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HR‑Tools für weltweiten Einsatz

Risiko bewerten – Scheinselbstständigkeit verhindern

Weltweit verschärfen Behörden die Kontrollen gegen Scheinselbstständigkeit und verhängen empfindliche Sanktionen. Damit Ihr Unternehmen geschützt ist, sollten Sie das Risiko kennen und in sämtlichen Ländern, in denen Sie Mitarbeiter:innen beschäftigen, rechtliche Absicherung sicherstellen.

Unser kostenfreies Risikoeinschätzungs‑Tool zeigt Ihnen, ob die Klassifizierung Ihrer Arbeitskräfte rechtlich einwandfrei ist.

Wie groß ist das Risiko für Scheinselbstständigkeit in Ihrem Unternehmen?

Mit unserem kostenfreien Beurteilungstool ermitteln Sie das Risiko für Ihr Unternehmen und erhalten Hinweise zu möglichen Gegenmaßnahmen. Wir benötigen dafür weder Finanz- noch Personaldaten; alle Angaben werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

1

Wie lange sind selbstständige Auftragnehmer:innen üblicherweise für Ihr Unternehmen tätig?

2

Können Ihre Auftragnehmer:innen ihre Arbeitszeiten frei einteilen?

3

Können Ihre Auftragnehmer:innen eigenständig entscheiden, auf welche Weise sie eine Aufgabe ausführen?

4

Entsprechen die Honorare, die Sie Ihren Auftragnehmer:innen zahlen, ungefähr denen, die Ihre Angestellten für eine vergleichbare Leistung erhalten?

5

Bieten Sie Ihren Auftragnehmer:innen Zusatzleistungen wie Krankenversicherung, bezahlten Urlaub oder Zuschüsse zu Berufshaftpflicht‑ bzw. anderen Versicherungen an?

6

Verfügen Ihre Auftragnehmer:innen über denselben Zugang zu internen Systemen wie Ihre Angestellten?

7

Stellen Sie Ihren Auftragnehmer:innen Arbeitsmittel zur Verfügung?

8

Dürfen Auftragnehmer:innen ohne Ihre vorherige Zustimmung Aufträge an Unterauftragnehmer:innen oder an eigene Angestellte vergeben?

9

Gibt es Auftragnehmer:innen, die gegenüber Angestellten oder anderen Auftragnehmer:innen Weisungsbefugnis haben? Dies schließt auch Arbeits‑ oder Leistungsbeurteilungen ein.

10

Erbringen Ihre Auftragnehmer:innen Leistungen für weitere Auftraggeber?

11

Führen negative Leistungsbeurteilungen bei Auftragnehmer:innen zu denselben Konsequenzen wie bei Angestellten? Müssen sie beispielsweise an Maßnahmen zur Leistungsverbesserung teilnehmen?

12

Werden Auftragnehmer:innen zu internen Unternehmensveranstaltungen eingeladen?

13

Verfügen Ihre Auftragnehmer:innen über eine Berufshaftpflicht‑, Rechtsschutz‑ oder eine vergleichbare Versicherung?

Scheinselbstständigkeitsrisiko berechnen

Geringes Risiko

Ihre Antworten deuten auf ein geringes Risiko von Scheinselbstständigkeit in Ihrem Unternehmen hin. Um das Risiko vollständig auszuschließen, können Sie Auftragnehmer:innen eine Anstellung anbieten. Wir unterstützen Sie gern dabei.

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Scheinselbstständigkeitsrisiko berechnen

Mittleres Risiko

Es ist möglich, dass Sie in einzelnen Ländern Arbeitskräfte irrtümlich als selbstständige Auftragnehmer:innen einstufen. Damit setzen Sie sich dem Risiko hoher Strafen und weiterer rechtlicher Konsequenzen aus. Zur vollständigen Risikominderung könnten Sie Auftragnehmer:innen fest anstellen. Wir stehen Ihnen dabei zur Seite.

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Scheinselbstständigkeitsrisiko berechnen

Hohes Risiko

In bestimmten Ländern könnte es vorkommen, dass Beschäftigte fälschlich als selbstständige Auftragnehmer:innen geführt werden. Das birgt die Gefahr hoher Strafen und weiterer rechtlicher Maßnahmen. Die Festanstellung von Auftragnehmer:innen reduziert dieses Risiko erheblich. Wir helfen Ihnen dabei.

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Weiterführende fachliche Hinweise zur Verwaltung von Auftragnehmer:innen

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Verwaltung von Auftragnehmer:innen

Falschklassifizierung von Mitarbeiter:innen und Scheinselbstständigkeit bei Auftragnehmer:innen – Expert:innenleitfaden

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Verwaltung von Auftragnehmer:innen

Wann empfiehlt sich ein Übergang von einem Auftrags‑ zu einem Anstellungsverhältnis?

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Häufig gestellte Fragen

Von Scheinselbstständigkeit spricht man, wenn Unternehmen Beschäftigte unberechtigterweise als selbstständige Auftragnehmer:innen einstufen statt als angestellte Mitarbeiter:innen. Infolgedessen werden Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt und den Beschäftigten entgehen gesetzlich zustehende Leistungen.

Selbstständige Auftragnehmer:innen eignen sich zur Abdeckung eines zeitlich begrenzten Bedarfs; per Definition sollten sie jedoch nicht die Verantwortung für andere Mitarbeiter:innen oder umfangreiche Projekte übernehmen.

Außerdem sollten Auftragnehmer:innen keine festen Arbeitszeiten haben und zugleich für weitere Auftraggeber tätig sein können.

Einige Unternehmen behandeln selbstständige Auftragnehmer:innen faktisch wie ‚Pseudo‑Angestellte‘: Sie werden als Auftragnehmer:innen vergütet, obwohl das lokale Recht sie wahrscheinlich als Angestellte einstufen würde.

Diese ‚Pseudo‑Angestellten‘ sind in der Belegschaft verankert; Unternehmen legen deren Arbeitsinhalte und ‑bedingungen fest, obwohl sie Verträge als Auftragnehmer:innen haben. Das schafft ideale Voraussetzungen für Verfahren wegen Scheinselbstständigkeit.

Scheinselbstständigkeit kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen, unabhängig davon, ob sie vorsätzlich oder unbeabsichtigt entstanden ist.

Unternehmen drohen nicht nur empfindliche Strafen, sondern auch erhebliche Steuernachforderungen. Auftragnehmer:innen können zudem Ansprüche geltend machen, etwa auf nachzuzahlende Gehälter und entgangene Zusatzleistungen.

Weiterhin besteht das Risiko, dass geschädigte Auftragnehmer:innen, Berufsverbände oder Gewerkschaften rechtliche Schritte gegen Ihr Unternehmen einleiten.

Die US‑Steuerbehörde bringt es so auf den Punkt: „Jede Person, die Leistungen für Sie erbringt, ist angestellt, wenn Sie als Auftraggeber sowohl das Ergebnis als auch die Art der Leistungserbringung bestimmen können.“

Das gilt selbst dann, wenn Sie der Person einen gewissen Handlungsspielraum zugestehen. Entscheidend ist, dass Sie das Recht haben, die Details der Leistungserbringung vorzugeben.

Die Kriterien, die ein Angestelltenverhältnis bestimmen, variieren international.

Gleichzeitig existieren mehrere Indikatoren, die standortunabhängig auf ein Scheinselbstständigkeitsrisiko hinweisen.

So wurde im Vereinigten Königreich Uber gerichtlich dazu verpflichtet, alle zuvor selbstständig tätigen Fahrer:innen fest anzustellen; dieser Rechtsstreit zog sich über fünf Jahre und erlangte breite mediale Aufmerksamkeit.

Ein weiteres Beispiel ist das US‑Logistikunternehmen Swift Transportation: Nach einem zehnjährigen Gerichtsverfahren zahlte es über 10 Millionen US‑Dollar an 20.000 falsch klassifizierte Arbeitnehmer:innen.

Weltweit gab es in den letzten Jahren vergleichbare Fälle. Solche Verstöße ziehen stets Reputationsschäden nach sich; Kund:innen können abspringen und dringend benötigte Fachkräfte einen anderen Arbeitgeber wählen.

Selbst wenn derzeit kein akutes Risiko besteht, ist es ratsam, vorausschauend zu handeln und von Beginn an in allen Ländern rechtlich einwandfreie Beschäftigungspraktiken zu etablieren.

Mit Remote‑Services vermeiden Sie Scheinselbstständigkeit von vornherein. Wir kooperieren mit lokalen Rechtsexpert:innen, die umfassende Rechtskonformität gewährleisten. Mithilfe unserer Tools und Ressourcen können Sie Ihre Teammitglieder entsprechend der örtlichen Gesetzeslage korrekt als Angestellte oder als selbstständige Auftragnehmer:innen einordnen.

Remote übernimmt darüber hinaus Gehaltsabrechnung, Sozialleistungen, Steuerangelegenheiten und die Compliance‑Dokumentation. Dadurch reduzieren wir Ihren Verwaltungsaufwand und das Risiko kostspieliger rechtlicher Fehler — eine spürbare Entlastung für Unternehmen.

Contractor Management PlusContractor Management Plus bietet darüber hinaus erweiterten Schutz gegen Scheinselbstständigkeit, unter anderem durch eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von bis zu 1 Million US‑Dollar.

Die Inhalte dieser Seite stellen keine Rechts‑ oder Fachberatung dar und sind nicht als solche zu verstehen. Bevor Sie aufgrund der hier dargestellten Informationen geschäftliche Entscheidungen treffen, empfehlen wir die Hinzuziehung einer qualifizierten Rechts‑ oder Fachberatung. Wir behalten uns das Recht vor, die Inhalte dieser Seite jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern, zu aktualisieren oder zu entfernen. Es obliegt Ihrer Verantwortung, die Inhalte auf mögliche Aktualisierungen zu prüfen, damit Sie über aktuelle und korrekte Informationen verfügen.

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Die auf dieser Seite gezeigten Zahlen basieren auf internen Bestandskundendaten. Der angenommene Zeitrahmen geht davon aus, dass ein Onboarding bis zu 30 Tage dauern kann; bei Remote beträgt die durchschnittliche Dauer hingegen nur 2,3 Tage.

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