Visa und Arbeitserlaubnisse 6 min

Arbeitsgenehmigungen und Visa in Luxemburg: Leitfaden für Arbeitgeber

Beitrag von Sally Flaxman
22. März 2024
Sally Flaxman

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Arbeitgeber, die Menschen auf der ganzen Welt einstellen, müssen sicherstellen, dass sie die Einwanderungsgesetze des jeweiligen Landes einhalten. Mit der Zunahme der Remote-Arbeit wollen einige Arbeitnehmer:innen digitale Nomad:innen werden oder dauerhaft im Ausland leben und arbeiten.

Für Unternehmen kann es eine Herausforderung sein, die örtlichen Visa- und Einwanderungsbestimmungen zu erfüllen, wenn sich ein Teammitglied entscheidet, ins Ausland zu ziehen. Wenn der oder die Mitarbeiter:in in Luxemburg arbeiten möchte, muss das Unternehmen sicherstellen, dass er oder sie über die richtigen Unterlagen verfügt, um legal in dem Land arbeiten zu können.

In diesem Artikel gehen wir auf die Anforderungen für Arbeitsvisa und Arbeitsgenehmigungen in Luxemburg, das Verfahren und die Voraussetzungen für die Beantragung ein. Wir erklären dir auch, wie ein globaler Personaldienstleister wie Remote den Umzug vereinfachen kann.

Wer ist berechtigt, in Luxemburg zu arbeiten?

Arbeitgeber sollten sich vergewissern, dass ihre Mitarbeiter:innen legal in dem Land arbeiten können, in dem sie arbeiten möchten.

In den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts benötigen Arbeitnehmer:innen aus der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) keine Arbeitserlaubnis bzw. kein Visum, um in Luxemburg zu arbeiten. 

Nicht-EU- oder EWR-Staatsangehörige müssen das richtige Visum und die richtige Arbeitsgenehmigung beantragen, wenn sie in das Land ziehen wollen. Sieh dir die Liste der Länder an, deren Bürger:innen ein Visum benötigen, um nach Luxemburg einzureisen und dort zu arbeiten. Nicht-EU-Bürger:innen können eine Blaue Karte EU beantragen, mit der sie nach Luxemburg einreisen und in dem Land arbeiten können.

Wie funktioniert die Blaue Karte der Europäischen Union?

Die Blaue Karte der Europäischen Union, auch bekannt als Blaue Karte EU, ist eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für Arbeitnehmer, die nicht aus der EU oder dem EWR stammen. 

Die Blaue Karte EU wird von 25 europäischen Ländern unterstützt, darunter auch Luxemburg. Sie ermöglicht hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen die Einreise in die EU zum Zwecke der Erwerbstätigkeit. Die antragstellenden Personen müssen über höhere Qualifikationen wie einen Hochschulabschluss, ein hohes Gehalt, Reisedokumente und einen bestehenden Arbeitsvertrag verfügen.

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Was sind die Voraussetzungen für ein Arbeitsvisum in Luxemburg?

Die Voraussetzungen für die Erteilung des Visums hängen von der Dauer des Aufenthalts und vom Herkunftsland der antragstellenden Person ab.

Wenn die Person aus einem Land kommt, in dem sie für die Einreise nach Luxemburg ein Visum benötigt, muss sie ein Arbeitsvisum beantragen.

EU-Bürger:innen, die ein Visum für drei Monate beantragen, müssen einen nationalen Personalausweis oder Reisepass vorweisen. Wenn sie länger als 90 Tage bleiben oder arbeiten wollen, müssen sie bestimmte Prozessedurchlaufen.

Nicht-EU-Bürger:innen, sogenannte Drittstaatsangehörige, die weniger als 90 Tage in Luxemburg arbeiten wollen, müssen eine Arbeitserlaubnis beantragen , wenn sie nicht befreit sind. Nicht-EU- und Nicht-EWR-Bürger:innen können entweder selbst eine Arbeitserlaubnis beantragen oder ihren Arbeitgeber mit der Beantragung beauftragen.

Um die Arbeitserlaubnis zu erhalten, müssen Drittstaatsangehörige einen gültigen Reisepass sowie ein Visum haben, wenn sie aus einem Land kommen, das auf der Liste der visumspflichtigen Länder steht. 

Visa können entweder für einen Kurzaufenthalt (Visum C) von 90 Tagen oder für einen Langzeitaufenthalt (Visum D) von über 90 Tagen ausgestellt werden.

Verfahren zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis für weniger als 90 Tage

Arbeitgeber müssen eine offene Stelle bei der Arbeitsagentur (ADEM) melden. Die ADEM prüft, ob die Stelle mit einem oder einer luxemburgischen Staatsbürger:in bzw. einem oder einer EU-Bürger:in besetzt werden kann. Wenn nicht, kann der Arbeitgeber einen Vertrag mit dem oder der Bewerber:in schließen und eine Bescheinigung anfordern, die ihm dieses Recht gewährt. Der Arbeitgeber unterrichtet dann das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten über die Beschäftigung.

Visumsanträge sollten zwischen sechs Monaten und 15 Tagen vor dem geplanten Besuch eingereicht werden. Mitarbeiter:innen schicken ihren Antrag auf Arbeitserlaubnis an die Direktion für Einwanderung des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten.

Die antragstellende Person muss:

  • ihre Identität und ihr Herkunftsland angeben

  • zwei aktuelle Fotos vorlegen

  • ein Einladungsschreiben für eine Geschäftsreise vorlegen

  • einen Nachweis über die nötigen Geldmittel vorlegen

  • eine Kopie ihres Reisepasses vorlegen

  • Kopien ihrer Abschlüsse oder anderer Qualifikationen vorlegen

  • ihren rechtskonformen Arbeitsvertrag vorlegen

  • die Originalbescheinigung der ADEM besitzen

  • für die Dauer des Besuchs eine Krankenversicherung besitzen

  • eine Vollmacht haben (falls zutreffend)

Das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten fällt seine Entscheidung normalerweise binnen drei Monaten. Ist bis dahin keine Antwort eingetroffen, wird davon ausgegangen, dass der Antrag abgelehnt wurde. Wird dem Antrag stattgegeben, kostet das Visum C 80 €.

Verfahren zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis für mehr als 90 Tage

Um ein Visum für einen längeren Arbeitsaufenthalt zu erhalten, müssen die Mitarbeiter:innen einen Reisepass haben, der frühestens 90 Tage nach Ablauf des Visums abläuft. Arbeitgeber müssen eine freie Stelle bei der ADEM melden.

Die antragstellenden Personen müssen zunächst eine „vorübergehende Aufenthaltserlaubnis“ bei der Generaldirektion für Einwanderung des luxemburgischen Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten beantragen. Nach Erhalt dieser Erlaubnis stellt die Person einen Antrag auf ein Langzeitvisum des Typs D.

Antragstellende Personen, die Angestellte sind und ein Visum des Typs D beantragen, müssen:

  • einen gültigen Reisepass besitzen

  • die Originalbescheinigung der ADEM besitzen

  • sich bei ihrer neuen Wohnsitzgemeinde in Luxemburg anmelden

  • sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen

  • einen Aufenthaltstitel beantragen

Der Arbeitgeber unterzeichnet einen datierten Arbeitsvertrag und meldet dem Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten den Beginn des Beschäftigungsverhältnisses innerhalb von drei Tagen nach dem ersten Arbeitstag. 

Wie funktioniert das Sponsoring von Arbeitsvisa in Luxemburg?

Damit Mitarbeiter:innen in Luxemburg arbeiten können, muss der Arbeitgeber das oben beschriebene Verfahren durchlaufen und unter anderem folgende Schritte unternehmen: 

  • eine offene Stelle melden

  • eine Bescheinigung anfordern, dass er berechtigt ist, den oder die Mitarbeiter:in legal zu beschäftigen 

  • die Behörden über den Beginn der Beschäftigung informieren

Für ein Langzeitvisum muss der Arbeitgeber diese Schritte durchlaufen. Es muss also jemanden geben, der als Sponsor auftritt, bevor das Visum genehmigt werden kann.

Die Beantragung eines Schengen-Visums in Luxemburg für antragstellende Personen aus der EU dauert in der Regel etwa 15 Tage. Die Bearbeitungszeit für einen Antrag auf ein Arbeitsvisum für Nicht-EU-Bürger:innen beträgt normalerweise 30 Tage.

Der oder die Arbeitnehmer:in kann nach Luxemburg umziehen und dort arbeiten, sobald er oder sie alle erforderlichen Arbeitsgenehmigungen und Visa erhalten hat.

Wenn du nach einer Möglichkeit suchst, diesen Prozess zu vereinfachen, kann dir Remote bei jedem Schritt helfen – bei der Prüfung der Voraussetzungen, bei Arbeitsgenehmigungen und Visa, beim Sponsoring, beim Onboarding und bei der Einhaltung der lokalen Einwanderungs- und Beschäftigungsgesetze.

Was sind die Visabestimmungen für digitale Nomad:innen in Luxemburg?

In Luxemburg gibt es derzeit kein spezielles Visum für digitale Nomad:innen. Wenn sie für kurze Zeit in Luxemburg arbeiten wollen, können sie ein Kurzzeitvisum des Typs C beantragen.

Um Arbeitnehmer:innen in Luxemburg legal zu beschäftigen, müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter:innen über ein entsprechendes Arbeitsvisum verfügen. Wenn du dich dafür entscheidest, internationale Arbeitskräfte einzustellen, um dein Team aufzuwerten, musst du ihnen auch dabei helfen, die richtigen Visa und Arbeitsgenehmigungen zu erhalten und die einwanderungsrechtlichen Vorschriften des Landes zu erfüllen, in dem sie eingestellt werden. 

Ein Umzug kann sowohl für Mitarbeiter:innen als auch für den Arbeitgeber ein stressiger Prozess sein. Wenn du auf der Suche nach einem einfachen und effizienten Weg bist, um den gesamten Einstellungs- und Einwanderungsprozess ohne großen Aufwand zu bewältigen, sieh dir doch die globalen HR-Dienste von Remote an.

Remote kann dir bei Benefits, Steuern, Compliance, internationaler Gehaltsabrechnung und Visa helfen. Während des Relocation-Prozesses stellt Remote außerdem sicher, dass die Unternehmen alle relevanten Einwanderungs- und Arbeitsgesetze einhalten. Konkret kann Remote dir helfen:

  • die Einwanderungs- und Visumsanforderungen zu erfüllen

  • bei internationalen Steuergesetzen den Durchblick zu behalten, wenn du Mitarbeiter:innen im Ausland beschäftigst

  • die Risiken einer ständigen Niederlassung zu vermeiden

  • die lokalen Arbeitsgesetze zu erfüllen

Wenn du mehr über den internationalen Umzug von Mitarbeiter:innen erfahren möchtest, lade den Relocation Guide von Remote herunter. Oder vereinbare einen Gesprächstermin mit unseren Mobilitätsspezialist:innen und lass dich beraten, wie du noch heute Mitarbeiter:innen in Luxemburg und anderen Ländern einstellen kannst!

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