-Freistellung für Geschworenendienst:Sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf eine Nachzahlung (make-up pay) für die ersten 10 Tage des Geschworenendiensts. Diese Nachzahlung ist die Differenz zwischen der Aufwandsentschädigung, die der oder die Beschäftigte von den bundesstaatlichen Behörden für den Geschworenendienst erhält (ohne Spesen), und seinem oder ihrem Grundgehalt für die Regelarbeitsstunden, die er oder sie während dieser Zeit geleistet hätte.
-Persönlicher Urlaub:Beschäftigte in Australien erhalten 10 Tage persönlichen Urlaub pro Jahr, der auch Krankheitszeiten abdeckt. In familiären Notfällen können die Beschäftigten auch unbezahlten Urlaub nehmen, der mehrmals um jeweils 2 Tage verlängert werden kann.
-Trauerurlaub:Beschäftigte haben Anspruch auf 2 Tage Trauerurlaub (zu vollen Bezügen sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeitbeschäftigte), wenn ein unmittelbares Mitglied der Familie oder des Haushalts stirbt oder eine lebensbedrohliche Krankheit oder Verletzung erleidet.
-Urlaub für lange Betriebszugehörigkeit:Arbeitnehmer:innen haben nach einer langen Betriebszugehörigkeit Anspruch auf Sonderurlaub. Die genauen Kriterien und Umstände dieses Urlaubs werden von jedem Bundesland oder Territorium eigenständig festgelegt, etwa wie lange die Betriebszugehörigkeit sein muss, damit Anspruch auf Sonderurlaub entsteht, und wie lange dieser Sonderurlaub dauert.
-Freistellung für Opfer familiärer oder häuslicher Gewalt:Alle Beschäftigten (auch Teilzeitbeschäftigte und Gelegenheitsarbeiter:innen) haben Anspruch auf 10 Tage unbezahlte Freistellung pro Jahr, wenn sie von einem oder einer nahen Angehörigen misshandelt wurden.