Verwaltung von Auftragnehmer:innen 26 min

Expertenleitfaden zur Bezahlung internationaler Auftragnehmer:innen

Beitrag von Pedro Barros
12. Juli 2024
Pedro Barros

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Sind die Zahlungsmodalitäten und -bedingungen in der Vereinbarung festgelegt?

Schließe stets eine rechtsgültige Vereinbarung ab, bevor du Aufträge an neue Auftragnehmer:innen vergibst. Neben dem Arbeitsumfang, dem Honorar und den Zahlungszyklen sollte die Vereinbarung auch Angaben zum Schutz des geistigen Eigentums enthalten (u. a. wem das produzierte Werk gehört).

Der Vertrag muss folgende Angaben zur Zahlung enthalten:

  • das vereinbarte Honorar/oder den vereinbarten Pauschalpreis

  • wie der Zahlungsbetrag berechnet wird (z. B. pro geleisteter Arbeitsstunde, pro Arbeitstag, pro abgeschlossener Projektphase usw.)

  • wie die Zahlung erfolgt (z. B. voller Betrag bei Fertigstellung, jeweils monatlich, Anzahlung vor Beginn der Leistung usw.)

  • in welcher Währung die Zahlung geleistet wird

  • die Zahlungsmethode (z. B. mittels Banküberweisung, mit einer speziellen App usw.)

Dadurch vermeidest du Chaos und Diskussionen.

Für internationale Auftragnehmer:innen muss die Vereinbarung eventuell auch Bestimmungen enthalten, die von der lokalen Gesetzgebung vorgeschrieben sind.

Du kannst natürlich eine lokale Anwaltskanzlei mit der Erstellung oder Überprüfung dieser Vereinbarungen beauftragen. Das kann aber kostspielig und zeitaufwändig sein. Oder du lässt diese Arbeit einfach von Remotes internen Expert:innen vor Ort erledigen.

Ist das Onboarding abgeschlossen?

Wenn du straffe, länderspezifische Onboarding-Prozesse einführst, ist die Bezahlung von Auftragnehmer:innen später viel einfacher.

Bei neuen Auftragnehmer:innen ist das Onboarding zwar im Allgemeinen mit weniger Aufwand verbunden als bei neuen Mitarbeiter:innen. Du musst aber trotzdem alle nötigen Unterlagen erstellen und Informationen wie Bank- und Kontaktdaten erfassen. Warte lieber nicht bis zum Zahlungstermin, um alle Unterlagen und Unterschriften zusammenzutragen. Die Zahlungsabwicklung ist für beide Parteien angenehmer, wenn das bereits beim Onboarding geschieht.

Wie soll ich meine Auftragnehmer:innen bezahlen?

Mitarbeiter:innen werden üblicherweise anhand der Gehaltsabrechnung bezahlt, die einmal im Monat intern oder extern erstellt wird. Dabei werden bereits alle fälligen Steuern und Abgaben berechnet und bei Bedarf einbehalten. Anschließend wird das Nettogehalt auf das Bankkonto der jeweiligen Mitarbeiter:innen überwiesen.

Keine große Sache, nicht wahr?

Die Bezahlung von Auftragnehmer:innen läuft anders ab. Als Selbstständige stellen sie die geleistete Arbeitszeit oder die erbrachte Leistung in Rechnung. Sie berechnen dafür z. B. einen Stunden- oder Tagessatz, eine Projektpauschale oder was auch immer ihr vereinbart habt.

Der Unterschied zur Zahlung einer beliebigen anderen Rechnung besteht darin, dass Auftragnehmer:innen auf die pünktliche, korrekte Bezahlung angewiesen sind – wie Mitarbeiter:innen auf die Auszahlung des Gehalts.

Du brauchst also eine zuverlässige, effiziente Plattform, über die du Rechnungen erhalten, verwalten und bezahlen kannst.

Es gibt drei grundlegende Möglichkeiten:

Ein hauseigenes System zur Bezahlung von Auftragnehmer:innen

Die erste Möglichkeit ist, die Bezahlung unternehmensintern abzuwickeln. Dabei wirst du wahrscheinlich viele Daten manuell eintragen müssen. Abgesehen von der Fehleranfälligkeit dieser Methode kann es vorkommen, dass E-Mails verloren gehen.

Außerdem musst du dich regelmäßig über die inländischen und internationalen Gesetze informieren, die für deine Auftragnehmer:innen gelten, und dafür sorgen, dass deine Auftragnehmer:innen rechtzeitig und in der richtigen Währung bezahlt werden.

In manchen Ländern muss die Bezahlung zudem über staatlich zugelassene Banken erfolgen. Nicht zuletzt kann es bei der internen Verwaltung der Auftragnehmer:innen vorkommen, dass du bestimmte Steuern abführen oder Abzüge vornehmen musst, obwohl die Auftragnehmer:innen üblicherweise selbst für ihre Steuern verantwortlich sind.

Eine digitale Bezahllösung

Wenn es dir nichts ausmacht, Rechnungsstellung und Zahlung getrennt zu verwalten, kannst du auf Zahlungsmethoden wie PayPal, Banküberweisungen oder elektronische Überweisungen setzen.

Die Skalierung dieser Lösungen ist aber sehr ressourcenintensiv und nicht alle Länder nehmen diese Zahlungsmethoden an.

Mit dem kostenlosen Contractor Payout Explorer von Remote, kannst du prüfen, ob diese Vorgehensweise praktikabel wäre. Das Tool zeigt dir:

  • in welchen Währungen du deine Auftragnehmer:innen bezahlen kannst

  • mit welchen Methoden die Auftragnehmer:innen die Zahlungen empfangen können (über Wise, Stripe und Connect)

  • wie schnell die Zahlungen zu den Empfänger:innen gelangen

Ein Tool für die Verwaltung von Auftragnehmer:innen

Wiederkehrende Rechnungen anlegen, Steuerformulare generieren, Zahlungen leisten – mit einer Plattform für die Verwaltung von Auftragnehmer:innen kannst du all das an einem Ort erledigen.

Auf der Plattform kannst du dich auch über diverse gesetzliche Pflichten gegenüber Auftragnehmer:innen und ihre Klassifizierung informieren.

Egal wie viele Auftragnehmer:innen du verwalten und wie viele Zahlungen du abwickeln musst: effizienter als mit so einer Plattform geht es nicht.

link to Internationale Auftragnehmer:innen oder Mitarbeiter:innen – Vor- und Nachteile

Internationale Auftragnehmer:innen oder Mitarbeiter:innen – Vor- und Nachteile

Was sind die Vor- und Nachteile von selbstständigen internationalen Auftragnehmer:innen im Vergleich zur Festanstellung von Mitarbeiter:innen? Remotes Leitfaden zu den Vor- und Nachteilen gibt Aufschluss.

Arbeitnehmerähnliche Selbstständige sind eine hervorragende Möglichkeit, mit Spitzentalenten zusammenzuarbeiten und dein Unternehmen schnell wachsen lassen.

Dennoch bereitet die Bezahlung oft Kopfzerbrechen – vor allem, wenn dein Team auf der ganzen Welt verteilt ist. Also, was tun? Das Wichtigste sind solide Zahlungsprozesse und eine gute Kenntnis der einschlägigen Vorschriften in den Ländern der Selbstständigen. 

In diesem Artikel erfährst du, wie du Auftragnehmer:innen schnell, einfach und vor allem sicher bezahlen kannst, damit unnötige Probleme gar nicht erst auftreten.

Legen wir los.

Wie bezahle ich meine arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen?

Auf den ersten Blick ist der Zahlungsprozess relativ einfach:

  1. Du legst in einer Vereinbarung das Honorar und die Zahlungsmodalitäten eindeutig fest.

  2. Der oder die Auftragnehmer:in erbringt die Leistung wie vereinbart.

  3. Er oder sie stellt eine Rechnung für die erbrachte Leistung.

  4. Du bezahlst die Rechnung mit der vereinbarten Methode.

Das hört sich recht unkompliziert an. Für alle diese Schritte musst du aber Steuern, Vorschriften und viele weitere Dinge berücksichtigt, insbesondere für internationale Auftragnehmer:innen. Damit werden wir uns in der Folge noch näher beschäftigen.

Wann bezahle ich meine Auftragnehmer:innen?

Du solltest die Zahlungsbedingungen im Vorfeld besprechen und in der Vereinbarung mit deinen Auftragnehmer:innen festlegen. Dabei ist Flexibilität gefragt, weil unterschiedliche Auftragnehmer:innen auch andere Zahlungsbedingungen haben.

Bei längerfristigen Vereinbarungen möchten Auftragnehmer:innen häufig wöchentlich, alle zwei Wochen oder monatlich bezahlt werden. In solchen Fällen legt ihr am besten fest, an welchem Tag die Zahlung erfolgen soll (z. B. am letzten Dienstag des Monats).

Engagierst du ein:e Auftragnehmer:in für ein einmaliges Projekt, könnt ihr ein genaues Zahlungsziel vereinbaren (z. B. in drei Monaten). Eine sofortige Bezahlung nach Erbringung der Leistung ist ebenfalls denkbar.

Feste Regeln gibt es dabei keine, es kommt allein darauf an, was ihr vereinbart. Egal, worauf ihr euch einigt, die Zahlungsfrist solltet ihr auf jeden Fall schriftlich festhalten.

Wichtige Vorarbeiten

Je besser du vorbereitet bist, desto schneller kannst du deine Auftragnehmer:innen später bezahlen.

Ermittle am besten schon während der Vertragsverhandlungen, welche Schwierigkeiten auftreten könnten. So hast du alles erledigt, wenn deine Auftragnehmer:innen ihre Leistung erbracht haben und bezahlt werden möchten.

Damit alles glatt läuft, solltest du Folgendes klären, bevor du eine Zahlung leistest:

Ist der oder die Auftragnehmer:in korrekt eingestuft?

Je nach Land werden Auftragnehmer:innen und Mitarbeiter:innen anders klassifiziert. Im Gegensatz zu Auftragnehmer:innen haben Mitarbeiter:innen üblicherweise Anspruch auf Benefits und genießen einen gewissen Schutz.

Im Gegenzug müssen sie sich an die Regeln und Praktiken des Arbeitgebers halten, während Auftragnehmer:innen freier und flexibler sind.

Das ist ein entscheidender Unterschied, den du unbedingt kennen musst, um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden.

Scheinselbstständigkeit entsteht zum Beispiel, wenn du Auftragnehmer:innen Benefits bietest oder ihnen Boni auszahlst. Diese Vorteile sind nämlich ein typisches Merkmal von Arbeitsverhältnissen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmer:innen, nicht für Beziehungen zwischen Auftragnehmer:innen und Kunden.

Jedes Land hat eigene Vorgaben, wie Auftragnehmer:innen von Mitarbeiter:innen zu unterscheiden sind. Ganz allgemein gilt aber, dass Auftragnehmer:innen:

  • frei über ihre Zeit verfügen und ihre Arbeit selbst einteilen können

  • Leistungen für andere Unternehmen erbringen (können)

  • ihre Tarife selbst festlegen können

  • über ihre eigenen Arbeitsmittel verfügen

  • nicht in dein Unternehmen und die betrieblichen Abläufe eingebunden sein (also z. B. keine interne E-Mail-Adresse haben)

  • bei Bedarf Arbeitsleistungen an Unterauftragnehmer:innen auslagern können

  • ihre Leistungen ohne spezielle Anweisungen und Aufsicht erbringen können

Ist dies nicht der Fall (z. B. weil du die Arbeitszeiten festlegst), drängst du deine Auftragnehmer:innen – möglicherweise unbeabsichtigt – in die Scheinselbstständigkeit. Neben Nachzahlungen von Steuern und Sozialabgaben erwarten dich unter Umständen zusätzliche Geldbußen und Strafen. Auch ein Imageschaden ist nicht auszuschließen.

Überprüfe deine Arbeitsverhältnisse daher regelmäßig, um sicherzustellen, dass deine Auftragnehmer:innen richtig klassifiziert sind und bleiben.

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