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- Übersicht
Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Mauritius
Arbeitsverträge können gekündigt werden, wenn ein triftiger Grund vorliegt, z. B. Unehrlichkeit, Fahrlässigkeit, Betrug oder andere arbeitsbezogene Vergehen. Andernfalls müssen die Beschäftigten im Voraus informiert werden, wenn die Entscheidung unternehmerisch motiviert ist.
Mauritische Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen. In Arbeitsverträgen können längere Kündigungsfristen vereinbart werden, die jedoch nicht weniger als 30 Tage betragen dürfen. Arbeitnehmer, die drei Jahre oder länger beschäftigt sind, haben Anspruch auf eine dreimonatige Kündigungsfrist.
Eine Abfindung ist nur im Falle einer unbegründeten (oder ausschließlich aus wirtschaftlichen Gründen erfolgten) Entlassung zu zahlen. Die Höhe beläuft sich auf drei Monatsgehälter für jedes Jahr, das der oder die Mitarbeiter:in für den Arbeitgeber tätig war.
Die Probezeit darf sich in Mauritius auf höchstens 12 Monate belaufen. Eine Mindestdauer gibt es nicht.