Vereinigte Arabische Emirate
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- Hauptstadt
Abu Dhabi
- Währung
VAE-Dirham (د.إ, AED)
- Sprachen
Arabisch
- Bevölkerung
9,890,400
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Beendigung des Prozesses
Arbeitsverträge können nur unter den im emiratischen Arbeitsgesetz festgelegten Bedingungen gekündigt werden, und die zuständigen Behörden müssen entsprechend informiert werden.
Kündigungsfrist
Die Mindestkündigungsfrist beträgt 1 Monat. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt maximal 3 Monate.
Während der Probezeit kann jede Partei das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen kündigen.
Abgangsentschädigung
Beschäftigte, die mindestens ein Jahr beschäftigt sind, haben Anspruch auf 21 Arbeitstage Lohn für jedes Jahr der Beschäftigung und 30 Tage Lohn für jedes weitere Jahr, höchstens jedoch zwei Jahreslöhne.
Bewährungszeiten
Die Probezeit eines Arbeitnehmers in den Vereinigten Arabischen Emiraten darf sechs Monate nicht überschreiten.