Philippinen — 10 min
Du hast genug von festen Arbeitszeiten und willst endlich dein eigener Jefe sein?
Spanien ist ein Paradies für Selbstständige. Warmes Mittelmeerklima und ein hoher Lebensstandard – das sind nur zwei gute Gründe für Remote-Arbeitskräfte, Freelancer:innen und digitale Nomad:innen, sich in Spanien niederzulassen. Ob trubelige Metropolen wie Madrid oder Barcelona, eine historische Stadt in Andalusien oder angesagte Party-Hotspots auf den Balearen, Spanien hat für alle etwas zu bieten.
Doch bevor du loslegst, musst du dich über die rechtlichen Anforderungen der Selbstständigkeit informieren. Insbesondere solltest du Bescheid wissen, wie:
du dein Unternehmen in Spanien registrierst
Scheinselbstständigkeit vermeidest
rechtssichere Verträge erstellst, die dich als Freelancer:in schützen
Rechnungen an internationale Kunden stellst und Zahlungen erhältst
In diesem Artikel gehen wir auf all diese Themen ein, geben dir einen Überblick über deine Steuerpflichten als Freelancer:in und gehen auf einige wichtige Risiken und Verpflichtungen ein.
Zu Beginn müssen wir klären, wie Freelancer:innen in Spanien definiert werden.
Selbstständige Auftragnehmer:innen sind Arbeitskräfte, die gegen Bezahlung für eine andere Partei Dienstleistungen erbringen (oder ihr Produkte liefern). Sie werden aber anders als Angestellte eingestuft und haben üblicherweise keinen Anspruch auf Benefits wie bezahlten Urlaub, Krankheitstage oder einen Mindestlohn. Im Gegenzug genießen Freelancer:innen mehr Freiheit und Flexibilität.
Siehe auch: Selbstständig oder angestellt: Welches Modell passt zu dir?
Der Unterschied zwischen Angestellten und Freelancer:innen ist in der spanischen Gesetzgebung nicht eindeutig festgelegt. In der Praxis giltst du jedoch üblicherweise als selbstständige:r Auftragnehmer:in, wenn du:
deine Arbeitszeiten selbst festlegen und deinen Arbeitsort frei wählen kannst
du nicht weisungsgebunden bist und deine Leistungen ohne Aufsicht erbringst
über eigene Arbeitsmittel verfügst
gleichzeitig für mehrere Unternehmen arbeitest
dein Honorar selbst bestimmst
Arbeitsleistungen an Unterauftragnehmer:innen auslagern kannst
Ein wichtiger Punkt ist auch die richtige Klassifizierung, da Scheinselbstständigkeit hohe Strafen und Bußgelder nach sich ziehen kann.
Du willst als Freelancer:in in Spanien leben und arbeiten?
Dann beginnen wir mit dem Wichtigsten: der Frage, ob du ein Visum brauchst, und welche Kategorien der selbstständigen Arbeit es in Spanien gibt. Wenn du im Vorfeld über diese Dinge Bescheid weißt, kannst du besser entscheiden, wie du dich selbstständig machen möchtest, und dann schneller loslegen.
Nur, wenn du nicht kein:e Bürger:in eines EU- oder EWR-Staats oder der Schweiz bist. Es gibt zwei Arten von Visa: das Visum für selbstständig Erwerbstätige und das Visum für Telearbeiter:innen (digitale Nomad:innen).
Im Folgenden haben wir die wichtigsten Merkmale der beiden Visa für dich zusammengefasst.
Visum für selbstständig Erwerbstätige:
Dieses Visum ist für Personen gedacht, die als Freelancer:innen in Spanien arbeiten oder dort ihr eigenes Unternehmen gründen möchten. Dafür brauchst du Folgendes:
einen fundierten Businessplan
die für deine Tätigkeit nötigen Genehmigungen und Lizenzen
einen Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel, um deine Kosten zu decken
einen Nachweis über deine fachliche Qualifikation
Dieses Visum ist 90 Tage lang gültig.
Visum für Telearbeiter:innen (digitale Nomad:innen)
Dieses Visum eignet sich bestens für Nicht-EU- bzw. Nicht-EWR-Bürger:innen, die in Spanien leben und remote für ausländische Unternehmen arbeiten möchten. Hier die Einzelheiten:
Arbeitsverhältnis: Du darfst du nur für Unternehmen oder als Freelancer:in für Kunden mit Sitz außerhalb von Spanien arbeiten.
Geschäftsbeziehung: Du darfst für spanische Unternehmen arbeiten, deren Aufträge dürfen jedoch nur bis zu 20 % deines gesamten Arbeitsvolumens ausmachen. Arbeitnehmerähnliche Selbstständige dürfen also nur 20 % ihrer Leistungen für Kunden in Spanien erbringen. Der Großteil der Leistungen muss für ausländische Unternehmen erbracht werden.
Dieses Visum ist bis zu ein Jahr gültig.
Weitere Informationen zu den Visa-Anforderungen für Freelancer:innen in Spanien erhältst du in unserem detaillierten Leitfaden zu Arbeitsgenehmigungen und Visa in Spanien.
Personen, die einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, werden in Spanien in sechs Hauptgruppen eingeteilt. Für jede Gruppe gelten spezielle Registrierungs- und Steuerpflichten.
Hier ein kurzer Überblick:
Selbstständig Erwerbstätige (trabajadores autónomos): Das ist die häufigste Art der Selbstständigkeit in Spanien. Gemeint sind typische „autónomos“, also Einzelunternehmer:innen, die für sich selbst arbeiten. Dazu zählen beispielsweise Taxifahrer:innen, Friseur:innen, Künstler:innen oder Sportler:innen.
Freiberufler:innen (profesionales autónomos): Freiberufler:innen erbringen geistig-schöpferische oder technische Dienstleistungen und sind meist in regulierten Berufen tätig. Sie müssen üblicherweise Mitglied eins Berufsverbands sein. Zu dieser Gruppe gehören beispielsweise Ärzt:innen, Architekt:innen, Rechtsanwält:innen und Berater:innen.
Selbstständige Unternehmer:innen (autónomos societarios): Hierbei handelt es sich um selbstständig Erwerbstätige, die ein Unternehmen leiten, also auf Geschäftsführer:innen. Sie beschäftigen möglicherweise einige wenige Mitarbeiter:innen, halten aber üblicherweise die Mehrheit am Unternehmen und haben eine führende Funktion.
Selbstständige Mitarbeiter:innen (autónomos colaboradores): Diese Kategorie umfasst Familienmitglieder, die im Unternehmen des oder der selbstständig Erwerbstätigen arbeiten, darunter der Ehegatte oder die Ehegattin, Kinder sowie andere nahe Angehörige. Sie genießen ähnliche Rechte wie gewöhnliche Mitarbeiter:innen, jedoch im Rahmen eines Familienunternehmens.
Landwirtschaftlich tätige Selbstständige (autónomos agrarios): Die Angehörigen dieser Kategorie arbeiten in der Landwirtschaft und sind im Rahmen eines speziellen Sozialversicherungssystems versichert, dem sogenannten Sistema Especial para Trabajadores por Cuenta Propia Agrarios (SETA). Dazu zählen Landwirt:innen, Viehzüchter:innen und sonstige Landarbeiter:innen.
Wirtschaftlich abhängige Selbstständige (trabajadores autónomos económicamente dependientes, TRADE): In diese Kategorie fallen alle selbstständig Erwerbstätigen, die mindestens 75 % ihres Einkommens von einem einzigen Kunden beziehen. Sie dürfen weder Mitarbeiter:innen haben noch Teil ihrer Arbeit an andere Freelancer:innen auslagern und müssen einen Vertrag mit dem betreffenden Kunden abschließen, in dem ihr TRADE-Status ausdrücklich angeführt ist. In dieser Kategorie ist das Risiko der Scheinselbstständigkeit am höchsten, also sei hier besonders vorsichtig.
Bevor du als Freelancer:in in Spanien arbeiten kannst, musst du dich für eine Rechtsform entscheiden. Hier einige der beliebtesten Modelle:
Einzelunternehmer:in bzw. Freelancer:in (Empresario Individual (Autónomo)): Eine einfache Rechtsform, die sich gut für Auftragnehmer:innen eignet, die allein arbeiten. Du hast die volle Kontrolle über deine Tätigkeit, es gibt keine rechtliche Trennung zwischen dir (dem oder der Eigentümer:in) und dem Unternehmen. Das heißt auch, dass du persönlich für alle Schulden und Verbindlichkeiten haftest. Um einen Teil dieses Risikos abzufedern, kannst du dich als Unternehmer:in mit beschränkter Haftung (Emprendedor de Responsabilidad Limitada) selbstständig machen.
Einfache Kommanditgesellschaft (Sociedad Comanditaria Simple): Ein einfacher Gesellschaftsvertrag zwischen unbeschränkt und beschränkt haftenden Gesellschafter:innen (Komplementär:innen und Kommanditist:innen). Bei Komplementär:innen besteht keine rechtliche Trennung zwischen Person und Unternehmen, was bedeutet, dass sie persönlich mit ihrem Privatvermögen für alle Schulden und Verbindlichkeiten haften. Kommanditist:innen haften nur bis zur Höhe des Kapitals, das sie in das Unternehmen eingezahlt haben.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad de Responsabilidad Limitada): Eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit, die von dir als Einzelperson rechtlich getrennt ist. In den meisten Fällen werden Einnahmen und Verluste nicht dir persönlich, sondern der Gesellschaft zugerechnet. Das heißt, du haftest nur mit dem Kapital, das du in die Gesellschaft eingezahlt hast.
All diese Rechtsformen haben ihre Vor- und Nachteile. Die meisten Freelancer:innen entscheiden sich für ein Einzelunternehmen, da es einfach zu gründen und der Verwaltungsaufwand gering ist.
Wenn du einen freien Beruf ausübst, z. B. Recht, Medizin, Technik, kannst du deine Tätigkeit alternativ auch als Freiberufler:in (profesional autónomo) ausüben.
Egal ob Einzelunternehmer:in oder Freiberufler:in – da dein Unternehmen keine eigene Rechtspersönlichkeit hat, musst du es auch nicht ins Handelsregister eintragen. In beiden Fällen musst du aber die spanische Steuerbehörde (Agencia Tributaria) informieren, dass du ab jetzt als selbstständig Erwerbstätige:r Steuern abführst. Hierzu musst du das Formular „Modelo 037“ ausfüllen und (entweder online oder persönlich) einreichen. Dabei musst du die Gruppennummer angeben, der dein Unternehmen zugerechnet wird. Damit du auf die Online-Portale der spanischen Behörden zugreifen kannst, benötigst du außerdem eine elektronische Signatur (Cl@ve genannt).
Sobald dieser Schritt erledigt ist, hast du 30 Tage Zeit, um dich bei der spanischen Sozialversicherung für selbstständig Erwerbstätige (RETA) anzumelden. Für die Anmeldung füllst du einfach das Formular TA 0521 aus. Du musst Beiträge zur RETA zahlen, auch wenn du vorhast, in eine private Kranken- und Rentenversicherung einzuzahlen.
Als Freelancer:in bist du selbst für die Rechnungsstellung zuständig und müsst dich darum kümmern, bezahlt zu werden. Das bedeutet leider auch, dass du jede Rechnung einzeln erstellen und dich an die bevorzugte Zahlungsmethode jedes einzelnen Kunden anpassen musst. Das kann ziemlich ineffizient und zeitraubend sein.
Zumeist erfolgt die Zahlung durch eine der folgenden Methoden:
Überweisungen
Daueraufträge
Schecks
Geldtransfer
Virtuelle Wallets
Elektronische Zahlungsdienstleister (PayPal, Wise usw.)
Diese Zahlungsmethoden haben alle ihre Vor- und Nachteile. Bei Banküberweisungen oder Zahlungen über elektronische Zahlungsdienstleister kommt es beispielsweise kaum zu Verzögerungen. Je nach Bank und Anbieter können aber hohe Gebühren anfallen. Wenn du Kunden außerhalb von Spanien hast, ist der Zahlungsprozess möglicherweise noch komplizierter.
Alternativ kannst du auch auf eine vertrauenswürdige Lösung wie Remote setzen. Unsere Plattform bietet eine einfache, sichere und verlässliche Möglichkeit, schnell in Euro bezahlt zu werden, und das ohne versteckte Gebühren. Erfahre, welche Möglichkeiten unsere Plattform bietet.
Wer sich in Spanien selbstständig machen will, muss sich auch mit der Rechnungsstellung beschäftigen.
In Spanien muss jede Rechnung folgende Angaben enthalten:
Das Wort „Factura“, welches das Dokument als Rechnung kennzeichnet
Angaben zu deiner Person: deinen vollständigen Namen, Unternehmensname (falls zutreffend), Postanschrift, spanische Steuernummer (NIF) oder Identifikationsnummer für Ausländer:innen (NIE) und Kontaktdaten
Angaben des Kunden: vollständigen Namen, Unternehmensname (falls zutreffend), Steuernummer und Postanschrift
Rechnungsdatum und Rechnungsnummer
Datum der Leistungserbringung oder des Verkaufs
Beschreibung der bereitgestellten Waren oder der erbrachten Leistungen: Auflistung aller verkauften Produkte oder erbrachten Leistungen in einer eigenen Zeile. In jeder Zeile sind die Menge und der Stückpreis vor Steuern anzugeben.
Beträge: Gesamtbetrag vor Steuern, Mehrwertsteuersatz und -höhe, zu zahlender Gesamtbetrag (inklusive Steuern)
Zahlungsbedingungen: Zahlungsziel und Zahlungsmethode
Rechtliche Hinweise: Verpflichtende Angaben wie beispielsweise Zuschläge für verspätete Zahlungen
Klingt kompliziert? Ist es aber nicht. Im Internet findest du zahlreiche Musterrechnungen und mithilfe von Remote kannst du von überall aus Rechnungen erstellen und direkt an deine Kunden senden.
Als Freelancer:in musst du deine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge selbst abführen. In Spanien gilt ein progressiver Einkommensteuersatz zwischen 19 % und 47 %, der von der Höhe deiner Einnahmen abhängt. Je nach deinem Wohnort kann dieser Steuersatz leicht unterschiedlich sein.
Als „autónomo“ – das heißt, als Einzelunternehmer:in oder Freiberufler:in – zahlst du Einkommensteuer auf den Gewinn deines Unternehmens. Du musst also keine gesonderte Steuererklärung abgeben und keine Körperschaftssteuern zahlen.
Du bist jedoch verpflichtet, deine Einnahmen und Ausgaben vierteljährlich mithilfe des Formulars „Modelo 130“ zu melden und jedes Jahr im Januar eine zusammenfassende Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben zu übermitteln. Außerdem musst du jeden Februar eine Zusammenfassung deiner Geschäftsbeziehungen einreichen (Formular „Modelo 347“) und einmal jährlich zwischen April und Juni deine persönliche Einkommensteuererklärung abgeben. Falls du Mitarbeiter:innen beschäftigst oder für Kunden außerhalb von Spanien tätig bist, musst du möglicherweise zusätzliche Formulare einreichen.
Du bist auch verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. Die Zahlung mit der Registrierung bei der RETA automatisch eingerichtet. Die spanische Regierung hat das Sozialversicherungssystem für selbstständig Erwerbstätige erst kürzlich überarbeitet. Anstelle einer monatlichen Pauschale sind die Beiträge nun nach der Höhe der Einnahmen gestaffelt. Die Änderungen sollen bis 2031 schrittweise umgesetzt werden. Bis dahin wird sich die genaue Beitragshöhe wahrscheinlich noch mehrmals ändern. Im Jahr 2024 beläuft sich der jährliche Mindestbeitrag auf 735,29 € und der Höchstbeitrag auf 4.720,50 €.
Zum Abschluss des Steuerthemas noch eine gute Nachricht: Du kannst für verschiedene Betriebsausgaben steuerliche Abzüge geltend machen, darunter:
Betriebs- und Versorgungskosten
Kosten für das Homeoffice (wie im Formular „Modelo 037“ angeführt)
Kosten für Geschäftsräume (einschließlich Miet- oder Hypothekenzahlungen)
Geschäftsessen
Arbeitsmittel
Marketing und Werbung
Schulungen und Weiterbildung
Geschäftsreisen
In Spanien müssen selbstständig Erwerbstätige unabhängig von der Höhe ihrer Einnahmen die Umsatzsteuer berechnen und abführen. In der Praxis bedeutet das, dass du deinen Kunden die Umsatzsteuer in Rechnung stellst und diese dann an die spanischen Behörden abführst. Die Steuererklärung ist ähnlich wie für die Einkommensteuer: eine vierteljährliche Umsatzsteuererklärung (mit dem Formular „Modelo 303“) sowie eine jährliche Erklärung (mit dem Formular „Modelo 390“).
Für die meisten Waren und Dienstleistungen fällt in Spanien ein Umsatzsteuersatz von 21 % an, in manchen Fällen gilt aber auch ein ermäßigter Satz von 10 % oder 4 %. Einige wenige Waren und Dienstleistungen sind von der Umsatzsteuer befreit.
Als Einzelunternehmer:in haftest du persönlich für deine Finanz- und Steuerschulden. Das bedeutet, dass du etwaige Schulden deines Unternehmens mit deinem Privatvermögen begleichen musst. Zur Verringerung dieses Risikos schließen viele Freelancer:innen eine Haftpflichtversicherung ab.
Auch bei Vereinbarungen mit deinen Kunden solltest du dich rechtlich absichern. Unsere Rechtsexpert:innen können dir rechtssichere Vertragsvorlagen für Kunden in Spanien und im Ausland zur Verfügung stellen.
Als Einzelunternehmer:in musst du keinen Jahresabschluss veröffentlichen. Achte aber dennoch darauf, genaue Aufzeichnungen zu führen und alle relevanten Unterlagen wie Rechnungen an Kunden oder Kaufbelege aufzubewahren. So sparst du nicht nur Zeit bei der Steuererklärung, sondern behältst auch den Überblick über die Finanzen deines Unternehmens.
Falls du deine Finanzen nicht selbst mit einer Buchhaltungssoftware verwalten willst, kannst du auch eine:n Buchhalter:in damit beauftragen.
Überlege dir auch, ob du nicht ein geschäftliches Bankkonto eröffnen solltest. Das ist zwar nicht vorgeschrieben, kann aber sinnvoll sein, um deine private und geschäftlichen Finanzen zu trennen.
Wie bereits erwähnt, werden Auftragnehmer:innen anders behandelt als Mitarbeiter:innen. Sie haben nicht die gleichen Benefits wie Mitarbeiter:innen und sind vom Gesetz nicht so umfassend geschützt wie sie.
Manche Unternehmen stufen ihre Mitarbeiter:innen absichtlich als Auftragnehmer:innen ein, um Kosten zu sparen und ihre Verpflichtungen zu umgehen. Gelegentlich erfolgt die Falschklassifizierung aber auch unbeabsichtigt. In beiden Fällen drohen dir und deinem Kunden hohe Strafen und Bußgelder oder kostspielige Rechtsstreitigkeiten.
Am besten sorgst du gemeinsam mit deinen Kunden dafür, dass es gar nicht erst so weit kommt. Besprich deine Rolle und deine Aufgaben mit deinen Kunden und überprüfe euer Arbeitsverhältnis regelmäßig.
Sollte sich das im Laufe der Zeit ändern und du stärker in das Unternehmen eines Kunden eingebunden sein, kannst du ihn bitten, dich offiziell einzustellen.
Gehe diese Checkliste durch, um zu ermitteln, ob du eine Person, die für dich arbeitet, als Mitarbeiter:in oder Auftragnehmer:in klassifizieren musst.
Bring das Thema zur Sprache und betrachte gemeinsam mit deinem Kunden sorgfältig die Risiken und Vorteile eines Anstellungsverhältnisses. Gehe dabei unbedingt auch auf die Vorteile für deinen Kunden ein.
Lösungen von Drittanbietern wie Remote können den Übergang für beide Parteien erleichtern. Als Anbieter globaler Personaldienstleistungen übernehmen wir zentrale HR-Aufgaben wie die Gehaltsabrechnung und Verwaltung von Benefits, damit du und dein Kunde in Spanien rechtlich auf der sicheren Seite seid.
Es kann sehr bereichernd sein, mit Freelancer:innen in Spanien zusammenzuarbeiten, egal ob vor Ort oder remote. Hier einige Tipps, damit die Zusammenarbeit reibungslos abläuft:
Falls sich dein Unternehmen nicht in Europa befindet, denk daran, dass in Spanien die Mitteleuropäische Zeit (MEZ) gilt, und passe Gesprächstermine gegebenenfalls entsprechend an.
Beachte auch die verschiedenen lokalen Feier- und Festtage. Deine Auftragnehmer:innen werden sich dann wahrscheinlich frei nehmen wollen.
Spanierinnen und Spaniern sind persönliche Beziehungen sehr wichtig. Plane genügend Zeit für etwas Smalltalk ein, bevor du Geschäftliches besprichst.
In welcher Sprache kommunizierst du am besten mit deinen spanischen Freelancer:innen?
Das kommt ganz darauf an.
Viele Spanier:innen haben gute Englischkenntnisse. Als internationales Unternehmen kannst du also vermutlich problemlos mit ihnen kommunizieren. Wenn du als Freelancer:in gemeinsam für ein spanisches Unternehmen arbeitest, sieht die Sache etwas anders aus. Du musst die Sprache nicht fließend beherrschen, aber einige Grundkenntnisse können dir viele Türen öffnen.
Egal, welche Sprache du sprichst, Höflichkeit wird immer geschätzt. Sei zu Beginn am besten etwas formeller. Sobald du deine Kolleg:innen besser kennst, kannst du auch ungezwungener kommunizieren.
Flexibilität und eine gute Work-Life-Balance haben in Spanien einen hohen Stellenwert. Deshalb gibt es bei Deadlines und Terminen üblicherweise etwas Spielraum. Dennoch ist Pünktlichkeit wichtig, also komm nicht (all) zu spät!
Business Meetings sind in Spanien meistens etwas entspannter und informeller als in anderen Ländern. Das kann erstmal etwas ungewohnt sein. Geschäftstermine finden auch gerne mal außerhalb von Sitzungsräumen statt, zum Beispiel beim Mittagessen oder bei einer Tasse Kaffee. Haben wir schon erwähnt, dass Spanier:innen persönliche Beziehungen sehr schätzen?
Es gibt einiges zu beachten, wenn du dich in Spanien selbstständig machst. Remote hilft dir dabei, die verschiedenen Herausforderungen zu bewältigen, damit du dich voll auf deine Arbeit und Kundenbeziehungen konzentrieren kannst. So unterstützen wir dich:
Viele Kunden haben ihre eigenen Rechnungs-, Genehmigungs- und Zahlungssysteme. Das kann ziemlich kompliziert und zeitraubend sein. Bei der manuellen Verwaltung von Rechnungen und Zahlungen wiederum kommt es häufiger zu Fehlern und Verzögerungen und häufig werden auch Gebühren fällig.
Über das sichere, übersichtliche Dashboard von Remote kannst du deine Rechnungen einfach verwalten und internationale Zahlungen effizient und kostengünstig abwickeln. Außerdem kannst du dich über unsere Plattform problemlos und ohne versteckte Gebühren in Euro bezahlen lassen.
Bei der Ausarbeitung von Vereinbarungen und Verträgen für deine Kunden besteht immer ein gewisses Risiko, gegen örtliche Arbeitsgesetze zu verstoßen – insbesondere bei der Zusammenarbeit mit internationalen Kunden. Remote bietet dir lokalisierte, auf die spanischen Gesetze zu geschnittene Verträge, damit du immer alle Vorschriften einhältst. Unsere Rechtsexpert:innen beraten dich auch bei komplexen Angelegenheiten wie der Klassifizierung von Arbeitnehmer:innen oder dem Schutz des geistigen Eigentums.
Du bist es leid, deine Rechnungen anhand von Excel-Tabellen oder anderen manuellen Tools zu erstellen? Mit Remote kannst du alles präzise automatisieren und viel Zeit sparen. Auf unserer Plattform kannst du Rechnungen erstellen und zur Genehmigung einreichen und kannst auch in deiner lokalen Währung bezahlt werden – mit nur einem einzigen Tool.
Steuern und Abgaben sind ein sehr komplexes Thema. Remote stellt anhand deiner Rechnungen und eingegangenen Zahlungen alle nötigen Einkommensdaten für dich zusammen, damit du deine Steuerangelegenheiten schnell und effizient erledigen kannst.
Es ist sehr befreiend, im eigenen Tempo für sich selbst zu arbeiten. Doch der damit einhergehende Verwaltungsaufwand kann schnell von dem ablenken, was wirklich wichtig ist: deinen Kunden helfen, großartige Arbeit leisten und bezahlt werden.
Mit einer stabilen, bewährten Plattform wie Remote hast du diese Pflichten schnell erledigt, sodass du dich voll und ganz auf deine eigentliche Arbeit konzentrieren kannst. Mit unserer Plattform kannst du:
Gebühren von Drittanbietern und Verzögerungen bei internationalen Zahlungen vermeiden
Rechtssichere Verträge für Kunden in Spanien und in anderen Ländern erstellen
Die Rechnungsverwaltung verbessern und manuelle Vorgänge automatisieren
Lokale Arbeitsgesetze einhalten
Unsere Plattform erleichtert dir die ersten Schritte als Freelancer:in.Erfahre mehr darüber, wie du mit uns Zeit und Ressourcen sparst.
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