
Management von Auftragnehmer:innen
Globale HR-Werkzeuge
Behörden weltweit verschärfen die Kontrollen gegen Scheinselbstständigkeit und verhängen hohe Geldstrafen. Um Ihr Unternehmen zu schützen, ist es erforderlich, Ihr Risiko zu beurteilen und sich in allen Ländern, in denen Sie Beschäftigte haben, rechtlich abzusichern.
Unser kostenloses Tool zur Risikoeinschätzung zeigt Ihnen, ob Sie Ihre Arbeitskräfte rechtlich korrekt einordnen.

Management von Auftragnehmer:innen

Management von Auftragnehmer:innen
Von Scheinselbstständigkeit spricht man, wenn Unternehmen Arbeitskräfte unbegründet als selbstständige Auftragnehmer:innen einstufen und nicht als angestellte Mitarbeiter:innen. In der Folge werden Lohnsteuer und Sozialabgaben nicht abgeführt und den Arbeitskräften entgehen gesetzlich zustehende Leistungen.
Freie Auftragnehmer:innen eignen sich sehr gut zur Deckung eines zeitlich begrenzten Bedarfs. Per Definition sollten sie jedoch nicht die Verantwortung für andere Kolleg:innen oder für umfangreiche Projekte tragen.
Zusätzlich sollten Auftragnehmer:innen keine festen Arbeitszeiten haben und zugleich für weitere Kund:innen tätig sein dürfen.
Manche Unternehmen behandeln selbstständige Auftragnehmer:innen als „Pseudo-Angestellte“. Sie vergüten sie als Auftragnehmer:innen, obwohl sie nach lokalem Recht vermutlich als Angestellte einzustufen wären.
Diese „Pseudo-Angestellten“ sind faktisch feste Mitglieder der Belegschaft; ihre Aufgaben und Arbeitsbedingungen werden vom Unternehmen vorgegeben, obwohl sie Verträge als Auftragnehmer:innen unterschrieben haben. Das sind ideale Voraussetzungen für Verfahren wegen Scheinselbstständigkeit.
Bei Scheinselbstständigkeit drohen gravierende Konsequenzen, unabhängig davon, ob diese vorsätzlich herbeigeführt wurde oder nicht.
Unternehmen riskieren nicht nur empfindliche Strafen, sondern gegebenenfalls auch hohe Steuernachforderungen. Zudem können gegenüber Ihren Auftragnehmer:innen Verpflichtungen entstehen, etwa in Form von nachzuzahlenden Entgelten und Zusatzleistungen.
Zudem besteht das Risiko, dass geschädigte Auftragnehmer:innen, ihre Berufsverbände oder gewerkschaftliche Vertretungen Ihr Unternehmen gerichtlich belangen.
Die Steuerbehörde der USA formuliert es so: „Jede Person, die Leistungen für Sie erbringt, ist angestellt, wenn Sie als Auftraggeber sowohl das Ergebnis als auch die Art der Leistungserbringung bestimmen können.“
Das gilt selbst dann, wenn Sie der Person einen gewissen Handlungsspielraum einräumen. Entscheidend ist, dass Sie das Recht haben, die Details der Leistungserbringung zu bestimmen.
Die Kriterien dafür, was genau ein Angestelltenverhältnis ausmacht, sind nicht weltweit einheitlich.
Gleichwohl gibt es eine Reihe von Faktoren, die standortunabhängig Hinweise darauf geben, ob ein Risiko von Scheinselbstständigkeit besteht.
Im Vereinigten Königreich wurde beispielsweise Uber dazu verpflichtet, alle Fahrer:innen einzustellen, die zuvor selbstständig für das Unternehmen tätig gewesen waren. Dieser Rechtsstreit zog viel mediale Aufmerksamkeit auf sich und dauerte fünf Jahre.
Ein weiterer Fall betrifft das US-amerikanische Logistikunternehmen Swift Transportation, das nach einem zehnjährigen Gerichtsverfahren über 10 Millionen US-Dollar Schadensersatz an 20.000 Arbeitnehmer:innen zahlen musste, die es falsch klassifiziert hatte.
Weltweit gab es in den letzten Jahren ähnliche Fälle. Solche Verstöße ziehen stets auch einen Imageschaden für Unternehmen nach sich; Kund:innen können sich abwenden und dringend benötigte Fachkräfte orientieren sich möglicherweise anderweitig.
Selbst wenn in Ihrem Unternehmen derzeit noch kein Risiko besteht, ist es wichtig, vorausschauend zu handeln und von Anfang an in allen Ländern rechtskonforme Beschäftigungspraktiken anzuwenden.
Mit Remotes Services vermeiden Sie von Anfang an das Risiko der Scheinselbstständigkeit. Wir verfügen über lokale Rechtsexpert:innen, die umfassende Compliance sicherstellen. Mithilfe unserer Tools und Ressourcen können Sie Ihre Teammitglieder entsprechend der jeweiligen Rechtslage korrekt als Angestellte oder selbstständige Auftragnehmer:innen klassifizieren.
Remote übernimmt zudem Lohnabrechnung, Sozialleistungen, Steuerabwicklung und Compliance-Dokumentation. Damit reduzieren wir Ihren Verwaltungsaufwand und das Risiko kostspieliger Rechtsfehler. Das entlastet Unternehmen erheblich und senkt spürbar das Risiko teurer Irrtümer.
Contractor Management Plus gewährt zusätzlichen Schutz vor Scheinselbstständigkeit, beispielsweise durch eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von bis zu 1 Million US-Dollar.
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