Bosnien und Herzegowina
Die Einstellung von Mitarbeiter:innen in Bosnien und Herzegowina muss nicht kompliziert sein. Wir übernehmen für dein Team in Bosnien und Herzegowina die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.
- Hauptstadt
Sarajevo
- Währung
Bosnisch-und-herzegowinische konvertible Mark (KM, BAM)
- Sprachen
Bosnisch, Serbisch, and Kroatisch
- Bevölkerung
3,301,000
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Beendigung des Prozesses
Arbeitnehmerverträge können mit einer schriftlichen Kündigung beendet werden, sofern eine angemessene Begründung vorgelegt wird.
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfristen können zwischen mindestens 14 Tagen und maximal drei Monaten liegen.
Abgangsentschädigung
Wenn sie nicht wegen eines Fehlverhaltens entlassen werden, haben die Beschäftigten in der Regel Anspruch auf eine Abfindung, die tarifvertraglich oder im Arbeitsvertrag festgelegt ist.
Die Abfindung darf nicht weniger als ein Drittel des Lohns eines Arbeitnehmers für jedes Jahr der Beschäftigung betragen.
Bewährungszeiten
Die Bewährung kann zwischen 1 und 6 Monaten dauern.