Die Gratifikation ist eine freiwillige Geldleistung, die ein Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers anbietet. Bei jeder Art von Trennung hat der/die Arbeitnehmer/in Anspruch auf eine "Abfindung" oder eine "Gratifikation" (falls vorhanden), je nachdem, welcher Betrag höher ist, wie es in den einschlägigen Bestimmungen des Bangladesh Labour Act, 2006 (im Folgenden als BLA bezeichnet) heißt.
Wenn ein Unternehmen kein Gratifikationssystem hat, ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei der Trennung eine Entschädigung gemäß dem BLA zu zahlen. Die Gratifikation oder Abfindung wird zusätzlich zu jeder Lohn-/Gehaltszahlung gezahlt, die aufgrund des Ausscheidens eines Arbeitnehmers aus verschiedenen Gründen anstelle einer Kündigung erfolgt.
Ein Arbeitnehmer hat nur dann Anspruch auf eine Gratifikation, wenn er länger als ein Jahr ununterbrochen in der Organisation tätig war. Mehr als 6 Monate Dienstzeit werden ab dem zweiten Jahr als 1 Jahr gewertet.