Belgien
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- Hauptstadt
Brüssel
- Währung
Euro (€, EUR)
- Sprachen
Niederländisch, Französisch, and Deutsch
- Bevölkerung
11,492,641
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Ablauf einer Kündigung
Für die Kündigung durch den Arbeitgeber müssen berechtigte Gründe vorliegen. Dazu zählen:
Mangelnde Fähigkeit oder Qualifikation zur Ausführung der mit der Position verbundenen Tätigkeiten
Fehlverhalten
Rentenantritt
Personalabbau
Unvereinbarkeit mit einer gesetzlichen Pflicht oder Auflage
Sonstige triftige Gründe
Kündigungen sind nur dann rechtmäßig, wenn sie aufgrund mangelnder Fähigkeiten zur Berufsausübung oder aufgrund von Änderungen beim Personalbedarf erfolgen.
Kündigungsfrist
In Belgen hängt die Länge der Kündigungsfrist von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses ab.
Arbeitgeber | Mitarbeiter:in | |
0 bis knapp unter 3 Monaten | 1 Woche | 1 Woche |
3 bis knapp unter 4 Monaten | 3 Wochen | 2 Wochen |
4 bis knapp unter 5 Monaten | 4 Wochen | 2 Wochen |
5 bis knapp unter 6 Monaten | 5 Wochen | 2 Wochen |
6 bis knapp unter 9 Monaten | 6 Wochen | 3 Wochen |
9 bis knapp unter 12 Monaten | 7 Wochen | 3 Wochen |
12 bis knapp unter 15 Monaten | 8 Wochen | 4 Wochen |
15 bis knapp unter 18 Monaten | 9 Wochen | 4 Wochen |
18 bis knapp unter 21 Monaten | 10 Wochen | 5 Wochen |
21 bis knapp unter 24 Monaten | 11 Wochen | 5 Wochen |
2 bis knapp unter 3 Jahren | 12 Wochen | 6 Wochen |
3 bis knapp unter 4 Jahren | 13 Wochen | 6 Wochen |
4 bis knapp unter 5 Jahren | 15 Wochen | 7 Wochen |
5 bis knapp unter 6 Jahren | 18 Wochen | 9 Wochen |
6 bis knapp unter 7 Jahren | 21 Wochen | 10 Wochen |
7 bis knapp unter 8 Jahren | 24 Wochen | 12 Wochen |
8 bis knapp unter 9 Jahren | 27 Wochen | 13 Wochen |
9 bis knapp unter 10 Jahren | 30 Wochen | 13 Wochen |
10 bis knapp unter 11 Jahren | 33 Wochen | 13 Wochen |
11 bis knapp unter 12 Jahren | 36 Wochen | 13 Wochen |
12 bis knapp unter 13 Jahren | 39 Wochen | 13 Wochen |
13 bis knapp unter 14 Jahren | 42 Wochen | 13 Wochen |
14 bis knapp unter 15 Jahren | 45 Wochen | 13 Wochen |
15 bis knapp unter 16 Jahren | 48 Wochen | 13 Wochen |
16 bis knapp unter 17 Jahren | 51 Wochen | 13 Wochen |
17 bis knapp unter 18 Jahren | 54 Wochen | 13 Wochen |
18 bis knapp unter 19 Jahren | 57 Wochen | 13 Wochen |
19 bis knapp unter 20 Jahren | 60 Wochen | 13 Wochen |
20 bis knapp unter 21 Jahren | 62 Wochen | 13 Wochen |
21 bis knapp unter 22 Jahren | 63 Wochen | 13 Wochen |
22 bis knapp unter 23 Jahren | 64 Wochen | 13 Wochen |
23 bis knapp unter 24 Jahren | 65 Wochen | 13 Wochen |
24 bis knapp unter 25 Jahren | 66 Wochen | 13 Wochen |
25 Jahre und darüber | 1 Woche pro angefangenes Jahr | 13 Wochen |
Bewährungszeiten
In Belgien gibt es keine Probezeit. Die Probezeit kann nicht in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden, da sie rechtlich nicht bindend ist. Die normalen Kündigungsverfahren sollten während des Beginns des Arbeitsvertrags angewandt werden, mit der Besonderheit, dass der Arbeitnehmer nicht das Recht hat, die Mitteilung des Kündigungsgrundes zu verlangen, wenn die Kündigung innerhalb von 6 Monaten nach Beginn des Arbeitsvertrags erfolgt. Er hat auch keinen Anspruch auf ein Outplacement-Angebot. Die Beendigung des Arbeitsvertrags kann vom Arbeitgeber (in diesem Fall ist eine Kündigungsfrist und eine Entschädigung fällig), vom Arbeitnehmer (eine Kündigungsfrist ist fällig) oder im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen.