So einfach verwaltest du dein Team in Rumänien
Einfache Einstellung in Rumänien. Wir übernehmen für dein Team in Rumänien die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.
- Übersicht
Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Rumaenien
Das rumänische Recht unterscheidet bei Arbeitsverträgen zwischen Führungspositionen und betrieblichen Positionen.
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann am Ende des Vertrags oder der Probezeit, auf Wunsch des Arbeitnehmers oder auf Wunsch des Arbeitgebers erfolgen.
Eine Kündigung auf Verlangen des Arbeitgebers vor Ablauf des Arbeitsvertrags kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, z. B. wegen körperlicher oder geistiger Arbeitsunfähigkeit, beruflicher Unzulänglichkeit oder Entlassung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Entlassung schriftlich zu begründen.
Beschränkungen bei der Kündigung
Arbeitnehmer/innen können während des Urlaubs, der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit, der Quarantäne oder der Schwangerschaft nicht gekündigt werden, wenn der Arbeitgeber von der Schwangerschaft wusste.
Die Beschäftigten haben das Recht auf eine Kündigungsfrist von mindestens 20 Tagen. Die Kündigungsfrist für Beschäftigte in Führungspositionen beträgt 20 Tage, in Führungspositionen 45 Tage.
Abfindungen sind in Rumänien nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Die Probezeit im Falle eines befristeten Arbeitsvertrags darf nicht länger sein:
5 Arbeitstage bei einer Vereinbarung, die nicht länger als 3 Monate dauert 15 Arbeitstage für eine Vereinbarung zwischen 3 und 6 Monaten 30 Arbeitstage bei einer Vereinbarung von mehr als 6 Monaten 45 Arbeitstage für eine Vereinbarung, die länger als 6 Monate dauert und Arbeitnehmer in einer Führungsposition betrifft