Slowenien
Die Einstellung von Mitarbeiter:innen in Slowenien muss nicht kompliziert sein. Wir übernehmen für dein Team in Slowenien die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.
- Hauptstadt
Ljubljana
- Währung
Euro (€, EUR)
- Sprachen
Ungarisch, Italienisch, and Slowenisch
- Bevölkerung
2,111,461
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Beendigung des Prozesses
Arbeitsverträge können entweder aus ordentlichen oder außerordentlichen Gründen gekündigt werden: Eine ordentliche Kündigung umfasst in der Regel eine Entlassung oder ein Fehlverhalten. Außerordentliche Kündigungen hingegen betreffen Situationen, in denen ein/e Arbeitnehmer/in vorsätzlich versucht, den Betrieb des Arbeitgebers zu sabotieren.
Die Beschäftigten müssen über den Grund ihrer Kündigung informiert werden und die Möglichkeit haben, ihr Handeln zu verteidigen oder zu erklären.
Kündigungsfrist
Beschäftigte, die aus regulären Gründen entlassen werden, z. B. wegen Entlassung oder Unfähigkeit, haben Anspruch auf eine Kündigungsfrist von mindestens 15 Tagen, bevor sie ihren Arbeitsplatz verlieren.
Bis zu einem Jahr Beschäftigungsdauer: 15 Tage Kündigungsfrist
1 - 2 Jahre Beschäftigung: 30 Tage Kündigungsfrist
2+ Jahre Beschäftigung: 30 Tage, plus zwei Tage für jedes weitere Arbeitsjahr
Beschäftigte, die wegen nachweislicher Fehler entlassen werden, haben Anspruch auf eine Kündigungsfrist von nur 15 Tagen, bevor sie entlassen werden.
Abgangsentschädigung
Ohne eine entsprechende Kündigung haben die Beschäftigten Anspruch auf eine Abfindung in Höhe eines Monatsgehalts, multipliziert mit der Anzahl der Jahre, die sie beim Arbeitgeber beschäftigt waren, bis zu 25 Jahren.
Bewährungszeiten
Die Probezeit kann bis zu sechs Monate dauern, und die Beschäftigten müssen mindestens sieben Tage vor ihrer Entlassung wegen unzureichender Leistungen in der Probezeit informiert werden.