
Verwaltung von Auftragnehmer:innen
HR‑Tools für den weltweiten Einsatz
Weltweit verschärfen Behörden die Kontrollen bei Scheinselbstständigkeit und verhängen mitunter empfindliche Geldstrafen. Um Ihr Unternehmen zu schützen, sollten Sie das Risiko genau kennen und in allen Ländern, in denen Sie Arbeitskräfte beschäftigen, rechtlich Vorsorge treffen.
Unser kostenloses Tool zur Risikoeinschätzung zeigt Ihnen, ob Sie Ihre Arbeitskräfte korrekt klassifizieren.

Verwaltung von Auftragnehmer:innen

Verwaltung von Auftragnehmer:innen
Von Scheinselbstständigkeit ist die Rede, wenn Unternehmen Personen ohne sachliche Grundlage als selbstständige Auftragnehmer:innen einstufen statt als angestellte Mitarbeiter:innen. Dadurch bleiben Lohnsteuer und Sozialabgaben aus, und die Betroffenen erhalten nicht die ihnen gesetzlich zustehenden Leistungen.
Freie Auftragnehmer:innen eignen sich gut, um temporäre Bedarfsspitzen abzudecken; per Definition sollten sie jedoch keine Verantwortung für andere Mitarbeiter:innen oder für umfangreiche Projekte übernehmen.
Außerdem sollten Auftragnehmer:innen nicht an feste Arbeitszeiten gebunden sein und nebenbei für weitere Auftraggeber arbeiten dürfen.
Manche Unternehmen setzen selbstständige Auftragnehmer:innen faktisch als ‚Pseudo-Angestellte‘ ein: Sie bezahlen sie als Auftragnehmer:innen, obwohl nach lokalem Recht vermutlich eine Einstufung als Angestellte erforderlich wäre.
Solche ‚Pseudo-Angestellten‘ sind fest in die Belegschaft integriert; das Unternehmen bestimmt ihre Tätigkeit und Arbeitsbedingungen, obwohl sie Verträge als Auftragnehmer:innen unterzeichnet haben. Das schafft ideale Voraussetzungen für Verfahren wegen Scheinselbstständigkeit.
Scheinselbstständigkeit kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen, unabhängig davon, ob sie vorsätzlich herbeigeführt wurde oder nicht.
Unternehmen riskieren nicht nur empfindliche Strafen, sondern auch erhebliche Steuernachforderungen. Gegenüber Ihren Auftragnehmer:innen können Ansprüche entstehen, etwa wegen entgangener Gehälter oder Zusatzleistungen.
Zudem besteht die Möglichkeit, dass betroffene Auftragnehmer:innen, deren Berufsverbände oder gewerkschaftliche Organisationen rechtliche Schritte gegen Ihr Unternehmen einleiten.
Die US-amerikanische Steuerbehörde bringt es so auf den Punkt: „Jede Person, die Leistungen für Sie erbringt, ist angestellt, wenn Sie als Auftraggeber sowohl das Ergebnis als auch die Art der Leistungserbringung bestimmen können.“
Das gilt selbst dann, wenn Sie der betreffenden Person einen gewissen Handlungsspielraum einräumen; entscheidend ist, dass Sie das Recht haben, die Einzelheiten der Leistungserbringung festzulegen.
Die Kriterien, die ein Angestelltenverhältnis definieren, sind nicht international einheitlich.
Es gibt jedoch mehrere Indikatoren, die unabhängig vom Standort darauf hinweisen können, ob ein Risiko für Scheinselbstständigkeit besteht.
Im Vereinigten Königreich etwa wurde Uber dazu verpflichtet, Fahrer:innen, die zuvor selbstständig tätig waren, als Angestellte einzustellen. Dieser Rechtsstreit wurde breit in den Medien begleitet und zog sich über fünf Jahre hin.
Ein weiterer Fall betraf das US-Logistikunternehmen Swift Transportation: Nach einem zehnjährigen Gerichtsverfahren musste es mehr als 10 Millionen US-Dollar an Schadensersatz an 20.000 falsch klassifizierte Arbeitnehmer:innen zahlen.
Weltweit traten in den letzten Jahren zahlreiche ähnliche Fälle auf. Solche Verstöße schädigen stets das Image von Unternehmen: Kund:innen können abspringen und dringend benötigte Fachkräfte suchen möglicherweise einen anderen Arbeitgeber.
Selbst wenn aktuell kein unmittelbares Risiko besteht, ist es ratsam, vorausschauend zu handeln und von Beginn an in sämtlichen Ländern rechtssichere Beschäftigungspraktiken zu etablieren.
Mit den Services von Remote vermeiden Sie Scheinselbstständigkeit von vornherein. Wir arbeiten mit lokalen Rechtsexpert:innen zusammen, die rechtliche Compliance sicherstellen. Mithilfe unserer Tools und Ressourcen können Sie Ihre Teammitglieder entsprechend der lokalen Rechtslage korrekt als Angestellte oder als selbstständige Auftragnehmer:innen einordnen.
Remote übernimmt außerdem Lohnabrechnung, Sozialleistungen, Steuerangelegenheiten und die Compliance-Dokumentation. Dadurch reduzieren wir Ihren administrativen Aufwand und das Risiko kostspieliger Rechtsfehler. Das entlastet Unternehmen deutlich und senkt das Risiko teurer Fehlentscheidungen.
Contractor Management Plus bietet erweiterten Schutz vor Scheinselbstständigkeit, unter anderem durch eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von bis zu 1 Million US-Dollar.
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