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Mitarbeiter:in in der Schweiz: Alles, was du wissen musst

Beitrag von Bruce Gilbert
17. Januar 2022
Bruce Gilbert

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Die Schweiz hat wesentlich mehr als Uhren, Schokolade und Käse zu bieten. Das Land in den Alpen hat eine der fortschrittlichsten dienstleistungsbasierten Volkswirtschaften der Welt mit hochqualifizierten, gut ausgebildeten und global vernetzten Arbeitskräften. Jedes Unternehmen, das offen für internationale Talente ist, findet hier hochqualifizierte Mitarbeiter:innen.

Dennoch gibt es auch einen großen Nachteil: Die Löhne und Lebensstandards im Land gehören zu den höchsten der Welt. Du benötigst ein starkes und weltweit wettbewerbsfähiges Benefitsprogramm sowie attraktive Gehälter, um erstklassige Mitarbeiter:innen anzuziehen.

Zusätzlich musst du sicherstellen, dass du alle Arbeitsgesetze in der Schweiz einhältst.

In diesem Artikel geht es um diese Themen:

  • Wie du Arbeitskräfte richtig einstufst und feststellst, ob sie Anspruch auf Benefits haben

  • Gesetzliche Zusatzleistungen in der Schweiz

  • Zusätzliche Benefits, mit denen du hochqualifizierte Talente anziehen, einstellen und binden kannst

  • Wie du im Zeitalter der Remote-Arbeit ein internationales Team aufbaust

Wer hat in der Schweiz Anspruch auf Zusatzleistungen?

In der Schweiz unterscheidet man zwischen Angestellten und selbständigen Auftragnehmer:innen. Angestellte haben ein Recht auf alle gesetzlichen Zusatzleistungen in der Schweiz, während Auftragnehmer:innen keinerlei Ansprüche haben.

Es ist wichtig, seine Teammitglieder richtig zu klassifizieren. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob du sie selbst als Angestellte oder Auftragnehmer:innen einstufst  –was gilt, entscheidet einzig und allein der Gesetzgeber. Wenn dir Fehler unterlaufen, läuft dein Unternehmen Gefahr, sich der Scheinselbstständigkeit schuldig zu machen. Und das kann Strafen und Geldbußen nach sich ziehen.

Wenn du dieses Konzept besser verstehen möchtest, lies unseren Leitfaden zum Thema Scheinselbstständigkeit.

Dass in der Schweiz keine Zusatzleistungen für Auftragnehmer:innen vorgeschrieben sind, sollte dich allerdings nicht daran hindern, ihnen attraktive Benefits anzubieten.

Insbesondere bei Remote-Arbeitskräften kannst du damit Vertrauen aufbauen und eine enge Bindung an dein Unternehmen schaffen. Du musst dennoch aufpassen, dass du durch die Art deiner Benefits nicht versehentlich eine Betriebsstätte gründest oder deine Auftragnehmer:innen wie Angestellte behandelst.

Mit wertorientierten Benefits wie bezahltem Urlaub, flexiblen Arbeitszeiten und Elternzeit bist du meist auf der sicheren Seite (mehr dazu in unserem Leitfaden zu Benefits für internationale Auftragnehmer:innen). Ein Employer of Record (EOR) wie Remote kann dich genauer beraten, um die Risiken der Beschäftigung in der Schweiz (oder einem anderen Land) so gering wie möglich zu halten.

Gesetzlich vorgeschriebene und übliche Benefits

Gesetzliche Benefits sind Ansprüche, zu deren Gewährung der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist. Weltweit übliche gesetzliche Benefits sind beispielsweise bezahlter Urlaub, Elternzeit, Arbeitsunfallversicherung oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Die Schweiz steht regelmäßig ganz oben auf der Liste der glücklichsten Länder der Welt und ist die Heimat einiger der bestbezahlten Arbeitskräfte Europas.

Das Land schreibt eine universelle Krankenversicherung, einen großzügigen Elternurlaub und eine Vielzahl weiterer Sozialleistungen vor. Die lange Geschichte des Schweizer Bankwesens, der Diplomatie und der internationalen Beziehungen hat dazu beigetragen, dass die Arbeitsstandards beeindruckend hoch sind.

Das bedeutet für dich: Du musst dich nicht nur um deine schweizerischen Arbeitskräfte kümmern, sondern ihnen auch überdurchschnittliche Benefits bieten, um dort auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

Urlaubsansprüche in der Schweiz

Ab einem Jahr Betriebszugehörigkeit haben Mitarbeiter:innen Anspruch auf mindestens vier Wochen voll bezahlten Urlaub pro Jahr. Für Mitarbeiter:innen bis 20 Jahre beträgt dieser Anspruch sogar fünf Wochen.

Außerdem können Unternehmen und ihre Belegschaft individuell oder kollektiv weitere Urlaubsansprüche aushandeln, wobei nicht genommener Urlaub nicht ausgezahlt werden kann.

Elternzeit in der Schweiz

Schwangere Mitarbeiterinnen haben Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Während dieser Zeit erhalten sie eine Lohnfortzahlung in Höhe von 80 % ihres normalen Lohns, maximal jedoch 196 CHF (204 €) pro Tag, d. h. rund 19.000 € für die gesamte Dauer des Mutterschutzes.

Väter haben innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub. Die Lohnfortzahlung entspricht der für Mütter – 80 % des Lohns und maximal 196 CHF pro Tag, also 2750 € gesamt.

Der Vaterschaftsurlaub kann innerhalb der sechs Monate beliebig aufgeteilt werden.

Eltern können bis zu 14 Wochen Erziehungsurlaub nehmen, um kranke oder schwer verletzte Kinder zu betreuen, wobei die Lohnfortzahlung von der Sozialversicherung übernommen wird. Außerdem steht Mitarbeiter:innen per Gesetz das Recht zu, sich jeweils drei Tagen am Stück (mit einer Obergrenze von zehn Tagen pro Jahr) frei zu nehmen, um kranke Kinder zu betreuen.

Altersvorsorge und Rentenbeiträge

Arbeitgeber mit einer Niederlassung in der Schweiz müssen für ihre Mitarbeiter:innen Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Die Steuersätze sind je nach Kanton unterschiedlich und reichen von 9,463 % in Genf bis zu 23,40 % in Zürich

Diese Beiträge umfassen Renten-, Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits- und Arbeitsunfallversicherungen.

Mindestlohn

Die Wähler und Wählerinnen der Schweiz haben wiederholt Versuche abgelehnt, einen föderalen Mindestlohn einzuführen. Die Löhne werden in der Regel durch Tarifverhandlungen festgelegt.

In den letzten zehn Jahren haben drei Schweizer Kantone dennoch Mindestlöhne eingeführt, die von 19 CHF (20 €) im Tessin bis zu 23 CHF (24 €) pro Stunde in Genf reichen. Das sind im Übrigen die höchsten der Welt.

Überstunden

Das schweizerische Arbeitsgesetz unterscheidet zwischen regulären Überstunden und sogenannter „Überzeit“. Überstunden sind alle zusätzlichen Arbeitsstunden, die über die vertraglich festgelegte Arbeitszeit hinausgehen. Sie sind dann relevant, wenn die maximale Arbeitszeit unter der staatlich vorgeschriebenen Höchstarbeitszeit von 45 - 50 Stunden pro Woche liegt.

Wenn eine Mitarbeiterin zum Beispiel einen Vertrag über 37 Wochenstunden hat, gilt jede darüber hinausgehende Arbeit als Überstunden, solange sie nicht die gesetzliche Höchstgrenze von 45 - 50 Stunden pro Woche überschreitet.

Überzeit bezeichnet hingegen die Arbeitszeit, die die vom Gesetzgeber vorgesehene Obergrenze überschreite.

Regelmäßige Überstunden und Überzeit müssen durch Freizeitausgleich oder einen Zuschlag von 25 % auf den vereinbarten Stundenlohn ausgeglichen werden.

Versicherungen

Alle Bürger:innen und Einwohner:innen des Alpenlandes sind per Gesetz dazu verpflichtet, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Wenn eine Person sich nicht selbst um ihren Versicherungsschutz kümmert, kann sie automatisch vom Staat einer Versicherung zugewiesen werden.

Darüber hinaus werden alle Angestellten über ihren Arbeitgeber gegen arbeitsbezogene und private Unfälle versichert.

Da Arbeitgeber nicht verpflichtet sind, eine Krankenversicherung anzubieten, kann dieser Benefit ein sehr attraktiver Anreiz für Kandidat:innen in der Schweiz sein.

Remote empfiehlt dir daher, eine Krankenversicherung in dein Angebot für die Schweiz aufzunehmen, damit du die besten Talente anziehen und halten kannst.

Attraktive zusätzliche Benefits für Mitarbeiter:innen in der Schweiz

Seit Jahrzehnten belegt die Schweiz Spitzenplätze in globalen Rankings für persönliche Entwicklung, Glück, Arbeitszufriedenheit und Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Auf einem so hart umkämpften Arbeitsmarkt macht die richtige Mischung aus Benefits und Vergünstigungen dich zu einem attraktiven Arbeitgeber.

Private Krankenversicherung

In der Schweiz müssen alle Bürger:innen und Einwohner:innen eine private Krankenversicherung abschließen.

Im Durchschnitt zahlen Mitarbeiter:innen ab 26 Jahren 396 CHF (412 €) pro Monat oder rund 5.000 € pro Jahr für ihre Krankenversicherung. Wenn du diese Beiträge bezuschusst, haben deine Mitarbeiter:innen am Ende des Monats mehr Netto vom Brutto. Das ist eine perfekte Strategie, um Abwanderung zu verhindern und dein Team langfristig zu binden.

Wettbewerbsfähige Gehälter

In der Schweiz leben die Spitzenverdiener:innen der Welt und hohe Gehälter sind der Standard.

Im Durchschnitt erwarten schweizerische Absolvent:innen ein Einstiegsgehalt von etwa 77.000 € pro Jahr. Das ist etwa das Doppelte des durchschnittlichen Einstiegsgehalts in den USA in Höhe von 40.153 $

Es gibt in der Schweiz kein Gesetz, das ein bestimmtes Gehalt vorschreibt. Aber erstklassige Bewerber:innen bekommst du nur, wenn du ein attraktives Angebot machen kannst.

Kostengünstige Benefits

Wenn du als kleineres Unternehmen ein zufriedenes Team aufbauen möchtest, findest du in unserem Benefits-Leitfaden für kleine Unternehmen preiswerte Möglichkeiten, deinen Mitarbeiter:innen Benefits anzubieten.

Wie in unserem Leitfaden zu Soft Benefits erläutert, erwarten viele Remote-Mitarbeiter:innen zusätzliche Benefits, die nicht unbedingt gesetzlich vorgeschrieben sind. Wenn du solche Zusatzleistungen anbietest, kannst du dich auf dem globalen Arbeitsmarkt als attraktiver weltweiter Arbeitgeber positionieren. Flexible Arbeitszeiten, Bereitstellung von Arbeitsmitteln, Zuschüsse für einen Co-Working Space und Mitgliedschaften in Fitnessstudios sind recht preiswerte Benefits, die in der Schweiz dennoch hoch im Kurs stehen.

Ausarbeitung eines wettbewerbsfähigen und rechtskonformen globalen Benefitspakets

Du brauchst eine Strategie, um wettbewerbsfähige internationale Benefits anzubieten, mit denen du Top-Talente anziehen kannst. Denke immer daran: Egal, wie viele zusätzliche Benefits du anbietest, wenn du keine international wettbewerbsfähigen Gehälter zahlst, wirst du kaum gute Mitarbeiter:innen anziehen.

Entwickle ein globales Benchmarking-System, damit du deinen Mitarbeiter:innen überall ein gutes Gehalt für ihre Branche zahlen kannst. Der Remote-Leitfaden zur Berechnung der Gesamtvergütung enthält eine Reihe von Vorgehensweisen, mit denen du faire und wettbewerbsfähige Angebote erstellen kannst.

Auf einem globalen Arbeitsmarkt reicht es nicht mehr aus, deinen Mitarbeiter:innen nur das Nötigste zu bieten. Remote kann dich dabei unterstützen, ein eigenes globales Benefitsprogramm zu erstellen, mit dem du weltweit Talente anziehst, die zu deinem Unternehmen passen.

Benefits für internationale Mitarbeiter:innen festlegen und verwalten

Ein Partner für die weltweite Beschäftigung kann die zeitaufwändigen manuellen Abläufe der internationalen Personalverwaltung für dich automatisieren. Ein Employer of Record (EOR) wie Remote kümmert sich um die komplizierten Compliance-Anforderungen, damit du dich auf das Wachstum deines Unternehmens konzentrieren kannst.

Mit Remote als globalem EOR kannst du dein Team mühelos über die eigenen Landesgrenzen hinaus vergrößern.

Unser HR-Team hat Spezialist:innen auf allen Kontinenten vor Ort. Unsere lokalen Expert:innen stellen für dich lokal relevante Gehaltspakete zusammen, die mehr als nur die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen. Wir helfen dir, die besten globalen Talente zu finden, zu gewinnen und zu halten.

Wann ist ein Employer of Record die beste Wahl?

Ein EOR kann dich bei allen Fragen rund um dein globales Wachstum unterstützen. Remotes EOR-Service umfasst die Unterstützung durch eigene lokale Expert:innen mit den nötigen Informationen, um wettbewerbsfähige Benefits in der Schweiz und anderen Ländern anzubieten.

Diese Partnerschaft bildet auch eine solide Grundlage für die Entwicklung rechtskonformer Arbeitsverträge und HR-Prozesse im großen Maßstab.

Wir haben bereits einen allgemeinen Leitfaden darüber verfasst, wann du mit einem Employer of Record arbeiten solltest. In einigen besonderen Fällen hilft dir ein EOR, deine Kosten, den Zeitaufwand und dein Risiko sofort zu vermindern:

  • Erstellung eines rechtskonformen Arbeitsvertrags für neue Mitarbeiter:innen

  • Erstellung eines überzeugenden lokalen oder globalen Vergütungs- und Benefitspakets

  • Verwaltung von Benefits für Neueinstellungen unter Einhaltung aller lokalen Arbeitsgesetze

  • Kündigung von Mitarbeiter:innen unter Einhaltung der im jeweiligen Land geltenden Regelungen

  • Schutz des geistigen Eigentums, das von Remote-Mitarbeiter:innen generiert wird, darunter auch Patente

Ein Employer of Record wie Remote kümmert sich um die komplizierten Aspekte des internationalen Personalwesens. Erfahre mehr dazu, wie wir bei Remote die Einstellung in der Schweiz vereinfachen und dich dabei unterstützen können, ein engagiertes, motiviertes und leistungsfähiges globales Team aufzubauen.

Lade dir unseren Leitfaden für globale Benefits herunter, um ein weltweit attraktiver Arbeitgeber zu werden

Die Personalexpert:innen von Remote teilen praktische Tipps, wie du attraktive und rechtskonforme Benefitsprogramme in anderen Ländern auflegst, um die besten Leute zu gewinnen und zu halten.

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