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Kapitalbeteiligungen wie ESOPs und Aktienoptionen sind ein wirksames Instrument, um wichtige Leistungsträger:innen für dein Unternehmen zu gewinnen und zu halten. Aber wenn diese Mitarbeiter:innen im Ausland leben und arbeiten, wird es etwas kompliziert.
Damit dein internationales Team bestmöglich von Aktienoptionen profitieren kann, bedarf es einer sorgfältig geplanten und umgesetzten Strategie. Es gibt verschiedene Faktoren zu beachten, etwa wo deine Mitarbeiter:innen leben, wie Firmenaktien und Kapitalbeteiligungen dort steuerlich geregelt sind und wie dein gesamtes globales Benefitspaket aussehen soll.
In diesem Artikel sehen wir uns an, wie du deinem internationalen Team Aktienoptionen anbieten kannst. Wir definieren einige grundlegende Begriffe, sehen uns die Praxis an und beantworten die häufigsten Fragen.
Im ersten Schritt ist es wichtig, den Unterschied zwischen einem Mitarbeiterbeteiligungsplan (Employee Stock Ownership Plan, ESOP) und dem reinen Auflegen von Aktienoptionen zu verstehen.
Bei einem ESOP erhalten deinen Mitarbeiter:innen Anteile am Unternehmen meist kostenlos. Häufig sind diese dazu gedacht, ein Aktienguthaben für den Ruhestand anzusparen.
Bei Aktienoptionen hingegen erhalten Mitarbeiter:innen die Möglichkeit, zu einem fixen, aber üblicherweise vergünstigten Preis – dem Ausübungspreis – Aktien am Unternehmen zu erwerben. Wenn sich der Marktwert der Aktien günstig über den Ausübungspreis hinaus entwickelt, können sie ihre Aktien gewinnbringend verkaufen. Es handelt sich hier also um einen eher kurzfristigen Anreiz.
In den USA gibt es eine gewisse Verwirrung um diese Begriffe: Viele sagen ESOP und meinen eigentlich Aktienoptionen (und umgekehrt).
Daher werden wir uns in diesem Artikel auf Aktienoptionen konzentrieren, da sie in den USA (vor allem bei kleineren Unternehmen) die beliebteste Form von Kapitalbeteiligungen darstellen. Mehr über ESOPs erfährst du in diesem Leitfaden.
In ihrer einfachsten Form funktionieren Aktienoptionen folgendermaßen:
Das Unternehmen teilt allen Mitarbeiter:innen eine bestimmte Anzahl von Aktien zu, die sie zu einem bestimmten Ausübungspreis kaufen können. (Bei einem ESOP müssen die Aktien im Allgemeinen nicht erworben werden.)
Sobald die Mitarbeiter:innen gewisse Kriterien erfüllen (z. B. einen bestimmten Performance-Meilenstein erreicht hat oder die Vesting-Frist verstrichen ist), können sie die Option ausüben, müssen aber nicht.
Liegt der Aktienkurs (d. h. der aktuelle Marktwert der Aktien) über dem Ausübungspreis, können die Mitarbeiter:innen die Aktien gewinnbringend verkaufen.
Angenommen, eine neue Angestellte erhält eine Option für 1.000 Unternehmensaktien zu einem Ausübungspreis von je 10 USD. Nach der Vesting-Frist (üblicherweise vier Jahre) übt sie die Option aus und erhält 1.000 Aktien zum Gesamtpreis von 10.000 USD.
Mittlerweile ist der Kurs gestiegen und die Aktien werden zu 20 USD gehandelt. Also verkauft sie sie für 20.000 USD (1.000 Aktien x 20 USD) und macht 10.000 USD Gewinn.
Wie bereits erwähnt, sind Aktienoptionen ein sehr attraktiver Benefit, der Top-Talente anzieht und hilft, sie lange ans Unternehmen zu binden. Sie motivieren zu besseren Leistungen. Wenn es dem Unternehmen gut geht, steigt auch der Kurs seiner Aktien.
Viele Unternehmen wissen nicht, dass sie auch ihrem internationalen Team Aktienoptionen anbieten können. Das kann aber ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein, um internationale Top-Talente zu gewinnen.
Remotes HR-Expert:innen teilen praktische Ratschläge, wie du attraktive und rechtskonforme Benefitsprogramme in anderen Ländern auflegst, um die besten Talente zu gewinnen und zu halten.
Zunächst musst du wissen, welche Arten von Aktienoptionen es gibt, welche für dein Unternehmen überhaupt infrage kommen und welche davon schlussendlich die beste Wahl für dein Team sind.
Es gibt nämlich große Unterschiede zwischen den verschiedenen Formen von Kapitalbeteiligung. Bei den meisten Programmen müssen die Mitarbeiter:innen ihre Aktien kaufen – also ihre Aktienoptionen ausüben –, um sie in ihr Portfolio zu legen. Es gibt allerdings Aktienkaufpläne für Mitarbeiter:innen (sogenannte Employee Stock Purchase Plans, ESPPs), die es ihnen erlauben, zu einem vergünstigten Preis regelmäßig in die Aktien ihres Unternehmens zu investieren. Zudem gibt es die Möglichkeit, Mitarbeiterboni in Form von Aktien auszuzahlen – ein großartiger Anreiz für gute Leistung.
Gängige Formen von Aktienoptionen sind:
ISOs sind eine US-amerikanische Variante von steuerbegünstigten Aktienoptionen, die das Unternehmen direkt an seine Mitarbeiter:innen überträgt. ISOs sind ausschließlich den Beschäftigten vorbehalten und können nicht von Investoren und Partnern gekauft werden.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass der oder die Empfänger:in direkt beim ausgebenden Unternehmen beschäftigt sein muss. Wenn du deine Mitarbeiter:innen über einen Employer of Record beschäftigst, sind ISOs keine Option für dich.
NSOs genießen in den USA nicht dieselben Steuervorteile wie ISOs. Allerdings können sie – im Unterschied zu ISOs – sehr wohl an EOR-Angestellte ausgegeben werden. Da mit dieser Option auch im Ausland beschäftigte Mitarbeiter:innen legal Unternehmensanteile erwerben können,
sind NSOs die häufigste Form der Kapitalbeteiligung für länderübergreifende Teams.
EMIs sind Aktienoptionen, die im Vereinigten Königreich angeboten werden können. Sie werden von der Regierung steuerlich begünstigt und sind speziell für kleinere Unternehmen und wachstumsorientierte Startups gedacht.
Für Arbeitgeber haben EMIs den Vorteil, dass sie flexibel und hochgradig anpassbar sind. Sie sind einkommensteuerbefreit, aber es gibt strenge Zugangskriterien, insbesondere für große Unternehmen.
Nimm die Komplexität aus der Compliance und erfahre, wie du deinen Teammitgliedern überall auf der Welt mühelos Aktienoptionen anbieten kannst.
Es ist wenig überraschend, dass ein globales Mitarbeiterbeteiligungsprogramm zahlreiche Compliance-Fragen aufwirft zu Steuern, Reporting, Sozialabgaben und mehr.
Es gibt drei Aspekte, über die du dich besonders gut informieren solltest:
Arbeitgeberseitige Steuern: Unternehmen müssen wissen, wie die Steuer- und Meldepflichten in jedem Land funktionieren, in dem sie Personen beschäftigen. Bei Fehlern besteht ein hohes Risiko von Strafen und Bußgeldern.
Arbeitnehmerseitige Steuern: In einigen Ländern sind Kapitalbeteiligungen für Arbeitnehmer:innen steuerlich begünstigt, in anderen nicht. Im Vereinigten Königreich beispielsweise gibt es zahlreiche unterschiedliche Steuervergünstigungen mit jeweils sehr spezifischen Anforderungen.
Steuerliche Meldepflichten: Die Meldepflichten sind länderspezifisch sehr unterschiedlich geregelt. Du musst die Anforderungen der einzelnen Länder kennen und wissen, wie du sie als ausländisches Unternehmen erfüllen kannst.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Auswirkung lokaler Arbeitsgesetze auf dein Programm. Wenn du deine Kapitalbeteiligungen von der Arbeitsleistung abhängig machen willst, könntest du auf Probleme stoßen. So verbieten es manche Länder beispielsweise, gewisse Performancekennzahlen für Kapitalbeteiligungen heranzuziehen. Und in anderen ist die Arbeitsleistung gänzlich als Kriterium ausgeschlossen. Auch bei den Gehältern gibt es länderspezifische Unterschiede: In einigen Ländern können Gehaltszahlungen teilweise durch Kapitalbeteiligungen ersetzt werden, während in anderen alle Angestellten dieselbe Art der Bezahlung bekommen müssen.
Insbesondere für KMU und Startups ist es nicht einfach, den Überblick über all diese Steuer- und Arbeitsvorschriften zu behalten. Wir empfehlen dir daher die Zusammenarbeit mit globalen Expert:innen wie unserem Team von Remote Equity, das sich um alles kümmert.
Erfahre mehr darüber, was Remote Equity dir bieten kann.
Welche Steuern auf Aktienoptionen und andere Kapitalbeteiligungen zu zahlen sind, hängt vom jeweiligen Land ab. In der Regel sind die Gesetze des Landes, in dem das ausgebende Unternehmen seinen Sitz hat, die anwendbare Rechtsgrundlage.
Sie sind nicht nur für Compliance-Fragen maßgeblich, sondern legen auch deine steuerlichen Verpflichtungen fest.
Mitarbeiter:innen müssen erhaltene Aktienoptionen im Allgemeinen versteuern. Wie diese Steuerpflicht genau aussieht und für welche Vermögenswerte sie gilt, ist allerdings sehr unterschiedlich.
Steuerlich begünstigte Aktienoptionen reduzieren die Steuerlast deiner Mitarbeiter:innen bei der Ausübung und beim Verkauf. Dazu gehören in den USA beispielsweise ISOs und EMIs.
NSOs hingegen sind üblicherweise nicht steuerlich begünstigt, obwohl es auch da länderspezifische Unterschiede geben kann.
In den meisten Fällen ist die steuerliche Begünstigung direkt abhängig vom Beschäftigungsverhältnis. Daher sind einige Vergünstigungen nicht verfügbar, wenn du deine Mitarbeiter:innen über einen EOR beschäftigst.
Es kann auch sein, dass deine Mitarbeiter:innen jedes Mal Steuern zahlen müssen, wenn sie Optionen erhalten, ausüben oder verkaufen. In den meisten Fällen müssen sie Steuern zahlen, wenn sie ihre Optionen ausüben (Einkommensteuer) und wenn sie die Aktien verkaufen (Kapitalertragsteuer). Die Besteuerung der Ausübung ist mitunter schwierig, wenn dein Unternehmen noch nicht an der Börse ist oder deine Mitarbeiter:innen ihre Aktien nach der Sperrfrist nicht kaufen, weil die Steuern auf den Wert von Aktien erhoben werden, die sie noch nicht verkauft haben.
Die Kapitalertragsteuer hängt vom Wohnsitzland der Mitarbeiter:innen ab und kann unterschiedliche Einkommensklassen berücksichtigen. In Frankreich beispielsweise zahlen Gutverdienende eine höhere Kapitalertragsteuer, während Personen mit geringeren Einkünften eine andere Steuerklasse wählen können, in der die Kapitalertragsteuer niedriger ausfällt.
Je nach ihrem Wohnsitzland genießen Arbeitnehmer:innen üblicherweise diese Rechte:
Recht auf Information: Zugang zu Informationen über Sperrfristen und den fairen Marktwert von Aktien.
Recht auf freie Ausübung: In einigen Ländern musst du deinen Mitarbeiter:innen erlauben, ihre Optionen nach einer bestimmten Zeitspanne auszuüben. Dort kannst du bestimmte Vesting Schedules nicht umsetzen.
Recht auf Unternehmensbeteiligung: Einige Länder wie etwa Mexiko schreiben vor, dass Unternehmen ab einer bestimmten Größe ihrem Mitarbeiter:innen zwingend Kapitalbeteiligungen anbieten müssen.
Sobald du dich mit der Rechtslage in den relevanten Ländern auskennst, kannst du beginnen, deinen internationalen Mitarbeiter:innen Aktienoptionen anzubieten. Das sind die wesentlichen Schritte:
Lege fest, wie viele Aktien du unter deinen Mitarbeiter:innen verteilen möchtest.
Arbeite gemeinsam mit Fachexpert:innen ein rechtssicheres Programm aus.
Wähle die Länder aus, in denen du Aktienoptionen anbieten wirst.
Besprich mit deinem EOR (falls du einen beauftragt hast), welche Möglichkeiten es gibt.
Führe das Programm ein und ermittle den fairen Marktwert deiner Anteile. Halte dich dabei an die Gesetze des Landes, in dem sich deine Unternehmenszentrale befindet.
Entscheide, welche Arten von Aktienoptionen du deinen internationalen Angestellten anbieten willst.
Sobald du bereit bist, kannst du deinen internationalen Mitarbeiter:innen mithilfe von Remote Equity Aktienoptionen anbieten.
Remote ist dein idealer Partner, egal ob du bereits ein Kapitalbeteiligungsprogramm hast oder gerade erst am Anfang stehst.
Wir sorgen für klare Verhältnisse:
Kapitalbeteiligungsprogramme: Unsere Expert:innen prüfen deine rechtlichen Unterlagen und beurteilen die Rechtskonformität deines Programms. Und wenn du deinem Team noch keine Aktienoptionen anbietest, helfen wir dir, ein faires und inklusives Programm zu entwickeln.
Lokales Steuerrecht: Unsere Steuerfachleute helfen dir, die steuerlichen Auswirkungen deiner Kapitalbeteiligungen in jedem Land zu beurteilen, in dem wir arbeiten.
Steuerabzüge und Meldepflichten: Angenommen, eines deiner Teammitglieder erhält seine Optionen in Norwegen, und ein anderes übt seine Optionen in Kanada aus. Alles, was du tun musst, ist uns Beschied zu sagen – wir behalten die Steuer ein und erledigen die Meldung beim Finanzamt.
In manchen Ländern, etwa der Schweiz, verbleiben einige Abzugs- und Meldepflichten bei dir. Aber keine Sorge, wir sorgen dafür, dass du genau weißt, was du tun musst. Damit du besser planen kannst, informieren wir dich auch kontinuierlich über bevorstehende Steuerereignisse in den Wohnsitzländern deiner Angestellten.
Ja! Unsere Kunden können Aktienoptionen auch Mitarbeiter:innen anbieten, die über uns als EOR angestellt sind. Dazu müssen die lediglich in einer gesetzlich zulässigen Form angeboten oder entsprechend umgewandelt (beispielsweise ISOs in NSOs) werden.
US-Unternehmen könnten beispielsweise ihren Mitarbeiter:innen in den USA ISOs anbieten und ihren Teams im Ausland eine Alternative, etwa NSOs.
Remote unterstützt dich gerne dabei, deinen Mitarbeiter:innen Aktienoptionen anzubieten. Allerdings musst du sie immer direkt an deine Mitarbeiter:innen übertragen, da es sich um ein Finanzinstrument handelt, das nur vom ausgebenden Unternehmen (in diesem Fall von dir, dem Remote-Kunden) legal angeboten und gehalten werden darf.
Es gibt viele Arten von Optionsgeschäften, aber die meisten dieser Finanzinstrumente unterliegen strengen Beschränkungen und dürfen nur von lizenzierten Anbietern angeboten, verwaltet und gehalten werden. Auch wenn du als Unternehmen bestimmte Finanzinstrumente anbieten darfst (z. B. Schuldtitel oder Optionsrechte), bedeutet das nicht, dass Dritte ohne Lizenz für dich tätig werden dürfen.
Bitte beachte auch, dass Aktienoptionen für Mitarbeiter:innen im Ausland strikt von Benefitspaketen getrennt werden müssen. Wenn du im betreffenden Land keine Niederlassung hast, kann Remote dir helfen, zusätzlich zu deinen Benefitspaketen attraktive Incentives wie NSOs anzubieten. Mit Remote kann dein Unternehmen Aktienoptionen direkt an seine Mitarbeiter:innen übertragen.
Remote Equity ist eine Partnerschaft mit Carta eingegangen, um Kapitalbeteiligungsprogramme so zugänglich wie möglich zu machen, insbesondere für Kleinunternehmen und Startups.
Carta hilft Unternehmen und Investoren bei der Verwaltung von Bewertungen, Investitionen und Kapitalbeteiligungsprogrammen. Dank der Partnerschaft zwischen Remote Equity und Carta kannst du eine genaue Cap Table führen, erhältst Zugriff auf leistungsstarke Fundraising-Tools und Benchmarks und kannst SAFEs erstellen und verfolgen – alles an einem Ort.
Carta-Kunden stehen eine Reihe einzigartiger Funktionen zur Verfügung, von denen wir zwei besonders hervorheben möchten:
Cap Table Management: Mit Carta wird deine Cap Table jedes Mal automatisch aktualisiert, wenn du elektronische Wertpapiere ausstellst, eine Finanzierungsrunde durchführst oder eine 409A-Bewertung erhältst.
Carta Total Compensation: Du erhältst den weltweit umfassendsten Equity-Datensatz sowie leistungsstarke HR-Integrationen, um schnell gute Vergütungsentscheidungen zu treffen.
Als besonderes Angebot erhalten Remote-Kunden kostenlosen Zugang zu Carta Launch sowie 20 % Rabatt auf ihr erstes Jahresabonnement, wenn sie auf einen kostenpflichtigen Tarif umstellen.
Benötigst du Hilfe bei deinem Aktienprogramm für internationale Mitarbeiter:innen? Unsere erfahrenen Equity-, Rechts- und Steuerexpert:innen sind für dich da.
Mit unserer Hilfe kannst du allen deinen Mitarbeiter:innen ein wettbewerbsfähiges und faires Vergütungspaket anbieten – unabhängig vom Wohnort. Wenn du Näheres erfahren möchtest, vereinbare jetzt ein kostenloses Beratungsgespräch mit unserem freundlichen Team. Unsere Expert:innen sind gerne für dich da.
Hast du ein Startup und möchtest wissen, wie du deinem internationalen Team Beteiligungen anbieten kannst? Wir haben einen speziellen Beratungsservice für Gründer:innen und bieten vergünstigte Preise für Startups.
Unsere Equity-Expert:innen unterstützten dich von der Planung über Steuerfragen bis hin zum Reporting.
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