Ratgeber zu LändernPolen

Organisieren Sie Ihr Team in Polen effizient und mit minimalem Aufwand.

Einfaches Anstellen in Polen. Für Ihr Team in Polen übernehmen wir sämtliche administrativen Aufgaben – von der Lohnabrechnung über Zusatzleistungen, Rechtskonformität und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – übersichtlich auf einer einzigen Plattform.

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Beschäftigen in Polen

Mitarbeiter:innen in Polen müssen vor der Einstellung eine arbeitsmedizinische Untersuchung sowie eine verpflichtende Gesundheits‑ und Sicherheits­schulung absolvieren. Remote kann beide Anforderungen für dein Team übernehmen. In Polen sind sowohl befristete als auch unbefristete Arbeitsverträge möglich. Es gibt außerdem formale Probezeiten, die auf drei Monate begrenzt sind. Arbeitgeber sollten stets schriftliche Arbeitsverträge verwenden, damit Unternehmen und Mitarbeiter:innen wissen, worauf sie sich verlassen können.

Kontaktiere Remote, um mehr darüber zu erfahren, wie du in Polen Beschäftigte einstellen kannst.

Der Mindestlohn in Polen beträgt 4.806,00 PLN pro Monat, gültig ab Januar 2026.

Wettbewerbsfähiges Benefitspaket in Polen

Kranken­versicherung

Zahn­zusatz­versicherung

Seh­zusatz­versicherung

Unterstützung für psychische Gesundheit

Betriebliche Altersvorsorge

Lebensversicherung und Berufsunfähigkeits­versicherung

Fakten & Statistiken

Polen liegt in Zentraleuropa und grenzt an sieben Nachbarländer. Das Land schneidet gut in Bereichen wie Bildung, Gesundheitswesen, Sicherheit und Lebensstandard ab, hat aber gleichzeitig einige der niedrigsten Löhne in Europa. Polen ist 2004 der Europäischen Union beigetreten.

Bundesstadt

Warschau

Sprachenauswahl

Polnisch

Valuta

Polnischer Złoty

Bevölkerungszahl

37846611

Index für Lebenshaltungskosten

Platz 82 von 139 Nationen

Reales Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP)

4,5%

Abrechnungsrhythmus für Payroll

Monatlich

Allgemeiner Umsatzsteuersatz

23%

Wirtschaftsfreundlichkeit

Sehr einfach

Steuersystem in Polen

In Polen beeinflussen Lohnsteuern und gesetzliche Abgaben sowohl die Lohnabrechnung als auch die tatsächlich ausbezahlten Löhne Ihrer Mitarbeiter:innen. Bitte beachten Sie, dass für Ihre Mitarbeiter:innen zusätzlich lokale Steuern anfallen können.

Arbeitgeber

0 %

Rentenversicherung

0 %

Berufsunfähigkeitsversicherung

0 bis 3,33 %

Unfallversicherung

0 %

Arbeitsfonds

0 %

Konkursfonds

0 bis 22,14 %

Gesamtbeschäftigungskosten

Abgaben für Arbeitnehmer:innen

0 %

Rentenversicherung

0 %

Nationales Gesundheitswesen

0 %

Berufskrankheitsversicherung

0 %

Berufsunfähigkeitsversicherung

Einkommenssteuer für Arbeitnehmer:innen

Bis zu einer Bemessungsgrundlage von 120.000 PLN: 12 % - 3.600 PLN

Bemessungsgrundlage über 120.000 PLN: 32 % + 10.800 PLN

Freistellungsarten in Polen

Gesetzlicher Urlaub

Beschäftigte in Polen haben in den ersten 10 Jahren ihres Beschäftigungsverhältnisses Anspruch auf 20 Tage bezahlten Urlaub im Jahr. Nach 10 Jahren erhöht sich der Anspruch auf 26 Tage. In Polen wird die Ausbildung auf die Gesamtbeschäftigungszeit angerechnet. Zusätzlich stehen allen Beschäftigten 13 bezahlte Feiertage zu.

Mutterschaftsurlaub und Elternzeit

Insgesamt besteht Anspruch auf 52 Mutterschaftsurlaub und Elternzeit, aufgeteilt in drei Teile. Der erste Teil ist der eigentliche Mutterschaftsurlaub. Er dauert 20 Wochen und beginnt 6 Wochen vor dem Geburtstermin. Mütter dürfen frühestens 14 Wochen nach der Geburt wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren. Im Anschluss an die ersten 20 Wochen können weitere 6 Wochen beantragt werden, die der Arbeitgeber gewähren muss. Nach Ablauf dieser ersten 26 Wochen können Arbeitnehmer:innen dann 26 Wochen Elternzeit beantragen, die auf beide Elternteile aufgeteilt werden können. Im Falle des Todes eines Neugeborenen haben Mütter Anspruch auf mindestens 8 Wochen Freistellung. Wenn das Kind zum Todeszeitpunkt älter als 8 Wochen war, reduziert sich dieser Anspruch auf 7 Tage. Arbeitnehmerinnen haben die Wahl, ob sie in den ersten 20 Wochen 80 oder 100 % ihres durchschnittlichen Gehalts aus dem letzten Jahr beziehen möchten. Dieser Betrag ist nicht gedeckelt. Bei der 80-%-Variante wird auch nach dem Ende des Mutterschaftsurlaubs die gesamte Elternzeit mit 80 % abgegolten. Bei der 100-%-Variante Lohn beziehen sie in den darauffolgenden 6 Wochen ebenfalls 100 % ihres Durchschnittsgehalts, während der verbleibenden 26 Wochen Elternzeit jedoch nur mehr 60 %. Diese Leistungen werden von der Sozialversicherung bezahlt, nicht vom Arbeitgeber. Bei Mehrlingsgeburten besteht Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage, abhängig von der Anzahl der geborenen Kinder.

Partner-/Vaterschaftsurlaub

In Polen können Väter 2 Wochen bezahlten Urlaub mit 100 % Lohnfortzahlung beantragen. Für die Höhe der Bezüge gibt es keine Obergrenze. Das polnische Recht erkennt LGBTQ+-Beziehungen nicht an und erlaubt gleichgeschlechtlichen Paaren nicht, ein Kind zu adoptieren.

Elternzeit

Zusätzlich zum regulären Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub können sich die Eltern bis zu 32 Wochen Elternzeit teilen. Dazu müssen sie innerhalb von 3 Wochen nach der Geburt einen schriftlichen Antrag stellen. Die Vergütung während der Elternzeit hängt davon ab, welches Vergütungsmodell für den Mutterschaftsurlaub gewählt wurde (siehe oben).

Krankenurlaub

Beschäftigte unter 50 Jahren haben das Recht auf 33 bezahlte Krankentage pro Kalenderjahr. Die Bezahlung wird vom Arbeitgeber übernommen. Wenn der Krankenstand länger als 33 Tage andauert, übernimmt die polnische Sozialversicherung (ZUS). Beschäftigte, die 50 Jahre oder älter sind, erhalten 14 bezahlte Krankentage pro Kalenderjahr. Diese müssen auch hier vom Arbeitgeber bezahlt werden. Nach 14 Tagen übernimmt wiederum die Sozialversicherung. Arbeitnehmer:innen im Krankenstand erhalten im Regelfall 80 % der Vergütungsgrundlage. Wenn die Erkrankung während einer Schwangerschaft, infolge eines Arbeitsunfalls oder aufgrund eines Unfalls auf dem Weg von oder zur Arbeit auftritt, besteht Anspruch auf 100 % % der Vergütungsgrundlage. Bei Arbeitsunfällen zahlt von Anfang an die Sozialversicherung.

Sonderurlaub

-Kinderbetreuung:Zur Betreuung von Kindern bis 14 Jahren können Beschäftigte 2 Tage bzw. 16 Arbeitsstunden freinehmen. -Heirat:Beschäftigte haben Anspruch auf 2 Tage Urlaub für ihre eigene Hochzeit bzw. 1 Tag für die Hochzeit eines Kindes. -Geburt eines Enkelkindes:Zur Geburt eines Enkelkindes haben Beschäftigte Anspruch auf 2 Tage Urlaub. -Todesfall:Beim Tod des oder der Ehepartner:in, eines Kindes oder eines Elternteils erhalten Beschäftigte 2 Tage Freistellung. 1 Tag Freistellung steht beim Tod von Geschwistern oder Schwiegereltern zu.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Polen

Ablauf einer Kündigung

In Polen ist es üblich, einen schriftlichen Grund für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses anzugeben. Es gilt eine Kündigungsfrist.

Gründe für eine Kündigung wären etwa Verstöße gegen den Arbeitsvertrag oder mangelnde Arbeitsleistung.

Kündigungsfrist

In Polen haben Arbeitnehmer mit einem (befristeten oder unbefristeten) Arbeitsvertrag Anspruch auf eine Kündigungsfrist, deren Dauer von der Anzahl der Dienstjahre abhängt. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate für Beschäftigte, die länger als drei Jahre im Unternehmen gearbeitet haben. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat für Beschäftigte, die zwischen sechs Monaten und drei Jahren Dienstzeit haben. Bei weniger als einer Woche beträgt die Kündigungsfrist normalerweise eine Woche.

Arbeitgeber in Polen müssen auch während der Probezeit eine Kündigung aussprechen. Diese Kündigungsfrist muss je nach Vertragsbedingungen zwischen drei Tagen und zwei Wochen betragen.

Abgangsentschädigung

Abfindungen sollten in Polen immer in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden. Die Abfindung wird in der Regel fällig, wenn der Arbeitgeber die Kündigung veranlasst. Bei Beschäftigten, die länger als acht Jahre im Unternehmen gearbeitet haben, entspricht die Abfindung drei Monatsgehältern. Für Beschäftigte, die zwischen zwei und acht Jahren im Unternehmen gearbeitet haben, beträgt die Abfindung zwei Monatsgehälter. Für Beschäftigte, die weniger als zwei Jahre im Unternehmen gearbeitet haben, beträgt die Abfindung ein Monatsgehalt.

Bewährungszeiten

Die maximale Dauer einer Probezeit in Polen beträgt drei Monate. Polnische Unternehmen haben das Recht, Arbeitsverhältnisse mit formellen "Probeverträgen" zu beginnen, die in der Regel nach drei Monaten auslaufen. Am Ende eines solchen Vertrags kann der Arbeitgeber entweder das Arbeitsverhältnis beenden oder dem Arbeitnehmer einen neuen befristeten oder unbefristeten Vertrag anbieten.

Remote Benefits Plans

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Übersicht zu transparenten Preisen in Polen

  • USD
  • EUR
  • GBP
  • CAD
  • AUD
  • NZD
  • SGD
  • CHF
  • JPY
  • SEK
  • NOK
  • DKK

Employer of Record

615 CHF

Je Mitarbeiter:in pro Monat

  • Mitarbeiter:innen in mehr als 90 Ländern anstellen, ohne dass Sie eine eigene Niederlassung benötigen

  • Onboarding mit persönlicher Begleitung durch engagierte Spezialist:innen

  • Lokale Payroll und termingerechte Auszahlung

  • Rechtskonformität, abgesichert durch integrierten Schutz

  • Wettbewerbsfähige, flexible Benefits, länderspezifisch zugeschnitten

  • Personalisierter Support durch interne Expert:innen

  • Wesentliche HR-Funktionen sind standardmässig enthalten

Payroll

27 CHF

Je Mitarbeiter:in pro Monat

  • Internationale Payroll, effizient und mit voller Transparenz

  • Einfach zu bedienende Self-Service-Plattform

  • Massgeschneiderter Support durch engagierte Expert:innen

  • Sichere Einhaltung länderspezifischer Payroll-Vorschriften

  • Zentrales Management für Benefits

  • Inklusive HR Core als Standard

Contractor Management – Übersicht

26 CHF

pro Freelancer:in/Monat

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  • Rechnungen per Klick freigeben oder automatisch bezahlen

  • Transparente Zahlungen mit durchgehender Nachverfolgbarkeit

  • Enthält standardmässig HR Core