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Freistellungsarten in Portugal

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Gesetzlicher Urlaub

Vollzeitbeschäftigte haben in Portugal gesetzlichen Anspruch auf 22 Tage Urlaub im Jahr.

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Schwangerschaftsurlaub, Mutterschutz und Elternzeit

Arbeitnehmerinnen erhalten bis zu 30 Tage Schwangerschaftsurlaub vor der Geburt. Für mindestens 6 Wochen nach der Geburt besteht Mutterschutz mit verpflichtender Freistellung. Insgesamt besteht Anspruch auf 17 oder 21 Wochen Elternzeit, von denen die 6 Wochen Mutterschutz abgezogen werden. Die verbleibenden 11 bzw. 15 Wochen können zwischen den Eltern aufgeteilt werden.

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Vaterschaftsurlaub

Der Partner-/Vaterschaftsurlaub beträgt bis zu 20 Tage, von denen 10 Tage innerhalb von 30 Tagen nach der Geburt des Kindes und 5 Tage unmittelbar nach der Geburt verpflichtend sind.

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Sonderurlaub

- Adoptions- oder Pflegekindurlaub: Bei der Adoption eines Kindes unter 15 Jahren oder der Aufnahme eines Pflegekindes genießen Arbeitnehmer:innen und ihre Partner:innen dieselben Urlaubsansprüche wie bei der Geburt eines leiblichen Kindes. - Kurze Abwesenheit im Notfall: Bei unvorhergesehenen persönlichen Umständen können Beschäftigte sofort eine Auszeit nehmen. Dies gilt etwa bei einem Todesfall in der Familie oder auch für dringende Vorkehrungen für die Pflege von kranken Angehörigen. - Unbezahlter Urlaub: In Absprache mit dem Arbeitgeber können Arbeitnehmer:innen unbezahlten Urlaub auf Vollzeit- oder Teilzeitbasis nehmen. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlten Urlaub. - Sonderurlaub: Beispiele wären etwa Eheschließungen (der Beschäftigten oder Angehöriger), Umzug, Beerdigungen, Hochzeitstage oder andere Jubiläen, Vorstellungsgespräche, Arztbesuche usw.