Malaysia
Die Einstellung von Mitarbeiter:innen in Malaysia muss nicht kompliziert sein. Wir übernehmen für dein Team in Malaysia die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.
- Hauptstadt
Kuala Lumpur
- Währung
Malaysischer Ringgit (RM, MYR)
- Sprachen
Malaiisch
- Bevölkerung
32,730,000
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Beendigung des Prozesses
Arbeitsverträge können gekündigt werden, wenn ein triftiger Grund vorliegt, z. B. Unehrlichkeit, Fahrlässigkeit, Betrug oder andere arbeitsbezogene Vergehen, und die Beschäftigten behalten sich das Recht vor, ihre Kündigung als ungerechtfertigt anzufechten.
Kündigungsfrist
Nach malaysischem Arbeitsrecht gibt es keine vorgeschriebene Kündigungsfrist.
Abgangsentschädigung
Beschäftigte, die zu Unrecht entlassen werden (d. h. aus Gründen, die nicht mit ihrer Leistung oder ihrem Verhalten zusammenhängen), haben Anspruch auf eine Abfindung, die ihrer Betriebszugehörigkeit entspricht.
Bis zu zwei Jahre Beschäftigung: 10 Tage Lohn für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit
2 - 5 Jahre: 15 Tage Lohn für jedes Dienstjahr
5+ Jahre: 20 Tage Lohn für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit