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Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Mexiko

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Ablauf einer Kündigung

Das mexikanische Arbeitsrecht unterscheidet zwischen Entlassung (Spanisch: despido) und Kündigung (Spanisch: terminación). Entlassungen sind einzig und allein dem Verhalten des oder der Arbeitnehmer:in geschuldet, während Kündigungen auch aus wirtschaftlichen Gründen erfolgen können, etwa bei Arbeitsunfähigkeit, höherer Gewalt, Tod des oder der Beschäftigten oder Ende eines Beschäftigungsverhältnisses.

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Kündigungsfrist

Weder der Arbeitgeber noch die Arbeitnehmer:innen sind verpflichtet, die jeweils andere Partei im Vorfeld über eine Entlassung oder Kündigung zu informieren. Eine Verpflichtung zur Einhaltung einer Kündigungsfrist durch die Arbeitnehmer:innen ist gemäß mexikanischem Recht nicht vorgesehen oder durchsetzbar. Arbeitgeber können zur Einhaltung einer Kündigungsfrist gezwungen werden, wenn dies im Vorfeld vereinbart wurde. Diese Verpflichtung wird aber üblicherweise nicht durchgesetzt.

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Abgangsentschädigung
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Bewährungszeiten

Wenn der Arbeitsvertrag für mehr als 180 Tage oder auf unbestimmte Zeit geschlossen wird, kann der Arbeitgeber eine Probezeit von bis zu 30 Tagen einrichten. Es ist möglich, die Probezeit um bis zu 180 Tage zu verlängern, wenn es sich um leitende, technische oder fachliche Positionen handelt