
Verwaltung von Auftragnehmer:innen
HR‑Tools für weltweiten Einsatz
Weltweit verschärfen Behörden die Kontrollen gegen Scheinselbstständigkeit und verhängen empfindliche Sanktionen. Damit Ihr Unternehmen geschützt ist, sollten Sie das Risiko kennen und in sämtlichen Ländern, in denen Sie Mitarbeiter:innen beschäftigen, rechtliche Absicherung sicherstellen.
Unser kostenfreies Risikoeinschätzungs‑Tool zeigt Ihnen, ob die Klassifizierung Ihrer Arbeitskräfte rechtlich einwandfrei ist.

Verwaltung von Auftragnehmer:innen

Verwaltung von Auftragnehmer:innen
Von Scheinselbstständigkeit spricht man, wenn Unternehmen Beschäftigte unberechtigterweise als selbstständige Auftragnehmer:innen einstufen statt als angestellte Mitarbeiter:innen. Infolgedessen werden Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt und den Beschäftigten entgehen gesetzlich zustehende Leistungen.
Selbstständige Auftragnehmer:innen eignen sich zur Abdeckung eines zeitlich begrenzten Bedarfs; per Definition sollten sie jedoch nicht die Verantwortung für andere Mitarbeiter:innen oder umfangreiche Projekte übernehmen.
Außerdem sollten Auftragnehmer:innen keine festen Arbeitszeiten haben und zugleich für weitere Auftraggeber tätig sein können.
Einige Unternehmen behandeln selbstständige Auftragnehmer:innen faktisch wie ‚Pseudo‑Angestellte‘: Sie werden als Auftragnehmer:innen vergütet, obwohl das lokale Recht sie wahrscheinlich als Angestellte einstufen würde.
Diese ‚Pseudo‑Angestellten‘ sind in der Belegschaft verankert; Unternehmen legen deren Arbeitsinhalte und ‑bedingungen fest, obwohl sie Verträge als Auftragnehmer:innen haben. Das schafft ideale Voraussetzungen für Verfahren wegen Scheinselbstständigkeit.
Scheinselbstständigkeit kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen, unabhängig davon, ob sie vorsätzlich oder unbeabsichtigt entstanden ist.
Unternehmen drohen nicht nur empfindliche Strafen, sondern auch erhebliche Steuernachforderungen. Auftragnehmer:innen können zudem Ansprüche geltend machen, etwa auf nachzuzahlende Gehälter und entgangene Zusatzleistungen.
Weiterhin besteht das Risiko, dass geschädigte Auftragnehmer:innen, Berufsverbände oder Gewerkschaften rechtliche Schritte gegen Ihr Unternehmen einleiten.
Die US‑Steuerbehörde bringt es so auf den Punkt: „Jede Person, die Leistungen für Sie erbringt, ist angestellt, wenn Sie als Auftraggeber sowohl das Ergebnis als auch die Art der Leistungserbringung bestimmen können.“
Das gilt selbst dann, wenn Sie der Person einen gewissen Handlungsspielraum zugestehen. Entscheidend ist, dass Sie das Recht haben, die Details der Leistungserbringung vorzugeben.
Die Kriterien, die ein Angestelltenverhältnis bestimmen, variieren international.
Gleichzeitig existieren mehrere Indikatoren, die standortunabhängig auf ein Scheinselbstständigkeitsrisiko hinweisen.
So wurde im Vereinigten Königreich Uber gerichtlich dazu verpflichtet, alle zuvor selbstständig tätigen Fahrer:innen fest anzustellen; dieser Rechtsstreit zog sich über fünf Jahre und erlangte breite mediale Aufmerksamkeit.
Ein weiteres Beispiel ist das US‑Logistikunternehmen Swift Transportation: Nach einem zehnjährigen Gerichtsverfahren zahlte es über 10 Millionen US‑Dollar an 20.000 falsch klassifizierte Arbeitnehmer:innen.
Weltweit gab es in den letzten Jahren vergleichbare Fälle. Solche Verstöße ziehen stets Reputationsschäden nach sich; Kund:innen können abspringen und dringend benötigte Fachkräfte einen anderen Arbeitgeber wählen.
Selbst wenn derzeit kein akutes Risiko besteht, ist es ratsam, vorausschauend zu handeln und von Beginn an in allen Ländern rechtlich einwandfreie Beschäftigungspraktiken zu etablieren.
Mit Remote‑Services vermeiden Sie Scheinselbstständigkeit von vornherein. Wir kooperieren mit lokalen Rechtsexpert:innen, die umfassende Rechtskonformität gewährleisten. Mithilfe unserer Tools und Ressourcen können Sie Ihre Teammitglieder entsprechend der örtlichen Gesetzeslage korrekt als Angestellte oder als selbstständige Auftragnehmer:innen einordnen.
Remote übernimmt darüber hinaus Gehaltsabrechnung, Sozialleistungen, Steuerangelegenheiten und die Compliance‑Dokumentation. Dadurch reduzieren wir Ihren Verwaltungsaufwand und das Risiko kostspieliger rechtlicher Fehler — eine spürbare Entlastung für Unternehmen.
Contractor Management PlusContractor Management Plus bietet darüber hinaus erweiterten Schutz gegen Scheinselbstständigkeit, unter anderem durch eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von bis zu 1 Million US‑Dollar.
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