El Salvador
Die Einstellung von Mitarbeiter:innen in El Salvador muss nicht kompliziert sein. Wir übernehmen für dein Team in El Salvador die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.
- Hauptstadt
San Salvador
- Währung
US-Dollar ($, USD)
- Sprachen
Spanisch
- Bevölkerung
6,420,746
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Ablauf einer Kündigung
Grundsätzlich können Arbeitgeber ein Beschäftigungsverhältnis ohne Angabe von Gründen beenden – vorausgesetzt, sie halten die Kündigungsfrist ein und zahlen die vorgeschriebene Abfindung. Dies gilt allerdings nur für reguläre Mitarbeiter:innen, denn während der Probezeit kann das Beschäftigungsverhältnis jederzeit beendet werden.
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist hängt in El Salvador von der Beschäftigungsdauer und vom Kündigungsgrund ab. In den ersten 2 Jahren gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist. Es besteht die Möglichkeit, eine bestimmte Kündigungsfrist mittels Tarifvertrag, d. h. durch eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und seinen Mitarbeiter:innen, festzulegen.
Abfindung
Laut salvadorianischem Recht ist neben der Beschäftigungsdauer auch der Kündigungsgrund ausschlaggebend für die Höhe der Abfindung.
Bewährungszeiten
Probation periods are limited to 30 days.