfolgt in 12 monatlichen Raten erwartet und wird regelmäßig überprüft.

Möchtest du im Detail wissen, was dich die Einstellung von Mitarbeiter:innen in Frankreich kosten würde? Teste unseren kostenlosen Personalkostenrechner.

Zusätzliche Benefits für französische Angestellte

Die gesetzlichen Zusatzleistungen sind zwar wichtig, aber viele französische Arbeitnehmer:innen erwarten mehr als nur das Nötigste. Nachfolgend findest du einige weitere Benefits, die du anbieten kannst, um Top-Talente anzuziehen.

Essensgutscheine

Französische Unternehmen laden ihre Mitarbeiter:innen oft zum Mittagessen ein. Wenn ein Unternehmen in Frankreich keine eigene Kantine hat, werden den Mitarbeiter:innen oft Restaurantgutscheine gegeben. Du kannst die Gutscheine auf eine Karte laden oder sie auf den Handys deiner Mitarbeiter:innen verfügbar machen. Ein:e Mitarbeiter:in kann bis zu 38 € am Tag in Restaurantgutscheinen ausgeben, auch an Wochenenden und Feiertagen.

Remote-Arbeit ist in Frankreich noch recht neu. Für Remote-Mitarbeiter:innen kann es ein Vorteil sein, in einem Café zu Mittag zu essen und andere Leute zu treffen. Vielleicht bevorzugen sie daher auch die traditionellen Essensgutscheine.

Wenn du jedoch keine Präsenz-Mitarbeiter:innen hast, die Essensgutscheine erhalten (Remote- und Präsenz-Mitarbeiter:innen müssen gleich behandelt werden), schreibt das Gesetz nicht vor, dass Essensgutscheine ausdrücklich angeboten werden müssen. Du könntest stattdessen remote-spezifische Alternativen ausprobieren.

Das „13. Monatsgehalt“

Viele Unternehmen in Frankreich zahlen ihren Beschäftigten eine Prämie, die als „13. Monatsgehalt“ bekannt ist. Dieses 13. Monatsgehalt soll französischen Arbeitnehmer:innen helfen, ihre Steuern zu zahlen. Je nach Unternehmen kann es jährlich, im Dezember oder Januar, oder in bestimmten Abständen ausgezahlt werden, etwa ein Teil im Juni und der Rest am Ende des Jahres.

Da diese Prämie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, liegt es in deinem Ermessen, wann und wie du sie auszahlst. Allerdings werden 13. Monatsgehälter als Teil des Gesamtbruttogehalts berücksichtigt und entsprechend besteuert.

Arbeitsmaterialien

Stelle sicher, dass deine Beschäftigten die Ausrüstung und Materialien haben, die sie brauchen, um ihre Arbeit zu erledigen. Wenn du ihnen zum Beispiel einen Laptop zur Verfügung stellst, kannst du sicherstellen, dass sie auf die Arbeit vorbereitet sind und dass die Internetverbindung sicher ist und den geltenden Verordnungen zur Cybersicherheit entspricht.

Weiterlesen: Wie ich mein Heimbüro für maximale Produktivität eingerichtet habe

Benefits einrichten und verwalten in Frankreich

Es ist die Aufgabe des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten bei der Sozialversicherung sowie in der zusätzlichen Arbeitslosen- und Rentenversicherung angemeldet sind. Das musst du tun, wenn deine Beschäftigten noch nie bei der französischen Sozialversicherung versichert waren. Eine gute Anlaufstelle ist das Zentrum für ausländische Unternehmen, wo du alle vorgeschriebenen Erklärungen ausfüllen kannst. Du wirst auch die Sozialversicherungsbeiträge an dieses Zentrum zahlen.

Französische Arbeitnehmer:innen werden durch ein langes und kompliziertes Arbeitsgesetz geschützt, das viele Rechte gewährt und Sanktionen gegen Arbeitgeber verhängt, die sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen halten. So können Arbeitgeber, die Vorschriften zur Arbeitszeit ignorieren, mit hohen Geldstrafen belegt werden, und einige Eingriffe in die Privatsphäre der Angestellten (etwa das Lesen ihrer E-Mails) können sogar als Straftat gelten.

Beschäftige dein Team in Frankreich mit Remote

Jemanden in Frankreich einzustellen, mag entmutigend erscheinen, aber es ist gar nicht so kompliziert. Als Experte für globale Beschäftigung unterstützt Remote Unternehmen jeder Größe dabei, Arbeitnehmer:innen in Frankreich erstklassige Zusatzleistungen und Benefits zu bieten. Wir können deinem Unternehmen helfen, unterschiedliche Pakete auszuarbeiten, um Top-Talente anzuziehen und alle geltenden französischen und EU-Gesetze einzuhalten.

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