Dänemark
Die Einstellung von Mitarbeiter:innen in Dänemark muss nicht kompliziert sein. Wir übernehmen für dein Team in Dänemark die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.
- Hauptstadt
Kopenhagen
- Währung
Dänische Kronen (kr., DKK)
- Sprachen
Dänisch
- Bevölkerung
5,824,857
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Ablauf einer Kündigung
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen und bedarf einer Zustellbestätigung. Nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit dürfen Arbeitnehmer:innen nur aus berechtigten Gründen gekündigt werden. Dieser Schutzzeitraum tritt über Tarifverträge häufig schon nach 9 Monaten in Kraft. Zu den gerechtfertigten Gründen gehören unter anderem:
Betriebliche Umstrukturierung
Mangelndes Vertrauensverhältnis oder fehlende Kooperationsbereitschaft
Mangelnde Eignung des oder der Beschäftigten für die Aufgabe
Vertragsbruch seitens des oder der Beschäftigten, etwa durch schwerwiegendes Fehlverhalten wie Diebstahl
Kündigungsfrist
Die gesetzliche Kündigungsfrist für einen Arbeitgeber hängt von der Dauer der Beschäftigung ab:
Weniger als 6 Monate: 1 Monat
Zwischen 6 Monaten und 3 Jahren: 3 Monate
Zwischen 3 und 6 Jahren: 4 Monate
Zwischen 6 und 9 Jahren: 5 Monate
Mehr als 9 Jahre: 6 Monate
Bewährungszeiten
Für Angestellte ist eine Probezeit von bis zu drei Monaten zulässig.
Während dieser drei Monate kann vereinbart werden, dass beide Parteien das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen kündigen können.
Für Tarifbeschäftigte gibt es keine Mindest- oder Höchstdauer für die Probezeit (es sei denn, sie ist in einem Tarifvertrag vereinbart).