Philippinen — 10 min
Unser Leitfaden zur Beschäftigung von Remote-Mitarbeiter:innen in Indien enthält einen grundlegenden Überblick über das indische Arbeitsrechts. Hier soll es aber konkret um die Bezahlung von Arbeitskräften in dem Land gehen.
In Indien gibt es sehr spezifische Gesetze zu steuerpflichtigen Gehaltsbestandteilen, Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber sowie anderen Aspekten der Gehaltsabrechnung, die es ausländischen Unternehmen schwer machen können, alles richtig zu machen. Mit diesem Leitfaden wollen wir Unternehmen helfen, ihre Remote-Mitarbeiter:innen in Indien rechtskonform zu bezahlen.
Es gibt mehrere Möglichkeiten und nachfolgend geben wir dir einen kurzen Überblick darüber.
Die erste Option ist die Gründung einer Tochtergesellschaft im Land. Du kannst so direkt als Arbeitgeber auftreten und Arbeitskräfte im Land einstellen. Diese Möglichkeit ist aber meist nur für multinationale Konzerne relevant, die ein großes Team im Land aufbauen möchten. Das liegt daran, dass das Verfahren zeitaufwendig und kostspielig ist und dass man indische Partnerunternehmen für Gehaltsabrechnung benötigt. Außerdem trägst du die gesamte Verantwortung für die Einhaltung sämtlicher arbeitsrechtlicher Vorschriften auf nationaler und auf bundesstaatlicher Ebene.
Die meisten ausländischen Unternehmen, die in Indien Mitarbeiter:innen beschäftigen wollen, arbeiten mit einem Employer of Record wie Remote zusammen, also einem Anbieter globaler Personallösungen. Ein Employer of Record oder EOR kann Arbeitskräfte in Indien für dich beschäftigen und bezahlen, sodass du keine eigene Niederlassung gründen musst. Da wir selbst eine Niederlassung in Indien haben, bieten wir ausländischen Arbeitgebern eine sichere Komplettlösung für die Beschäftigung von Mitarbeiter:innen im Land. Unsere speziell für Indien entwickelte Beschäftigungslösung umfasst die Gehaltsabrechnung, die Verwaltung von Benefits, Steuererklärungen sowie sämtliche rechtliche Aspekte.
Unter gewissen Umständen ist es möglich, Arbeitskräfte als selbstständige Auftragnehmer:innen unter Vertrag zu nehmen. Dieses Instrument darf jedoch nicht zur Bezahlung von Vollzeitangestellten verwendet werden. Indische Arbeitsgerichte haben wenig Nachsehen mit Unternehmen, die versuchen, Sozialbeiträge zu sparen, indem sie Angestellte als Selbstständige deklarieren. Nutze diese Möglichkeit am besten nur für kurzfristige Projekte mit Personen, die auch wirklich Freiberufler:innen sind. Remote bietet übrigens auch einen Service zur Bezahlung von Auftragnehmer:innen in Indien.
Angestellte müssen in indischen Rupien (INR) bezahlt werden. Selbstständige Auftragnehmer:innen können auch Fremdwährung annehmen, sofern sie ein Fremdwährungskonto bei einer Bank haben. In den meisten Fällen empfiehlt sich aber auch hier die Bezahlung in der Landeswährung, um etwaige Komplikationen von vornherein auszuschließen.
Vorsicht: Geldbeträge werden in Indien anders geschrieben als in den meisten anderen Ländern. Statt eines Trennzeichens nach jeder dritten Stelle werden Geldbeträge in Rupien ab dem Tausender mit einem Komma nach jeder zweiten Stelle notiert. Eine Million Rupien sind demnach 10,00,000.00 und nicht 1,000,000.00 wie in den USA oder 1.000.000,00 wie im deutschsprachigen Raum.
Indien hat unlängst ein neues Steuersystem mit reduzierten Einkommensteuersätzen eingeführt. Allerdings entfallen dadurch auch bestimmte Steuerbefreiungen, sodass das neue System nicht für alle besser ist. Mitarbeiter:innen, die weiterhin von den Befreiungen profitieren möchten, sollten sich für den Verbleib im alten System entscheiden.
0 % für Einkünfte unter 2,50,000 INR
5 % für Einkünfte von 2,50,000 bis 5,00,000 INR
20 % für Einkünfte von 5,00,000 bis 7,50,000 INR
20 % für Einkünfte von 7,50,000 bis 10,00,000 INR
30 % für Einkünfte von 10,00,000 und 12,50,000 INR
30 % für Einkünfte von 12,50,000 bis 15,00,000 INR
30 % für Einkünfte über 15,00,000 INR
0 % für Einkünfte unter 2,50,000 INR
5 % für Einkünfte von 2,50,000 bis 5,00,000 INR
10 % für Einkünfte von 5,00,000 bis 7,50,000 INR
15 % für Einkünfte von 7,50,000 bis 10,00,000 INR
20 % für Einkünfte von 10,00,000 und 12,50,000 INR
25 % für Einkünfte von 12,50,000 bis 15,00,000 INR
30 % für Einkünfte über 15,00,000 INR
Für Angestellte über 60 Jahre sowie über 80 Jahre gelten jeweils bestimmte Reduzierungen.
In Indien müssen nicht alle Gehaltsbestandteile versteuert werden. Manche sind voll steuerpflichtig, andere teilbefreit und wiederum andere sind zur Gänze steuerbefreit.
Das Grundgehalt, einschließlich eventueller Provisionen für Verkäufer:innen
Boni und Umsatzbeteiligungen
Erstattete private Aufwendungen
Ausgezahlte Benefits wie etwa ungenutzter Urlaub
Fahrtkostenzuschüsse für Pendler:innen zwischen Wohnort und Arbeitsort sind bis zu 19,200 INR jährlich steuerfrei.
Krankengeld für Mitarbeiter:innen im Krankenstand oder Pflegeurlaub sind bis 15,000 INR jährlich steuerfrei.
Zuschüsse zu den Lebenshaltungskosten für Mieter:innen sind teilweise steuerbefreit. Hier variieren die Höchstbeträge nach Stadt und Einkommensstufe.
Es gibt noch einige weitere, aber eher ungebräuchliche Zuschüsse, die ebenfalls teilbefreit sind. Bitte kontaktiere Remote, wenn du Fragen zur Besteuerung eines spezifischen Benefits in Indien hast.
Bestimmte Zuschüsse sind in Indien völlig steuerfrei. Sie gelten aber in der Regel für Mitarbeiter:innen im öffentlichen Dienst und von bestimmten internationalen Organisationen. Für Unternehmen aus der Privatwirtschaft sind sie daher kaum relevant.
Angemessene Verpflegungspauschalen gelten in Indien nicht als steuerpflichtiges Einkommen. Die Arbeitnehmer:innen dürfen nicht ausgegebene Gelder als steuerfreies Extra behalten. Es ist jedoch dringend davon abzuraten, Arbeitskräfte durch überzogene Verpflegungszuschüsse „unter der Hand“ zu bezahlen.
Absolut. Bei einer Erstattung erhält eine Arbeitskraft einen Betrag ersetzt, den sie zuvor aus eigener Tasche bezahlt hat. Zuschüsse bzw. Pauschalen sind hingegen feste Beträge, die Arbeitnehmer:innen für einen bestimmten Zweck erhalten. Erstattungen und Zuschüsse werden steuerlich unterschiedlich behandelt, je nachdem, wie Mitarbeiter:innen das Geld ausgeben.
Von Gehaltszahlungen werden mindestens drei Sozialbeiträge abgezogen für den Employees’ Provident Fund, das Employees’ Pension Scheme und das Employees’ Deposit Linked Insurance Scheme.
Der EPF ist ein Investitionsfonds zur Altersvorsorge, der von der indischen Nationalregierung verwaltet wird. Mitarbeiter:innen in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten zahlen 12 % ihres anrechenbaren Gehalts in den EPF ein. Der Arbeitgeberanteil beträgt ebenfalls 12 %. Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmer:innenanteile sind jedoch unterschiedlich verteilt.
Arbeitnehmer:innen mit einem Monatsgehalt unter 15,000 INR müssen verpflichtend in den EPF einzahlen. Höherverdienende können freiwillig Beiträge leisten. Beim Gehaltssplitting, also wenn Arbeitnehmer:innen in mehr als einem Land angestellt sind, wird die Beitragsgrundlage aus den kombinierten Einkünften aus beiden Ländern berechnet.
Zur Berechnung der EPF-Beitragsgrundlage werden das Grundgehalt sowie eventuelle Teuerungsausgleichszahlungen ( „Dearness Allowance“) und Bleibeprämien („Retaining Allowance“) herangezogen.
Unternehmen mit mehr als 20 Angestellten müssen verpflichtend in den EPF einzahlen. In bestimmten Branchen, vor allem in der Industrie und im verarbeitenden Gewerbe, müssen alle Arbeitgeber in den EPF einzahlen.
Das EPS ist eine Rentenkasse für Arbeitnehmer:innen, in die nur die Arbeitgeber einzahlen. Sie zahlen 8,33 % des Arbeitnehmergehalts in das EPS (und 3,67 % in den EPF) ein. Damit betragen sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil 12 %. Sie werden aber unterschiedlich auf EPF und EPS aufgeteilt. Arbeitnehmer:innen zahlen keine EPS-Beiträge.
Die Höchstgrenze für EPS-Beiträge liegt bei 1,250 INR im Monat für Arbeitskräfte mit einem Monatsgehalt bis 15,000 INR.
Das EDLI ist ein Lebensversicherungsfonds für Angestellte der indischen Privatwirtschaft. Arbeitgeber zahlen 0,5 % des Grundgehalts ihrer Arbeitnehmer:innen in den EDLI ein, wohingegen Arbeitnehmer:innen nicht beitragspflichtig sind.
Für Angestellte mit einem Monatsgehalt über 15,000 INR ist die Auszahlungshöhe aus dem EDLI gedeckelt.
Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, in den EDLI einzuzahlen. Sie können auch eine andere Lebensversicherung wählen, solange deren Leistungen mindestens denen des EDLI entsprechen.
Gehe die Checkliste durch, um auch bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen alle Vorschriften einzuhalten.
In Indien gibt es je nach Staat und Branche unterschiedlich hohe Mindestlöhne. Die einzelnen Bundesstaaten können ihre Mindestlöhne frei festlegen. Es gibt zwar einen landesweiten Mindestlohn von 176 INR (etwa 3 US-Dollar) pro Tag für bestimmte Branchen, der aber in den meisten Situationen keine Bedeutung hat.
Die Gehälter für Remote-Fachkräfte entsprechen im Großen und Ganzen denen in anderen Teilen der Welt.
Arbeitnehmer:innen, die länger arbeiten als in ihren Arbeitsverträgen festgelegt, haben möglicherweise Anspruch auf bezahlte Überstunden. Die Bezahlung für Überstunden ist nicht einheitlich festgelegt und kann nach Art der Tätigkeit, den normalen Wochenarbeitsstunden und dem Wohnort der Arbeitnehmer:innen variieren. Remote hilft dir gerne dabei zu bestimmen, ob deine Remote-Mitarbeiter:innen in Indien Anspruch auf bezahlte Überstunden haben.
In manchen Branchen haben Arbeitnehmer:innen Anspruch auf einen bestimmten Prozentsatz ihres Jahresgehalts als Jahresbonus. Dieses 13. Monatsgehalt muss innerhalb von acht Monaten nach Ende des Geschäftsjahres ausgezahlt werden. Das ist jedoch nicht in allen Branchen üblich.
Unternehmen können Honorare direkt an ihre Auftragnehmer:innen in Indien überweisen. Die Bezahlung muss in indischen Rupien erfolgen, sofern die betreffenden Auftragnehmer:innen kein Fremdwährungskonto haben. Die meisten Unternehmen zahlen aber ohnehin direkt in INR.
Die Geschäftsbeziehung mit selbstständigen Auftragnehmer:innen ist in Indien ähnlich wie anderswo. Allerdings geht Indien sehr entschieden gegen Scheinselbstständigkeit vor. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen und Bußgelder. Indische Arbeitskräfte, die der Meinung sind, dass sie zu Unrecht als freie Auftragnehmer:innen bezahlt werden, weil sie de facto Angestellte sind, können offizielle Beschwerdekanäle nutzen. Nach einer Beschwerde muss sich das beanstandete Unternehmen vor einem indischen Gericht verantworten.
Wenn du vorhast, langfristig mit Arbeitskräften in Indien zusammenzuarbeiten, solltest du sie lieber anstellen – vorausgesetzt natürlich, dass beide Parteien das wollen. Remote kann dich bei der Umwandlung selbstständiger Auftragnehmer:innen in fest angestellte Mitarbeiter:innen in Indien unterstützen.
Aber auch, wenn es sinnvoll ist, ein freies Auftragsverhältnis fortzuführen, kann dir Remote bei der Bezahlung helfen. Gehe aber immer auf Nummer sicher: Mach deinen Auftragnehmer:innen keine Vorgaben bezüglich des Wie, Wann oder Wo ihrer Arbeit und stelle keine Ressourcen oder Geräte bereit, die als Bestandteil eines Angestelltenverhältnisses interpretiert werden könnten.
Indiens äußerst diversifizierter und boomender Personalmarkt ist eine wahre Schatzkiste für Unternehmen mit hohen Ansprüchen. Allerdings macht es das komplizierte Arbeitsrecht selbst erfahrenen internationalen Unternehmen schwer, Menschen rechtskonform zu beschäftigen und zu bezahlen.
Remotes effiziente Lösungen für die globale Beschäftigung von angestellten und freien Mitarbeiter:innen kann das aber ändern. Dein Unternehmen kann damit schnell und einfach Remote-Arbeitskräfte in Indien einstellen, onboarden und bezahlen – ganz egal, ob deine Belegschaft aus Angestellten, Auftragnehmer:innen oder beidem besteht. Kontaktiere uns jetzt unter sales@remote.com und erfahre mehr über unser Leistungsportfolio für die Beschäftigung in Indien.
Registriere dich bei der von G2 am besten bewerteten länderübergreifenden Payroll-Software und beginne in wenigen Minuten mit dem Onboarding deiner ersten Mitarbeiter:innen.
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