Ratgeber zu LändernBelgien

Organisieren Sie Ihr Team in Belgien effizient und mit minimalem Aufwand.

Einfaches Anstellen in Belgien. Für Ihr Team in Belgien übernehmen wir sämtliche administrativen Aufgaben – von der Lohnabrechnung über Zusatzleistungen, Rechtskonformität und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – übersichtlich auf einer einzigen Plattform.

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Beschäftigung in Belgien

Auch wenn es in Belgien kein einheitliches Arbeitsgesetzbuch gibt, greifen mehrere bundesweite Regelungen zusammen, um die Rechte von Arbeitnehmer:innen zu schützen. Mitarbeiter:innen in Belgien sind vor Diskriminierung aufgrund von Alter, Religion, sexueller Orientierung, Geschlecht oder ethnischer Herkunft geschützt.

Die belgischen Arbeitsgesetze schreiben einen verbindlichen Mindestlohn für alle Beschäftigten vor. Der Mindestlohn, einer der höchsten in der EU, wird jährlich überprüft, um sich an das aktuelle Preisniveau anzupassen.

Der aktuelle nationale Mindestlohn in Belgien beträgt 2.154,11 € pro Monat (bei einer 38‑Stunden‑Woche) bzw. 13,08 € pro Stunde.

Wettbewerbsfähiges Benefitspaket in Belgien

Kranken­versicherung

Zahn­zusatz­versicherung

Seh­versicherung

Unterstützung für psychische Gesundheit

Pension oder Betriebliche Altersvorsorge

Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Fakten & Statistiken

Das Königreich Belgien (Niederländisch: Koninkrijk België) ist ein souveräner Staat in Westeuropa und in drei autonome Regionen und zehn Provinzen gegliedert.

Mit Platz 14 im Human Development Index und Platz 17 beim BIP verfügt Belgien über einen der dynamischsten Arbeitsmärkte Europas, getragen von einer stabilen Demokratie und einer diversifizierten Wirtschaft.

Bundesstadt

Brüssel

Sprachenauswahl

Niederländisch, Französisch, Deutsch

Valuta

Euro

Bevölkerungszahl

11492641

Index für Lebenshaltungskosten

22 of 139 nations

Reales Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP)

1.70%

Abrechnungsrhythmus für Payroll

Monthly

Allgemeiner Umsatzsteuersatz

21%

Wirtschaftsfreundlichkeit

Very easy

Steuersystem in Belgien

In Belgien beeinflussen Lohnsteuern und gesetzliche Abgaben sowohl die Lohnabrechnung als auch die tatsächlich ausbezahlten Löhne Ihrer Mitarbeiter:innen. Bitte beachten Sie, dass für Ihre Mitarbeiter:innen zusätzlich lokale Steuern anfallen können.

Arbeitgeber

0 - 27%

Sozialversicherung

0 EUR/Jahr %

Jährliche Prämie (Prime annuelle; Auszahlung im Juni)

0 % des jährlichen Grundgehalts

Unfallversicherung

Öko-Gutschein (Ecocheque)

250 EUR/Jahr (Auszahlung im Juni) Wenn ein:e Mitarbeiter:in nicht das gesamte vorangegangene Jahr arbeitet, werden die Beträge anteilig berechnet.

0 % des jährlichen Grundgehalts

Beitragsgrundlage für die Arbeitgeberbeiträge

Arbeitnehmer:in

0.00%

Sozialversicherung

Minimum 0%

Pensionskasse

0 %

bis zu 13.440

0 %

13.440 bis 23.720

0 %

23.720 bis 41.060

0 %

mehr als 41.060

Freistellungsarten in Belgien

Bezahlter Urlaub

Der Urlaubsanspruch beträgt 20 Tage bei einer Fünf-Tages-Woche und 24 Tage bei einer Sechs-Tages-Woche.

Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub

Die Dauer des Mutterschaftsurlaubs beträgt 15 Wochen. Der Mutterschaftsurlaub muss frühestens 6 Wochen und spätestens 1 Woche und vor dem voraussichtlichen Geburtstermin angetreten werden. Ab dem Tag der Geburt muss die Frau verpflichtend 9 Wochen zu Hause bleiben. Bei Zwillings- und Mehrlingsgeburten verlängert sich der Anspruch um zusätzliche 2 Wochen. Die belgische Sozialversicherung übernimmt die Kosten für diesen Elternurlaub wie folgt: - 82 % des Gehalts während der ersten 30 Tage - 75 % (aber maximal 106,9 EUR pro Tag) ab dem 31. Tag

Vaterschaftsurlaub

Der Vaterschaftsurlaub beträgt 15 Tage; diese können hintereinander oder einzeln genommen werden. Der Arbeitgeber bezahlt die ersten 3 Tage des Vaterschaftsurlaubs, die verbleibende Zeit wird von der Sozialversicherung zum Satz von 82 % des regulären Bruttogehalts übernommen.

Elternzeit

Der Elternurlaub kann jederzeit nach der Geburt des Kindes beginnen und wie folgt in Anspruch genommen werden: - Ein einmaliger Urlaub von vier aufeinanderfolgenden Monaten - Mehrere Urlaube von jeweils einem Monat - Auf 80 % verkürzte Arbeitszeit für maximal 20 Monate - Auf 50 % reduzierte Arbeitszeit für maximal acht Monate - Ein halber Tag pro Woche oder ein ganzer Tag alle zwei Wochen für maximal 40 Monate

Sonderurlaub

- Beschäftigte haben Anspruch auf bezahlte Freistellung, um unvorhergesehene Umstände oder bürgerliche Pflichten zu erfüllen, sofern sie ihren Arbeitgeber so früh wie möglich im Voraus informieren. - Ebenso können Beschäftigte für Notfälle oder zur Regelung dringender familiärer Angelegenheiten bis zu 10 Tage bezahlten Urlaub nehmen. Voraussetzung ist das Einverständnis des Arbeitgebers.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Belgien

Ablauf einer Kündigung

Für die Kündigung durch den Arbeitgeber müssen berechtigte Gründe vorliegen. Dazu zählen:

Kündigungen sind nur dann rechtmäßig, wenn sie aufgrund mangelnder Fähigkeiten zur Berufsausübung oder aufgrund von Änderungen beim Personalbedarf erfolgen.

Kündigungsfrist

In Belgen hängt die Länge der Kündigungsfrist von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses ab.

Abgangsentschädigung

Bewährungszeiten

In Belgien gibt es keine Probezeit. Die Probezeit kann nicht in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden, da sie rechtlich nicht bindend ist. Die normalen Kündigungsverfahren sollten während des Beginns des Arbeitsvertrags angewandt werden, mit der Besonderheit, dass der Arbeitnehmer nicht das Recht hat, die Mitteilung des Kündigungsgrundes zu verlangen, wenn die Kündigung innerhalb von 6 Monaten nach Beginn des Arbeitsvertrags erfolgt. Er hat auch keinen Anspruch auf ein Outplacement-Angebot. Die Beendigung des Arbeitsvertrags kann vom Arbeitgeber (in diesem Fall ist eine Kündigungsfrist und eine Entschädigung fällig), vom Arbeitnehmer (eine Kündigungsfrist ist fällig) oder im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen.

Remote Benefits Plans

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Übersicht zu transparenten Preisen in Belgien

  • USD
  • EUR
  • GBP
  • CAD
  • AUD
  • NZD
  • SGD
  • CHF
  • JPY
  • SEK
  • NOK
  • DKK

Employer of Record

615 CHF

Je Mitarbeiter:in pro Monat

  • Mitarbeiter:innen in mehr als 90 Ländern anstellen, ohne dass Sie eine eigene Niederlassung benötigen

  • Onboarding mit persönlicher Begleitung durch engagierte Spezialist:innen

  • Lokale Payroll und termingerechte Auszahlung

  • Rechtskonformität, abgesichert durch integrierten Schutz

  • Wettbewerbsfähige, flexible Benefits, länderspezifisch zugeschnitten

  • Personalisierter Support durch interne Expert:innen

  • Wesentliche HR-Funktionen sind standardmässig enthalten

Payroll

27 CHF

Je Mitarbeiter:in pro Monat

  • Internationale Payroll, effizient und mit voller Transparenz

  • Einfach zu bedienende Self-Service-Plattform

  • Massgeschneiderter Support durch engagierte Expert:innen

  • Sichere Einhaltung länderspezifischer Payroll-Vorschriften

  • Zentrales Management für Benefits

  • Inklusive HR Core als Standard

Contractor Management – Übersicht

26 CHF

pro Freelancer:in/Monat

  • Zahlen Sie ausschliesslich für aktive Freelancer:innen

  • Kooperationen mit internationalen Freelancer:innen

  • Lokale, rechtssichere Verträge erstellen, überarbeiten und unterzeichnen

  • Rechnungen per Klick freigeben oder automatisch bezahlen

  • Transparente Zahlungen mit durchgehender Nachverfolgbarkeit

  • Enthält standardmässig HR Core