So einfach beschäftigst und bezahlst du Mitarbeiter:innen in

Vereinigte Arabische Emirate
united-arab-emirates flag

Die Einstellung von Mitarbeiter:innen in Vereinigte Arabische Emirate muss nicht kompliziert sein. Wir übernehmen für dein Team in Vereinigte Arabische Emirate die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.

In diesem Land verfügbare Dienstleistungen:
Employer of RecordContractor ManagementPayroll
  • Hauptstadt

    Abu Dhabi

  • Währung

    VAE-Dirham (د.إ, AED)

  • Sprachen

    Arabisch

  • Bevölkerung

    9,890,400

In diesem Land verfügbare Dienstleistungen:
Employer of RecordContractor ManagementPayroll
Abu Dhabi skyline

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Beendigung des Prozesses

Arbeitsverträge können nur unter den im emiratischen Arbeitsgesetz festgelegten Bedingungen gekündigt werden, und die zuständigen Behörden müssen entsprechend informiert werden.

Kündigungsfrist

Die Mindestkündigungsfrist beträgt 1 Monat. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt maximal 3 Monate.

Während der Probezeit kann jede Partei das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen kündigen.

Abgangsentschädigung

Beschäftigte, die mindestens ein Jahr beschäftigt sind, haben Anspruch auf 21 Arbeitstage Lohn für jedes Jahr der Beschäftigung und 30 Tage Lohn für jedes weitere Jahr, höchstens jedoch zwei Jahreslöhne.

Bewährungszeiten

Die Probezeit eines Arbeitnehmers in den Vereinigten Arabischen Emiraten darf sechs Monate nicht überschreiten.