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Payroll-Services in Finnland

Finnland hat eine starke Wirtschaft mit wichtigen Branchen in Technologie, Fertigung und Forstwirtschaft. Aufgrund spezifischer arbeitsrechtlicher Bestimmungen und Steuerregelungen müssen Arbeitgeber die lokalen Anforderungen an die Lohn- und Gehaltsabrechnung erfüllen, einschließlich Sozialversicherungsbeiträgen, Arbeitsverträgen und Steuerpflichten. Das Verständnis dieser Regelungen ist entscheidend für reibungslose Payroll‑Abläufe und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Payroll-Aufschlüsselung in Finnland

Arbeitgeber in Finnland müssen die nationalen Vorgaben zur Lohn- und Gehaltsabrechnung in Bezug auf Löhne, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge einhalten. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Payroll‑Bestandteile:

Mindestlohn und Arbeitszeit

  • Mindestlohn: Finnland hat keinen gesetzlichen Mindestlohn; die Löhne werden durch branchenspezifische Tarifverträge festgelegt.
  • Auszahlungsrhythmus: Gehälter werden in der Regel monatlich ausgezahlt.
  • Reguläre Arbeitszeit: Die übliche Arbeitswoche in Finnland beträgt 40 Stunden, meist verteilt auf fünf Tage.
  • Überstunden: Mitarbeiter:innen haben Anspruch auf zusätzliche Vergütung für Überstunden, in der Regel 150 % des regulären Lohns für zusätzliche Stunden. An Feiertagen gelten höhere Sätze.

Steuern und Sozialversicherungsbeiträge

  • Einkommensteuer: Finnland hat ein progressives Einkommensteuersystem mit Sätzen von 0 % bis 31,25 % auf nationaler Ebene, zuzüglich kommunaler Steuern von 16,5 % bis 23,5 %.
  • Arbeitgeberbeiträge:
    • Pensionsversicherung (TyEL): 17,39 % der Bruttovergütung.
    • Arbeitslosenversicherung: 0,52 % bis 2,06 % der Bruttovergütung.
    • Krankenversicherung: 1,53 % der Bruttovergütung.
  • Arbeitnehmer:innenbeiträge:
    • Pensionsversicherung (TyEL): 7,15 % der Bruttovergütung für Mitarbeiter:innen unter 53 Jahren und über 62 Jahren; 8,65 % für Mitarbeiter:innen im Alter von 53 bis 62 Jahren.
    • Arbeitslosenversicherung: 1,5 % der Bruttovergütung.
  • Körperschaftsteuer: Der Körperschaftsteuersatz in Finnland beträgt 20 %.
  • Steuermeldung: Arbeitgeber müssen regelmäßig die Lohnsteuer und Abgaben bei der finnischen Steuerbehörde Vero melden.

Payroll-Compliance in Finnland

  • Arbeitsverträge müssen schriftlich ausgestellt werden und Angaben zu Gehalt, Arbeitszeit und Aufgabenbereich enthalten.
  • Lohnabzüge: Arbeitgeber müssen korrekte Abzüge für Sozialversicherungsbeiträge und Einkommensteuer sicherstellen.
  • Arbeitgeber müssen über Änderungen im finnischen Arbeitsrecht und bei Steuerregelungen informiert bleiben, um Strafen zu vermeiden.

Kurzinfos: Wichtige Punkte für Arbeitgeber

  • Auszahlungsrhythmus: Gehälter werden in der Regel monatlich ausgezahlt.
  • Währung: Die Payroll in Finnland wird in Euro (EUR) verarbeitet.
  • Steuermeldung: Arbeitgeber müssen die Lohnsteuer und Abgaben bei der finnischen Steuerbehörde Vero melden.
  • Lohnabzüge: Arbeitgeber müssen korrekte Abzüge für Sozialversicherungsbeiträge und Einkommensteuer sicherstellen.
  • Payroll-Compliance: Arbeitgeber müssen über Änderungen bei Steuersätzen und Meldepflichten informiert bleiben.

Payroll in Finnland mit Remote verwalten

Die Verwaltung der Payroll in Finnland erfordert sorgfältige Beachtung von Steuerregelungen, Arbeitsrecht und Sozialversicherungspflichten. Arbeitgeber müssen über Steuersätze, Lohnvorschriften und Meldefristen informiert bleiben, um reibungslose Payroll‑Abläufe sicherzustellen und Strafen zu vermeiden.

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