Ratgeber zu LändernSpanien

Organisieren Sie Ihr Team in Spanien effizient und mit minimalem Aufwand.

Einfaches Anstellen in Spanien. Für Ihr Team in Spanien übernehmen wir sämtliche administrativen Aufgaben – von der Lohnabrechnung über Zusatzleistungen, Rechtskonformität und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – übersichtlich auf einer einzigen Plattform.

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In Spanien einstellen

Das spanische Arbeitsrecht ist nicht in einem einzigen Gesetz zusammengefasst. Es wird durch verschiedene Rechtsvorschriften geregelt, unter anderem durch das spanische Zivilgesetzbuch und das Estatuto de los Trabajadores. Das Estatuto de los Trabajadores regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Arbeitsverhältnisse, den Willen der Vertragsparteien in Arbeitsverträgen, lokale und berufliche Gepflogenheiten sowie Tarifverträge.

Das spanische Arbeitsrecht gewährt starke Schutzrechte und Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter:innen, weshalb die Beschäftigung von Personen in der Regel eine bedeutende Investition und Verpflichtung darstellt.

Zeitarbeitsfirmen sind beliebte Optionen für flexiblere Beschäftigungsmodelle. Aus diesen und vielen anderen Gründen sind die folgenden Angaben nur allgemeine Richtlinien. Wir empfehlen professionelle Rechtsberatung, wenn du in Spanien einstellen möchtest.

Der Mindestlohn in Spanien beträgt 1.221,00 € pro Monat und 40,70 € pro Tag.

Wettbewerbsfähiges Benefitspaket in Spanien

Kranken­versicherung

Zahn­zusatz­versicherung

Augen­versicherung

Unterstützung für psychische Gesundheit

Rente oder Betriebliche Altersvorsorge

Lebens­versicherung und Berufs­unfähig­keits­versicherung

Fakten & Statistiken

Spanien (Spanisch: España), offiziell das Königreich Spanien (Spanisch: Reino de España), ist ein Land in Südwesteuropa mit einigen Exklaven an der Meerenge von Gibraltar und im Atlantischen Ozean. Spanien ist eine säkulare parlamentarische Demokratie und eine parlamentarische Monarchie, deren Staatsoberhaupt König Felipe VI. ist. Es ist ein bedeutend entwickeltes Land und ein Land mit hohem Einkommen, mit der vierzehntgrößten Volkswirtschaft der Welt nach nominalem BIP und der sechzehntgrößten nach Kaufkraftparität.

Bundesstadt

Madrid

Sprachenauswahl

Baskisch, Katalanisch, Spanisch, Galizisch

Valuta

Euro

Bevölkerungszahl

47329981

Index für Lebenshaltungskosten

Platz 44 von 139 Nationen

Reales Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP)

2.58%

Abrechnungsrhythmus für Payroll

Monatlich

Allgemeiner Umsatzsteuersatz

21%

Wirtschaftsfreundlichkeit

Sehr einfach

Steuersystem in Spanien

In Spanien beeinflussen Lohnsteuern und gesetzliche Abgaben sowohl die Lohnabrechnung als auch die tatsächlich ausbezahlten Löhne Ihrer Mitarbeiter:innen. Bitte beachten Sie, dass für Ihre Mitarbeiter:innen zusätzlich lokale Steuern anfallen können.

Arbeitgeberseitige Sozialversicherungsabgaben (31,55 %)

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Die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung sind monatlich auf 4139,40 EUR begrenzt. Darüber hinaus gibt es eine neue Verordnung, Richtlinie über Solidaritätsbeiträge, die eine zusätzliche Sozialversicherungsabgabe auf Gehaltsanteile vorsieht, die über die maximale Beitragsgrundlage hinausgehen (für 2025 auf 4.909,60 EUR monatlich festgelegt); 83,39 % dieser Beiträge werden vom Arbeitgeber gezahlt.

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Allgemeine Eventualitäten (contingencias comunes)

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Arbeitslosigkeit für Festangestellte (Zeitarbeiter:innen: 6,7 %)

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Beitrag für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

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Berufsausbildung

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Lohnausgleichsfonds

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MEI (Intergenerational Equity Mechanism)

Mitarbeiter:innen

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Sozialbeiträge

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Arbeitslosigkeit

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Berufsausbildung

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MEI (Intergenerational Equity Mechanism)

Mitarbeiter:in Einkommensteuern

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Bis zu 12.450

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12,451 - 20,200

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20,201 - 35,200

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35,201 - 60,000

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Über 60.000

Urlaubsarten in Spanien

Gesetzlicher Urlaubsanspruch

Vollzeitbeschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf 23 Tage bezahlten Urlaub im Jahr. Darüber hinaus gibt es 14 bezahlte Feiertage pro Jahr.

Mutterschaftsurlaub

Der Mutterschaftsurlaub beträgt 19 Wochen bei vollem Gehalt, das von der Sozialversicherung übernommen wird. Die ersten 6 Wochen sind verpflichtend und müssen unmittelbar nach der Geburt oder Adoption genommen werden, gefolgt von 11 flexiblen Wochen, die im ersten Jahr des Kindes genutzt werden können. Die letzten 2 Wochen können jederzeit genutzt werden, bis das Kind 8 Jahre alt ist, was den Eltern mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Familienzeit gibt. Diese zwei Wochen können auch rückwirkend auf Kinder angewendet werden, die ab dem 2. August 2024 geboren oder adoptiert wurden.

Eltern- und Vaterschaftsurlaub

Der Vaterschaftsurlaub gewährt angestellten und sozialversicherungspflichtigen Eltern nach der Geburt, Adoption oder Pflege bis zu 16 Wochen bezahlten Urlaub, wobei altersabhängige spezifische Beitragsanforderungen gelten. Der Urlaub beinhaltet einen verpflichtenden 6-wöchigen Zeitraum unmittelbar nach der Geburt und flexible Optionen für die verbleibenden 10 Wochen, mit möglichen Verlängerungen bei Mehrlingsgeburten, Berufsunfähigkeit oder verlängerten Krankenhausaufenthalten für Neugeborene.

Stillurlaub

Neben dem Elternurlaub besteht auch Anspruch auf einen zusätzlichen Stillurlaub. Dieser Stillurlaub kann auf zwei Arten in Anspruch genommen werden: - eine Stunde Freistellung tagsüber, bis das Kind 9 Monate alt ist (entweder eine Stunde oder eine halbe Stunde zu Beginn und gegen Ende des Arbeitstages) - 15 aufeinanderfolgende Kalendertage nach dem Elternurlaub Der Stillurlaub gilt als Arbeitszeit, d. h. die Mitarbeiter:innen erhalten nichts von der Sozialversicherung und werden zu vollen Bezügen von der Sozialversicherung bezahlt.

Sonstige Freistellungen

-Adoption:Bei der Adoption eines Kindes oder der Aufnahme eines Pflegekindes haben Arbeitnehmer:innen die gleichen Rechtsansprüche wie bei der Geburt eines leiblichen Kindes. Kurze Abwesenheit imNotfall:Bei unvorhergesehenen persönlichen Umständen können Mitarbeiter:innen sofort eine Auszeit nehmen. Dies gilt etwa bei einem Todesfall in der Familie oder auch für dringende Vorkehrungen für die Pflege eines oder einer kranken Angehörigen. Bis zu 4 Tage pro Jahr, wenn eine Reise erforderlich ist. -Freistellung für Aufgabendes öffentlichen Interesses: Mitarbeiter:innen können bestimmte Aufgaben erfüllen, die dem öffentlichen Interesse dienen, z. B. Tätigkeiten in Gemeinde- oder Schulräten oder auch in Gewerkschaften. -Langzeitpflegeurlaub:Wenn ein Kind, Partner oder Elternteil schwer (d. h. lebensbedrohlich) erkrankt und Pflege benötigt, können Mitarbeiter:innen Langzeitpflegeurlaub beantragen. -Unbezahlter Urlaub:Mitarbeiter:innen können in Absprache mit dem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub auf Vollzeit- oder Teilzeitbasis nehmen. Unbezahlte Freistellungen müssen im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt sein. Unbezahlter Urlaub ist nicht gesetzlich geregelt.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Spanien

Ablauf einer Kündigung

Grundsätzlich können Arbeitgeber in Spanien einen beliebigen gerechtfertigten Grund für die Kündigung angeben. Bei Arbeitnehmer:innen, die länger als 6 Monate im Betrieb beschäftigt waren, muss die Kündigung „sozial gerechtfertigt“ sein. Rechtfertigungsgründe sind:

Kündigungsfrist

Die arbeitgeberseitige Kündigungsfrist hängt vom Entlassungsgrund und den anzuwendenden Tarifverträgen ab.

Abgangsentschädigung

Bewährungszeiten

Die Festlegung einer Probezeit ist nach spanischem Arbeitsrecht nicht zwingend vorgeschrieben. Der geltende GAV enthält die maximalen Probezeiten, die mit den Beschäftigten vereinbart werden müssen. Es ist möglich, dass du für dieselbe Berufsgruppe unterschiedliche Probezeiten mit den Beschäftigten vereinbarst, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt (z. B. Erfahrung, Ausbildung, Sprachen usw.) und du die im Tarifvertrag festgelegten Grenzen für die Probezeit einhältst.

Remote Benefits Plans

At Remote, we provide tailored benefits to ensure that all Remote employees receive comprehensive coverage from top providers.

Übersicht zu transparenten Preisen in Spanien

  • USD
  • EUR
  • GBP
  • CAD
  • AUD
  • NZD
  • SGD
  • CHF
  • JPY
  • SEK
  • NOK
  • DKK

Employer of Record

615 CHF

Je Mitarbeiter:in pro Monat

  • Mitarbeiter:innen in mehr als 90 Ländern anstellen, ohne dass Sie eine eigene Niederlassung benötigen

  • Onboarding mit persönlicher Begleitung durch engagierte Spezialist:innen

  • Lokale Payroll und termingerechte Auszahlung

  • Rechtskonformität, abgesichert durch integrierten Schutz

  • Wettbewerbsfähige, flexible Benefits, länderspezifisch zugeschnitten

  • Personalisierter Support durch interne Expert:innen

  • Wesentliche HR-Funktionen sind standardmässig enthalten

Payroll

27 CHF

Je Mitarbeiter:in pro Monat

  • Internationale Payroll, effizient und mit voller Transparenz

  • Einfach zu bedienende Self-Service-Plattform

  • Massgeschneiderter Support durch engagierte Expert:innen

  • Sichere Einhaltung länderspezifischer Payroll-Vorschriften

  • Zentrales Management für Benefits

  • Inklusive HR Core als Standard

Contractor Management – Übersicht

26 CHF

pro Freelancer:in/Monat

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  • Rechnungen per Klick freigeben oder automatisch bezahlen

  • Transparente Zahlungen mit durchgehender Nachverfolgbarkeit

  • Enthält standardmässig HR Core