Philippinen — 10 min
Visa und Arbeitserlaubnisse — 9 min
Wenn du vorhast, neue Mitarbeiter:innen in Griechenland einzustellen oder bestehende Teammitglieder in das Land zu entsenden, musst du die lokalen Vorschriften zu Einwanderung und Arbeitsgenehmigungen einhalten.
Damit dein Teammitglied alle nötigen Dokumente für die Aufnahme einer Beschäftigung in Griechenland hat, musst du die verschiedenen Visa und Arbeitserlaubnisse kennen. Die griechischen Einwanderungs-, Steuer- und Beschäftigungsgesetze können äußerst komplex sein, was die Einstellung in diesem Land zu einer Herausforderung macht.
In diesem Leitfaden geben wir dir einen umfassenden Überblick über die für Griechenland erforderlichen Visa und Arbeitsgenehmigungen. Außerdem erfährst du, was du beachten solltest, wenn du Personen in Griechenland beschäftigen willst, die nicht die griechische Staatsbürgerschaft besitzen, und wenn du ein bestehendes Teammitglied dorthin entsenden oder digitale Nomad:innen einstellen möchtest.
Wer Remote-Mitarbeiter:innen in Griechenland einstellen möchte, sollte über die Visabestimmungen Bescheid wissen. Andernfalls drohen Geldstrafen, rechtliche Probleme oder ein Imageschaden.
Mit Angeboten wie einem Visum für digitale Nomad:innen bietet Griechenland zwar großzügige Erleichterungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Was Kurzaufenthalte angeht, sind die Vorschriften aber relativ streng. Lass dich am besten professionell beraten, welche rechtlichen Einschränkungen es gibt, und stelle sicher, dass alle Mitarbeiter:innen legal im Land arbeiten dürfen, damit du später keine Schwierigkeiten wegen des Aufenthaltsstatus mit den Behörden bekommst.
Ein zuverlässiger Employer of Record (EOR) kann dir dabei helfen, die verschiedenen Prozesse der internationalen Beschäftigung rechtssicher abzuwickeln und alle Vorschriften einzuhalten. Weiterführende Informationen findest du im Leitfaden zur Auswahl eines EOR von Remote.
In dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung erfährst du, wie du einen geplanten Umzug einfach organisieren kannst. Wir erläutern die wichtigsten Schritte für dich und deinen Arbeitgeber, damit du sicher, reibungslos und sorgenfrei umziehen kannst.
Personen mit einem langfristigem Aufenthaltstitel für Griechenland haben verschiedene Rechte, darunter auch das Recht, im Land zu arbeiten.
Griechische Staatsangehörige und EU-Bürger:innen haben dieses Recht automatisch. Alle anderen Personen müssen mindestens fünf Jahre ununterbrochen in Griechenland leben, bevor sie alle Voraussetzungen erfüllen. Das langfristige Aufenthaltsrecht gilt für fünf Jahre und ermöglicht die uneingeschränkte Beschäftigung, ohne weitere Voraussetzungen erfüllen zu müssen. Du kannst deine Aufenthaltsgenehmigung über ein einfaches Antragsverfahren verlängern, bei dem du lediglich ein Formular ausfüllen musst.
Staatsangehörige der Europäischen Union oder des EWR können legal in Griechenland arbeiten, da sie weder ein Visum noch eine Erlaubnis benötigen. Ausländische Arbeitskräfte aus anderen Ländern müssen hingegen alle regulären Visums- und Genehmigungsvorschriften der griechischen Gesetzgebung erfüllen. Wenn ein Unternehmen eine Präsenz im Land hat, kann es Mitarbeiter:innen sponsern, damit sie im Land arbeiten können.
Wie bereits erwähnt, benötigt jeder ein Arbeitsvisum, der kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Griechenland hat oder Staatsangehörige:r eines EU- oder EWR-Mitgliedstaats ist.
Griechenland bietet zwei Arbeitsvisa an: das Kurzzeitvisum „C“ und das Langzeitvisum „D“. Ersteres erlaubt die Durchreise oder den Aufenthalt im Schengen-Raum für bis zu 90 Tage. Der Aufenthalt kann entweder zusammenhängend erfolgen oder durch Ein- und Ausreisen auf bis zu 180 Tage verteilt werden.
Für die langfristige Beschäftigung benötigen Arbeitnehmer:innen ein D-Visum, das ihnen die Einreise nach Griechenland und den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis ermöglicht. Diese Genehmigungen gelten niemals länger als ein Jahr. Bei der Beantragung eines Visums gibt es einige Dinge zu beachten, z. B. bei der Arbeitssuche oder der Spezialisierung durch ein Studium oder eine Ausbildung.
Das Schengen-Visum ist eine Reise- und Aufenthaltsgenehmigung für die 26 EU-Mitgliedstaaten. In Griechenland hat es die gleiche Gültigkeit wie das C-Visum für kurzfristige Aufenthalte. Er erlaubt den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen, sofern es keine zuvor definierten Ausnahmen gibt.
Wenn du legal in Griechenland arbeiten möchtest, benötigst du eine gültige Aufenthaltsgenehmigung und einen Arbeitsvertrag mit einem registrierten Arbeitgeber im Land. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sie die Anforderungen der griechischen und EU-weiten Einwanderungsgesetze erfüllen. Die nötigen Verfahren sind jedoch sehr komplex.
Dazu gehört, dass sie von ihren potenziellen Mitarbeitern:innen alle relevanten Unterlagen einholen, etwa Einreisedokumente oder Nachweise über ihr Aufenthaltsrecht in Griechenland (d. h. Visum/Aufenthaltsgenehmigung), ärztliche Atteste und mehr. Das muss alles geschehen, bevor sie sie einstellen können.
Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel, der es hochqualifizierten Fachkräften ermöglicht, in einem der 26 Mitgliedsstaaten zu leben und zu arbeiten.
Die Blaue Karte EU ist eine gültige Arbeitserlaubnis für Griechenland. Die Inhaber:innen können ohne zusätzliche Visa oder Genehmigungen im Land leben und arbeiten. Nicht-EU-Bürger:innen müssen die Blaue Karten in ihrem jeweiligen Heimatland beantragen.
Die Beantragung eines griechischen D-Visums für den langfristigen Aufenthalt von Arbeitnehmer:innen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Ländern erfolgt je nach den geltenden Richtlinien für ihr Heimatland. Zunächst müssen alle Bewerber:innen eine Bewerbung einreichen.
Sie müssen dafür einen Termin bei ihrer örtlichen Botschaft oder einem Konsulat vereinbaren, bei dem Sie verschiedene Fragen zu ihrer Reise beantworten und alle notwendigen Dokumente vorlegen müssen. Außerdem werden ihre biometrischen Daten aufgenommen, sofern das nicht schon in den letzten fünf Jahren im Schengen-Raum geschehen ist.
Zuletzt müssen sie eine Gebühr bezahlen, die je nach ihrem Herkunftsland unterschiedlich hoch ausfällt. Die offizielle Erteilung des Visums kann zwischen sechs Tagen und drei Monaten dauern.
Sobald die Mitarbeiter:innen ihr Visum haben, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sie müssen dafür bei der Anlaufstelle der griechischen dezentralen Verwaltung einen Antrag und alle erforderlichen Unterlagen einreichen.
Das griechische D-Visum gilt normalerweise für ein Jahr.
Um legal im Land arbeiten zu können, müssen die betreffenden Personen ein Visum bei der Botschaft oder einem Konsulat in ihrem Land beantragen. Nach der Ankunft im griechischen Hoheitsgebiet und bevor das aktuelle Visum abläuft, müssen sie außerdem eine Aufenthaltserlaubnis einholen.
Nach dem Erhalt der erforderlichen Bescheinigung dürfen sie sich ein Jahr lang legal im Land aufhalten. Falls die Bearbeitung mehr als 12 Monate dauert, erhalten sie eine entsprechende Erklärung und eine weitere Bescheinigung.
Aufenthaltstitel, die aufgrund einer Beschäftigung erteilt werden, sind zwei Jahre lang gültig. Es ist möglich, eine Verlängerung von bis zu drei weiteren Jahren zu beantragen. Der Antrag muss unbedingt spätestens zwei Monate vor Ablauf des aktuellen Visums eingereicht werden.
Für die Beantragung des Visums müssen der Antrag und alle nötigen Unterlagen gleichzeitig vorgelegt werden:
Das ausgefüllte Formular für das D-Visum, entweder auf Englisch oder Griechisch
Ein Reisepass, der mindestens drei weitere Monate nach Ablauf des D-Visums gültig ist
Kopien der Datenseite sowie der Aufenthaltsgenehmigung
Ein aktuelles Farbfoto, das nicht älter als sechs Monate ist
Reisekrankenversicherung für den Gültigkeitszeitraum des D-Visums
Ein Gesundheitsattest
Ein polizeiliches Führungszeugnis.
Als Arbeitgeber kannst du deine Mitarbeiter:innen sponsern und für sie das griechische D-Visum beantragen. Dafür musst du für sie eine AFM (Steueridentifikationsnummer) vom zuständigen lokalen Finanzamt und eine Sozialversicherungsnummer von der AMKA (Sozialversicherungsanstalt) beantragen. Um die Arbeitsgenehmigung zu erhalten, musst du als Sponsor/Arbeitgeber oder der/die Mitarbeiter:in Folgendes tun:
Sicherstellen, dass die Originale (oder notariell beglaubigte Kopien) der Unterlagen vorliegen, mit denen das D-Visum beantragt wurde
Innerhalb weniger Tage nach der Ankunft in Griechenland das elektronische Antragsformular für die Aufenthaltsgenehmigung ausfüllen
Einen Termin bei der zuständigen lokalen Polizeibehörde vereinbaren
Bei der lokalen Polizeibehörde vorstellig werden und eventuell Fragen zum Aufenthaltsgrund beantworten
Danach die entsprechenden Unterlagen bei der Polizei vorlegen
Lies unseren Leitfaden zur Relocation von Mitarbeiter:innen, um mehr zum Thema zu erfahren. Du kannst dir auch unser Webinar zu diesem Themaansehen.
In Griechenland gelten für digitale Nomad:innen die gleichen Anforderungen wie für alle anderen ausländischen Arbeitskräfte aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten. Sie müssen bei einer Botschaft ein Visum beantragen, bevor sie im Land arbeiten dürfen. Die Art des erforderlichen Aufenthaltstitels hängt von Dauer und Zweck des Aufenthalts ab. Wenn eine Person länger bleiben möchte, sollte sie eine langfristige Aufenthaltserlaubnis für die EU beantragen. Außerdem müssen digitale Nomad:innen nachweisen, dass sie ihren Aufenthalt finanzieren können.
Digitale Nomad:innen müssen folgendermaßen vorgehen, um ein Visum für Griechenland zu beantragen:
Einen Termin bei einem griechischen Konsulat oder einer Botschaft vereinbaren, um sich zu informieren.
Alle üblichen erforderlichen Dokumente zusammenstellen, um sie bei diesem Termin vorzulegen.
Ein Online-Antragsformular herunterladen, sorgfältig ausfüllen und einreichen.
Die erforderlichen Gebühren beim Termin bezahlen, damit die Bearbeitung durch das griechische Ministerium für Migration und Asyl offiziell beginnt.
10 Tage nach Einreichung der Unterlagen bei der jeweiligen Botschaft bekommst du eine Mitteilung über die jeweilige Entscheidung.
Um Mitarbeiter:innen in Griechenland einzustellen oder ihnen den Umzug dorthin zu ermöglichen, musst du eine eigene juristische Person im Land gründen. Und das ist kompliziert, langwierig und teuer.
Du musst alle einschlägigen Einwanderungsgesetze und -richtlinien erfüllen, um mögliche Strafen zu vermeiden. Informiere dich auch über das Betriebsstättenrisiko und die Risiken von Scheinselbstständigkeit.
Du kannst all dem aber aus dem Weg gehen, wenn du mit einem Employer of Record wie Remote arbeitest. Remote kümmert sich um das Onboarding, deine Gehaltsabrechnungen, Benefits und die Einhaltung von Einwanderungs- und Steuergesetzen, sodass du dich auf das Wachstum deines Unternehmens konzentrieren kannst. Mit einem globalen HR-Partner wie Remote ist die Einstellung neuer Mitarbeiter:innen in Griechenland und anderen Ländern einfach, schnell und effizient.
Wenn du mehr über die Prozesse der Relocation internationaler Mitarbeiter:innen erfahren möchtest, lade dir unseren Relocation Guide herunter. Oder sprich mit unserem Mobility-Team, das dich gerne zu deinen Optionen berät.
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