Weißrussland
Die Einstellung von Mitarbeiter:innen in Weißrussland muss nicht kompliziert sein. Wir übernehmen für dein Team in Weißrussland die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen HR-Plattform.
- Hauptstadt
Minsk
- Währung
Weißrussischer Rubel (Br, BYN)
- Sprachen
Weißrussisch and Russisch
- Bevölkerung
9,447,258
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Ablauf einer Kündigung
In Weißrussland müssen Arbeitgeber den Arbeitnehmer:innen den Kündigungsgrund nennen, etwa ein Fehlverhalten oder mangelnde Leistung.
Der Arbeitsvertrag muss Klauseln zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses enthalten. Der Vertrag muss Klauseln für die nachstehenden Szenarien sowie für die Zeit nach Vertragsende beinhalten.
Arten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
Im gegenseitigen Einverständnis
Nach Ablauf eines befristeten Vertrags
Der/die Beschäftigte erklärt sich mit der Versetzung an eine neue Position einverstanden
Der/die Beschäftigte ist mit der Versetzung an einen anderen Arbeitsort nicht einverstanden
Der/die Beschäftigte ist mit neuen Arbeitsbedingungen oder der Umstrukturierung des Unternehmens nicht einverstanden (etwa nach einer Übernahme)
Wenn ein Arbeitsvertrag nach der Probezeit gekündigt wird, muss der Arbeitgeber einen berechtigten Grund angeben. Wenn im Vertrag nicht anderweitig vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate.
Kündigungsfrist
In Weißrussland müssen die Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von mindestens einem Monat einhalten. Die maximale Kündigungsfrist, die festgelegt werden kann, beträgt drei Monate.
Abgangsentschädigung
Normalerweise werden die Einzelheiten der Abfindung im Arbeitsvertrag festgelegt. In der Regel wird ein Standard-Mindestbetrag von zwei Wochen des durchschnittlichen Gehalts des Arbeitnehmers angesetzt.
Bewährungszeiten
In Weißrussland beträgt die maximale Bewährungszeit bis zu drei Monate. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung während der Probezeit ist eine Kündigungsfrist von mindestens drei Tagen einzuhalten.