Instrumente für internationales HR
Erfahren Sie, wie Sie Freelancer:innen weltweit bezahlen können
Benutzen Sie unser gratis Tool, um verfügbare Währungen, Zahlungswege und die geschätzte Bearbeitungsdauer Ihrer Zahlungen einzusehen. So schaffen Sie Klarheit für Sie und Ihre Freelancer:innen.
Verändern Sie die Art, wie Sie globale Auftragnehmer:innen einstellen, einarbeiten und bezahlen.
Remote’s Contractor Management ermöglicht Ihnen, Auftragnehmer:innen weltweit einzustellen, zu verwalten und zu bezahlen – und das zu hervorragenden Konditionen, ohne Abstriche bei Qualität oder Fachwissen.
In mehr als 180 Ländern einsetzbar
Fertig ausgearbeitete, rechtskonforme Vertragsvorlagen für verschiedene Länder
Mit unserer Preistransparenz-Garantie zahlst du nur für Freelancer:innen, mit denen du aktiv zusammenarbeitest
Automatische Abwicklung wiederkehrender Rechnungen
Erfassung von Absenzen
Häufig gestellte Fragen für Arbeitgeber:innen
Sobald Ihre Zahlung bei uns eingetroffen ist, leiten wir die Auszahlung ein. Meistens erscheint der Betrag zwei Tage nach Eingang bei Remote auf dem Konto Ihrer Freelancer:innen. In Ihrem Dashboard können Sie zu jeder Rechnung eine genaue Zeitachse des Zahlungsablaufs einsehen.
Remote kann mit der Bearbeitung von Zahlungen erst beginnen, wenn Ihre Überweisung bei uns eingegangen ist. In seltenen Fällen kann es zwei bis fünf Tage dauern, bis der Betrag auf dem Konto von Remote verbucht ist.
Nachdem Ihre Zahlung bei uns eingegangen ist, konvertieren unsere Zahlungsdienstleister den Betrag in die Währung, in der Ihre Freelancer:innen bezahlt werden möchten. Damit diese den gesamten Rechnungsbetrag in ihrer Landeswährung erhalten, bietet Remote für Zahlungen via Wise eine temporäre Wechselkursgarantie an.
Für lokale Zahlungen in der jeweiligen Landeswährung, etwa wenn Sie und Ihre Freelancer:innen in Europa ansässig sind und die Überweisung in EUR erfolgt, fallen keine Gebühren an.
Muss in eine andere Währung umgerechnet werden, haben Freelancer:innen zwei Möglichkeiten: Entweder sie stellen die Rechnung in ihrer eigenen Währung aus – in diesem Fall sind Zahlungs- und Umtauschgebühren bereits in unseren Wechselgebühren enthalten und sie erhalten einen festen Betrag. Oder sie fakturieren in der Währung ihres Auftraggebers und tragen die Wechselkurskosten selbst. Unternehmen und Freelancer:innen können sich direkt auf eine Variante einigen.
Bei Lastschriften und Banküberweisungen berechnen wir keine zusätzlichen Gebühren. Für Kartenzahlungen erheben wir einen Zuschlag, da dafür meist Transaktionsgebühren anfallen.
Ja. Freelancer:innen wählen selbst die Währung ihrer Rechnungen. Welche Optionen bestehen, richtet sich danach, in welcher Währung sie Auszahlungen erhalten oder welche Währung Sie in Remote für die Rechnungsstellung Ihres Unternehmens angegeben haben.
Häufige Fragen von Auftragnehmer:innen
Remote kann eine Auszahlung erst vornehmen, wenn die Zahlung des Auftraggebers bei uns eingegangen ist. Ist sieben Tage nach der Genehmigung noch keine Auszahlung erfolgt, bitten Sie Ihren Auftraggeber, zu prüfen, ob die Überweisung bereits an Remote gesandt wurde.
Falls Ihre Zahlung am erwarteten Auszahlungstag nicht erfolgt, warten Sie noch ein bis zwei Werktage und wenden Sie sich anschliessend an [email protected].
Sie können den Rechnungsbetrag in Ihrer Lokalwährung oder in der Währung Ihres Auftraggebers angeben. Entsprechend wandelt Remote die eingegangene Zahlung in Ihre Lokalwährung um. Wird die Abwicklung über Wise vorgenommen, bietet Remote Schutz vor Wechselkursschwankungen, sodass Sie den vollen Rechnungsbetrag in Ihrer Lokalwährung erhalten.
Bei Zahlungen, die via SWIFT (Banküberweisung) abgewickelt werden, können unsere Zahlungspartner eine geringe Gebühr einbehalten, die vom Auszahlungsbetrag abgezogen wird. Üblicherweise bewegt sich diese Gebühr je nach Bank zwischen 5 und 15 US-Dollar. Zudem kann Ihre lokale Bank zusätzliche Gebühren verlangen; erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Bank.
Für Zahlungen in Währungen, die über lokale Zahlungsnetzwerke abgewickelt werden, erhebt Remote keine zusätzlichen Gebühren.
