So einfach beschäftigst und bezahlst du Mitarbeiter:innen in

Indonesien
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Die Einstellung von Mitarbeiter:innen in Indonesien muss nicht kompliziert sein. Wir übernehmen für dein Team in Indonesien die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.

In diesem Land verfügbare Dienstleistungen:
Employer of RecordContractor ManagementPayroll
  • Hauptstadt

    Jakarta

  • Währung

    Indonesische Rupiah (Rp, IDR)

  • Sprachen

    Indonesisch

  • Bevölkerung

    267,670,543

In diesem Land verfügbare Dienstleistungen:
Employer of RecordContractor ManagementPayroll
A temple with two towers and flowers in the background.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Beendigung des Prozesses

Das indonesische Arbeitsrecht ist insofern einzigartig, als es den Arbeitgebern die Pflicht auferlegt, alles zu tun, um die Kündigung eines Arbeitnehmers zu vermeiden, indem sie bessere Arbeitsbedingungen, Coaching usw. aushandeln.

Abgesehen davon kann ein Arbeitsvertrag gekündigt werden, wenn ein triftiger Grund vorliegt, wie z. B. Unehrlichkeit, Fahrlässigkeit, Betrug, arbeitsbezogene Straftaten, anhaltende Krankheit über einen Zeitraum von 12 Monaten oder geschäftliche Unwägbarkeiten wie Entlassung oder Insolvenz.

Kündigungsfrist

Es gibt keine vorgeschriebene Kündigungsfrist, aber im Allgemeinen wird von Arbeitgebern erwartet, dass sie einen Arbeitnehmer 30 Tage im Voraus kündigen, bevor sie ihn entlassen.

Abgangsentschädigung

Beschäftigte haben Anspruch auf eine Abfindung, die im Verhältnis zu ihrer Betriebszugehörigkeit steht, wie unten definiert:

  • 1 Monatslohn: Bis zu 1 Jahr der Beschäftigung

  • 2 Monatslöhne: Bis zu 1 Jahr, aber weniger als 2 Jahre der Beschäftigung

  • 3 Monatslöhne: Bis zu 2 Jahre, aber weniger als 3 Jahre der Beschäftigung

  • 4 Monatslöhne: Bis zu 3 Jahre, aber weniger als 4 Jahre Beschäftigung

  • 5 Monatslöhne: Bis zu 4 Jahre, aber weniger als 5 Jahre Beschäftigung

  • 6 Monatsgehälter: Bis zu 5 Jahre, aber weniger als 6 Jahre Beschäftigung

  • 7 Monatslöhne: Bis zu 6 Jahre, aber weniger als 7 Jahre Beschäftigung

  • 8 Monatslöhne: Bis zu 7 Jahre, aber weniger als 8 Jahre Beschäftigung

  • 9 Monatsgehälter: 8 oder mehr Jahre Beschäftigung

Bewährungszeiten

Probezeiten können nur für Beschäftigte mit unbefristeten Verträgen festgelegt werden und dürfen drei Monate nicht überschreiten.