Mauritius
Die Einstellung von Mitarbeiter:innen in Mauritius muss nicht kompliziert sein. Wir übernehmen für dein Team in Mauritius die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.
- Hauptstadt
Port Louis
- Währung
Mauritius-Rupie (¢, MUR)
- Sprachen
Morisyen, Englisch, and Französisch
- Bevölkerung
1,265,475
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Beendigung des Prozesses
Arbeitsverträge können gekündigt werden, wenn ein triftiger Grund vorliegt, z. B. Unehrlichkeit, Fahrlässigkeit, Betrug oder andere arbeitsbezogene Vergehen. Andernfalls müssen die Beschäftigten im Voraus informiert werden, wenn die Entscheidung unternehmerisch motiviert ist.
Kündigungsfrist
Mauritische Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen. In Arbeitsverträgen können längere Kündigungsfristen vereinbart werden, die jedoch nicht weniger als 30 Tage betragen dürfen. Arbeitnehmer, die drei Jahre oder länger beschäftigt sind, haben Anspruch auf eine dreimonatige Kündigungsfrist.
Abfindung
Eine Abfindung ist nur im Falle einer unbegründeten (oder ausschließlich aus wirtschaftlichen Gründen erfolgten) Entlassung zu zahlen. Die Höhe beläuft sich auf drei Monatsgehälter für jedes Jahr, das der oder die Mitarbeiter:in für den Arbeitgeber tätig war.
Probezeit
Die Probezeit darf sich in Mauritius auf höchstens 12 Monate belaufen. Eine Mindestdauer gibt es nicht.