Der Anspruch auf Krankenurlaub richtet sich ebenfalls nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Zusätzlich spielt es eine Rolle, ob die Krankheit oder Verletzung arbeitsbedingt entstanden ist.
- Bei Arbeitsunfällen oder Krankheiten infolge der beruflichen Tätigkeit muss der Arbeitgeber die ersten 15 Tage des Gehalts fortzahlen. Nach 15 Tagen übernimmt die Versicherung.
- Bei Krankheiten oder Verletzungen, die nicht mit der Arbeit in Zusammenhang stehen, erhalten Beschäftigte mit weniger als fünf Dienstjahren 3 Monate bezahlten Krankenurlaub. Arbeitnehmer mit Familie erhalten 6 Monate. Während dieser Zeit übernimmt der Arbeitgeber die Gehaltsfortzahlung.
- Bei Krankheiten oder Verletzungen, die nicht mit der Arbeit in Zusammenhang stehen, erhalten Beschäftigte mit mehr als fünf Dienstjahren 6 Monate bezahlten Krankenurlaub. Arbeitnehmer mit Familien erhalten 12 Monate. Während dieser Zeit übernimmt der Arbeitgeber die Gehaltsfortzahlung.
Wenn der oder die Arbeitnehmer:in nach 12 Monaten immer noch nicht zurückkehren kann, kann der Arbeitgeber die Zahlungen einstellen, ist aber verpflichtet, den oder die Mitarbeiter:in für weitere 12 Monate zu beschäftigen. Nach Ablauf dieses Zeitraums müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in, je nach Art der Arbeit, eine endgültige Vereinbarung treffen, entweder über eine langfristige Arbeitsunfähigkeit oder über eine Abfindung.