
So einfach verwaltest du dein Team in Frankreich
Einfache Einstellung in Frankreich. Wir übernehmen für dein Team in Frankreich die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.
- Overview
Beschäftigung in Frankreich
Das Arbeitsrecht in Frankreich ist nicht in einem einzigen Gesetz geregelt. Stattdessen ist es verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen zusammengesetzt, die unter anderem im französischen Arbeitsgesetz, der französischen Verfassung sowie unterschiedlichen vor Bestimmungen der Europäischen Kommission und internationalen Übereinkommen festgeschrieben sind. Außerdem spielen sozialpartnerschaftliche Aspekte geprägt durch Mitbestimmung, Gewerkschaften und Tarifverhandlungen eine wichtige Rolle in den französischen Arbeitsbeziehungen.
Das französische Arbeitsrecht sieht hohe Schutzstandards für Arbeitnehmer:innen vor, was bedeutet, dass die Verpflichtung französischer Mitarbeiter:innen für ausländische Arbeitgeber eine bedeutende Investition darstellt und umfangreiche Pflichten mit sich bringt.
Zeitarbeitsfirmen sind eine beliebte Möglichkeit, Beschäftigungsverhältnisse flexibler zu gestalten. Aus diesen und anderen Gründen stellen die folgenden Informationen lediglich Richtlinien im weitesten Sinne dar. Es wird empfohlen, bei einer Beschäftigung in Frankreich professionelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
Der Mindestlohn für eine 35-Stunden-Woche beträgt 11,88 € pro Stunde. Allerdings schreiben Tarifverträge häufig höhere, ebenfalls rechtlich bindende Sätze vor.
Für Kunden von Remote werden alle Arbeitnehmerzahlungen in gleichen monatlichen Raten am oder vor dem letzten Arbeitstag eines jeden Kalendermonats, zahlbar im Nachhinein, geleistet.
Wir können dir helfen, einen neuen Mitarbeiter schnell in Frankreich einzusetzen. Die minimale Einarbeitungszeit, die wir benötigen, beträgt nur 3 Arbeitstage.
Unser Team sorgt dafür, dass deine Mitarbeiter so schnell wie möglich eingestellt und bezahlt werden und dass dein Unternehmen alle lokalen Arbeitsgesetze einhält. Die Mindest-Onboarding-Zeit beginnt, nachdem der Arbeitnehmer alle erforderlichen Informationen auf der Remote-Plattform eingereicht hat. Der Zeitplan für das Onboarding hängt auch von der Anmeldung bei den örtlichen Behörden ab.
Für alle Nicht-Staatsangehörigen des Landes, in dem sie beschäftigt sind, wird die Prüfung des Rechts auf Arbeit (falls zutreffend) drei zusätzliche Tage zur Gesamtdauer der Einreisezeit hinzufügen. Es kann zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen, wenn wir die Prüfung des Rechts auf Arbeit nachbereiten müssen.
Bitte beachte, dass der Stichtag der Gehaltsabrechnung den tatsächlichen ersten Tag der Beschäftigung beeinflussen kann. Remote hat einen Abrechnungsstichtag am 10. des Monats, sofern nicht anders angegeben.
11 Gesetzliche Feiertage
Unsere attraktiven Benefitspakete für Frankreich
Zahlen und Fakten
Frankreich, offiziell die Französische Republik (französisch: république française), ist ein Land, dessen Territorium aus dem westeuropäischen Mutterland und mehreren überseeischen Regionen und Territorien besteht. Frankreich ist ein Industrieland mit der siebtgrößten Volkswirtschaft der Welt nach nominalem BIP und der zehntgrößten nach Kaufkraftparitäten. In Bezug auf das Gesamtvermögen der Haushalte steht es an vierter Stelle in der Welt.
Paris
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Französisch
67'067'000
Sehr einfach
Platz 17 von 139 Nationen
Monatlich
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Remote kann Mitarbeiter:innen in Frankreich einstellen und dir absolute Rechtssicherheit bieten. Egal ob Einstellung, Onboarding oder Bezahlung: Remote kümmert sich um alle Aspekte der Personalverwaltung in Frankreich, damit du keine eigene Niederlassung brauchst. Auch die Bezahlung von Freelancer:innen in Frankreich ist mit Remote ein Kinderspiel. Registriere dich jetzt und lege sofort los oder sprich mit unseren Expert:innen, um mehr zu erfahren.
Wie viele andere Länder, unterscheidet Frankreich zwischen selbständigen Auftragnehmer:innen und Vollzeitbeschäftigten. Werden Auftragnehmer:innen in Frankreich falsch eingestuft, können gegen das verantwortliche Unternehmen Strafen und Bußgelder verhängt werden.
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