
Contractor Management
Weltweite HR-Tools
Behörden weltweit verschärfen die Kontrollen bei Scheinselbstständigkeit und verhängen hohe Bussen. Damit Ihr Unternehmen geschützt ist, sollten Sie das Risiko kennen und in allen Ländern, in denen Sie Arbeitskräfte beschäftigen, rechtlich vorsorgen.
Unser kostenfreies Tool zur Risikoeinschätzung zeigt Ihnen, ob Sie Ihre Arbeitskräfte korrekt klassifizieren.

Contractor Management

Contractor Management
Von Scheinselbstständigkeit spricht man, wenn Unternehmen Personen fälschlicherweise als selbstständige Auftragnehmer:innen einstufen statt als angestellte Mitarbeiter:innen. Dies hat zur Folge, dass Lohnsteuern und Sozialabgaben nicht bezahlt werden und Betroffene nicht die gesetzlich vorgesehenen Leistungen erhalten.
Freie Auftragnehmer:innen sind eine gute Lösung für einen zeitlich begrenzten Bedarf. Sie sollten aber per Definition nicht die Verantwortung für andere Mitarbeiter:innen oder für sehr grosse Projekte tragen.
Ausserdem sollten Auftragnehmer:innen keine festen Arbeitszeiten haben und zugleich für andere Kund:innen tätig sein können.
Manche Unternehmen behandeln selbstständige Auftragnehmer:innen wie ‚Pseudo-Angestellte‘ und bezahlen sie als Auftragnehmer:innen, obwohl sie nach lokalem Recht vermutlich als Angestellte eingestuft würden.
Solche ‚Pseudo-Angestellten‘ sind faktisch feste Mitglieder der Belegschaft: Ihre Aufgaben und Arbeitsbedingungen werden vom Unternehmen vorgegeben, obwohl sie Verträge als Auftragnehmer:innen unterschrieben haben. Das schafft ideale Voraussetzungen für ein Verfahren wegen Scheinselbstständigkeit.
Bei Scheinselbstständigkeit drohen ernsthafte Konsequenzen, unabhängig davon, ob dies vorsätzlich geschah oder nicht.
Unternehmen riskieren nicht nur hohe Bussen, sondern auch beträchtliche Steuernachforderungen. Gegenüber Ihren Auftragnehmer:innen können Verpflichtungen entstehen, etwa in Form von nachzuzahlenden Löhnen und nachträglichen Zusatzleistungen.
Zudem können geschädigte Auftragnehmer:innen, ihre Berufsverbände oder Gewerkschaften rechtliche Schritte gegen Ihr Unternehmen einleiten.
Die US-Steuerbehörde formuliert es so: „Jede Person, die Leistungen für Sie erbringt, ist angestellt, wenn Sie als Auftraggeber sowohl das Ergebnis als auch die Art der Leistungserbringung bestimmen können.“
Das gilt auch, wenn Sie der Person gewisse Freiheiten einräumen. Entscheidend bleibt, ob Sie das Recht haben, die Details der Leistungserbringung festzulegen.
Die Kriterien, die ein Angestelltenverhältnis definieren, sind international nicht einheitlich.
Gleichzeitig gibt es mehrere Indikatoren, anhand derer sich unabhängig vom Standort abschätzen lässt, ob ein Risiko für Scheinselbstständigkeit vorliegt.
So wurde im Vereinigten Königreich beispielsweise Uber dazu verpflichtet, alle Fahrer:innen einzustellen, die zuvor selbstständig für das Unternehmen tätig waren. Der Prozess erregte grosses Aufsehen und zog sich über fünf Jahre hin.
Ein weiteres Beispiel ist das US-Logistikunternehmen Swift Transportation, das nach einem zehnjährigen Gerichtsverfahren zehn Millionen US-Dollar Schadensersatz an 20'000 Arbeitnehmer:innen zahlen musste, die es falsch klassifiziert hatte.
Weltweit traten in den letzten Jahren ähnliche Fälle auf. Solche Verstosste verursachen oft auch Imageschaden: Kund:innen können sich abwenden und dringend benötigte Fachkräfte entscheiden sich für andere Arbeitgeber.
Auch wenn aktuell kein unmittelbares Risiko besteht, ist es ratsam, frühzeitig vorzusorgen und in allen Ländern von Anfang an rechtlich unbedenkliche Beschäftigungspraktiken zu etablieren.
Mit den Services von Remote vermeiden Sie Scheinselbstständigkeit von Beginn an. Wir verfügen über lokale Rechtsexpert:innen, die für umfassende Rechtskonformität sorgen. Dank unserer Tools und Ressourcen können Sie Ihre Teammitglieder entsprechend der jeweiligen Gesetzeslage korrekt als Angestellte oder als selbstständige Auftragnehmer:innen klassifizieren.
Remote übernimmt zudem Lohnabrechnung, Sozialleistungen, Steuerabwicklung und Compliance-Dokumentation. Damit reduzieren Sie den administrativen Aufwand und das Risiko kostspieliger Rechtsfehler. Das entlastet Unternehmen deutlich und minimiert die Gefahr kostspieliger Irrtümer.
Contractor Management Plusbietet zusätzlichen, erweiterten Schutz gegen Scheinselbstständigkeit, unter anderem durch eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von bis zu einer Million US-Dollar.
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